ALG-Empfänger - kurzzeitige Reise aufgrund möglichen Todesfall in anderes Land möglich?
Hallo,
meine Mutter lebt in Deutschland und bezieht aufgrund chronischer Erkrankung Arbeitslosengeld; ihre Mutter (-also meine Großmutter-) lebt in Serbien, hat am gestrigen Tag eine schwere Hirnblutung erlitten und liegt seitdem im Koma. Meine Mutter möchte morgen Abend nach einigen nötigen Vorbereitungen für die Abfahrt sofort nach Serbien fahren; meine Frage ist nun:
Unseres Wissens nach braucht man als ALG-Empfänger eine Genehmigung des Jobcenters, um kurzzeitig ins Ausland reisen zu können. Kann sie die am selben Tag des Abreisedatums erhalten? Ist es theoretisch möglich aufgrund der Dringlichkeit (da ihre Mutter laut der Ärzte geringe Überlebenschancen hat) auch ohne Erlaubnis zu fahren?
Wäre super, wenn jemand uns Infos dazu geben könnte.
5 Antworten
Nehmt mit dem zuständigen Berater morgen sofort Kontakt auf! Gebt dem schriftlich und vor allem auch "nachweisbar" Bescheid über die Abwesenheit Deiner Mama und wie lange diese voraussichtlich dauert!
Auch die Mitarbeiter der Behörde sind Menschen und werden euch in der Regel keine Steine in den Weg stellen. Klar, gibt auch Ausnahmen!
Was ihr noch Fragen solltet, vielleicht steht Deiner Mama was an Geldern zu, damit sie ihre Mama besuchen kann! Also auch das morgen gleich ansprechen, weil man in der Regel danach nichts mehr beantragen kann.
Danke für die liebe Antwort, dann machen wir das!
"Ortsabwesenheit" beantragen (21 Tage).
Wird i.d.R. in so einem Fall immer genehmigt.
Sollte Deine Mutter keine OAW-Tage mehr haben, kann sie "unbezahlte OAW" für so einen Fall beantragen... wird ihr kaum jemand abschlagen.
Die Kostenübernahme für die Fahrt dagegen ist recht fragwürdig... das muss Deine Mutter selber tragen.
In einem solchen Fall ist das natürlich auch kurzfristig möglich. trotzdem wird diese Ortsabwesenheit auf die möglichen 3 Wochen jährlich angerechnet.
Da du den Antrag auf Ortsabwesenheit nie langfristig stellen kannst, dürfte es mit der kurzfristigen Genehmigung keine Probleme geben. Und sicher kann sie diese am Abreisetag erhalten (sie sollte sich nur auf eine längere Wartezeit im JobCenter einstellen.)
Ohne Erlaubnis würde ich lieber nicht fahren, dann könnte eine Sanktion folgen. Wenn sie heute abend fährt, sollte sie heute noch zum JobCenter gehen, die Ortsabwesenheit ab morgen beantragen (sie ist ja heute tagsüber noch erreichbar) und die Dringlichkeit darlegen. Da sie, wie du schreibst, selbst chronisch krank ist, wird man ihr nun nicht ausgerechnet jetzt eine Stelle anbieten, die sie morgen antreten soll. Also denke ich, dürfte es bei der Genehmigung keine Probleme geben.
So weit ich weiß kann man als ALG-Empfänger bis zu 21 Tage im Jahr Abwesenheit beantragen. Die Abwesenheit kann 10 Tage vorher beantragt werden. Ich würde davon abraten ohne genehmigte Abwesenheit zu verreisen. Am besten wartet ihr noch bis morgen, stellt den Antrag und fahrt erst dann mit dem nächsten Bus.