Mit Arbeitslaptop daheim ins Netz

6 Antworten

Spätestens wenn der Virenscanner anspringt und dich der zuständige Admin anruft, wirst du es wissen...

Und solltest du darauf nicht reagieren, bekommst du die nächste Admin-Mail mit CC Leiter IT. In renitenten Fällen soll es bei uns schon vorgekommen sein, dass auch der AG-Vorstand CC stand.

Kurz: Dienstnotebook ist zu Arbeiten da - Privatkrams macht man auf dem Privatnotebook. Ein Dienstnotebook ist ein Werkzeug, nicht mehr und nicht weniger. Schon ziemlich doof, wenn du es daheim vergrützt und am nächsten Tag nicht arbeiten kannst, weil das Notebook beim Admin zur Reparatur liegt.

HalloZarallo 
Beitragsersteller
 18.10.2012, 21:39

Wenn ich es könnte würde ich dir für diese Antwort gerne so einen Stern geben :)

Das mit dem Virenscanner ist ein guter Punkt...

Das Notebook ist dir als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt worden. Dein Chef ist der Eigentümer des Notebooks und er kann selbstverständlich gegen dich etwas arbeitsrechtlich unternehmen wenn du damit ausserdienstlich, etwas privat machst.

Der Umfang und die Art der Nutzung bestimmt sich in erster Linie danach, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben. Arbeitnehmer sollten sich unbedingt Klarheit darüber verschaffen, welche Aktivitäten mit dem Laptop erlaubt sind und welche nicht.

Diese Vorgaben sollten sie peinlich genau einhalten, ansonsten begeben sie sich in eine gefährliche Grauzone, in denen eine Arbeitsvertragsverletzung droht. Die Folgen können je nach Schwere der Pflichtverletzung von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags reichen.

Wenn in eurem Betrieb nichts derartiges geregelt ist was dir eine private Nutzung gestattet, dann solltest du es unterlassen etwas privates damit zu machen, denn es gilt als rein dienstliches Gerät. Der Arbeitgeber hat schon seine Gründe warum er dir das Notebook mitgegeben hat, und das ist sicherlich nicht die private Nutzung, sonder die Hoffnung das du deine private Zeit nutzt um quasi ein wenig kostenärmer für ihn zu arbeiten.

Oder, der Arbeitgeber stellt dies in erster Linie zur Verfügung, damit der Arbeitnehmer auch unterwegs arbeiten kann. Soweit das Gerät über einen mobilen Internetanschluss verfügt, besteht die technische Möglichkeit für den Arbeitnehmer, von unterwegs seine E-Mail-Korrespondenz zu führen, online Informationen abzurufen und Applikationen wie Terminverwaltungen, Fahrpläne, Ticketreservierungen. zu nutzen.

Also entweder lässt du das mit der privaten Nutzung, oder du Regelst es schriftlich mit deinem Chef.

Mit ein wenig Aufwand kann man es verfolgen, auch wenn der Browserverlauf gelöscht wurde. Solange es aber keine eindeutigen Regelungen im Unternehmen gibt, die z.B. den Besuch von legalen Pornoseiten verbieten oder eine private Nutzung komplett ausschließen, kann Dir Dein Arbeitgeber nichts. Vor illegalen Seiten solltest Du Dich aber hüten, denn jede kriminelle Handlung kann zur fristlosen Kündigung führen. Gruß regloh.

Arbeit ist Arbeit und Privatpfusch ist Privatpfusch.

Nie vermischen. Nie missbrauchen.

Theoretisch darf er deinen Verlauf auch gar nicht prüfen, wenn du nicht vorher drüber aufgeklärt wurdest ;)

regloh61  18.10.2012, 21:43

Na ja, seinen Laptop dürfte er nicht prüfen, aber der Laptop gehört nicht ihm, sondern dem Arbeitgeber. Bei einer Überprüfung ist nur dann der Betriebsrat zu beteiligen, wenn das Speichern persönlicher Daten nicht verboten wurde.

HalloZarallo 
Beitragsersteller
 18.10.2012, 21:34

Dachte ich auch aber ich hatte gelesen, dass der Arbeitgeber nach Absprache mit dem Betriebsrat den Computer überwachen darf. Jedoch nur wenn ein Verdacht besteht was sich eher darauf bezieht, dass der Arbeitnehmer andauernd im Internet surft während seiner Arbeitszeit.

Puepue  18.10.2012, 21:30

..ob du den Laptop privat nutzen darfst, weiß ich aber nicht.. immerhin "nutzt du ihn ab".. ums jetzt mal grob zu sagen ;)