Arbeitslos Zahlt das Arbeitsamt Miete?


18.12.2019, 06:53

Sehr viele haben gefragt warum ich nicht arbeiten gehe.Momentan suche ich einen Job.Früher bin ich zuhause geblieben mein Mann hat gut verdient.Ich hab immer gedacht das Geld reicht und die Stelle die ich besetze, könnte ja vielleicht von jemand anderem mehr gebraucht werden als ich.Deshalb gibts auch keine Jobs mehr weil alle Frauen arbeiten meine Meinung.ich bin gerne zuhause mit den Kindern.Kind mit 2 in die Kita wenn’s in die Schule kommt Ganztagsschule wo bleibt Familien leben.Mann bekommt nicht mehr mit von seinen Kindern.Nein nichts für mich sorry.

10 Antworten

Das muss dann wohl reichen!

Du könntest versuchen, auch arbeiten zu gehen und er muss auch zusehen, dass er einen neuen Job bekommt.

Werden überall gute Leute gesucht!!!

Ich denke nicht, dass Euch extra was zusteht.

Ihr habt 800 Euro übrig, dazu kommt noch das Kindergeld in Höhe von 2x 204 Euro. Das sind 1208 Euro.

Damit kommt man über die Runden.

albatros  17.12.2019, 02:00

Und wird kein Wohngeld bewilligt.

Parhalia2  16.12.2019, 23:14

Ab 2020 gelten folgende ALG II Regelbedarfsstufen fiktiv für die in der Fragestellung aufgeführte Familienkonstellation :

- 2 × 389 € für die beiden Elternteile

- 1 × 328 € für das Kind zwischen 14 bis 18

- 1 × 308 € für das Kind unter 14

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Das wären an fiktiv zustehender Regelleistung ( ohne KDU ) 1414 € . Abzüglich 2 × 202 € Kindergeld = 1006 € fiktiver Grundbedarf beim ALG II .

Damit dürfte bei einer Auszahlungshöhe von 2000 Euro ALG I unterm Strich ein Restanspruch von etwa 200 Euro ergänzendem ALG II für die 4-köpfige Familie entstehen , wenn zeitweise keinerlei Erwerbseinkommen außer dem ALG I innerhalb der Familie generiert , und kein Antrag auf Wohngeld gestellt wird. ( oder kein Anspruch auf WG bestünde )

Soweit zumindest für die ersten bis zu 6 Monate , bevor die Angemessenheit der Wohnung und ihrer Unterhaltskosten ggf. exakt zu klären / mindernd zu berücksichtigen wäre , wenn die Whg zu groß zu teuer sei .

beangato  17.12.2019, 09:47
@Parhalia2

Stimmt schon. Aber ich würde trotzdem versuchen, ohne Aufstockung auszukommen.

Parhalia2  17.12.2019, 10:59
@beangato

Außenstehend immer leichter gesagt , als getan . Zudem dann auch noch möglichst nahtlos. 🤔

Ich gehe mal von einem berechtigten Grund aus, weswegen die Frage inhaltlich so gestellt wurde , wie oben formuliert .

beangato  17.12.2019, 11:10
@Parhalia2

Na ja - ich habe selbst mal von ALG II leben müssen mit meinem Kind.

Wenn es um Arbeitslosengeld I geht , dann gibt es in dieser Versicherungsleistung keinerlei Berücksichtigung etwaiger Kosten der Unterkunft. ALG I berücksichtigt nur den Durchschnitt des vorherigen Brutto-Einkommens aus einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.

Wenn das Geld dann nicht für die Miete reicht , kann er / sie parallel zum ALG I dann noch einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle im Rathaus oder Bürgeramt stellen , oder er / sie geht statt dessen ( also ohne Wohngeld ) direkt zum Jobcenter und stellt einen Antrag auf ergänzendes ALG II .

Letzteres geht jedoch zwingend mit einer Bedürftigkeitsprüfung einher und da muß etwaiges Sparvermögen oberhalb 150 Euro × Lebensjahre der antragstellenden Person erst mal aufgebraucht werden. Schulden und unangemessene Lebenshaltungskosten berücksichtigt das Jobcenter dabei nicht , aber es muß für bis zu 6 Monaten zunächst einmal die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigen , wenn die Unterkunft derzeit innerhalb eines gewissen Rahmens auch oberhalb der regionalen "Angemessenheitsgrenzen" läge.

Erwerbseinkommen der restlichen im Haus oder der Wohnung lebenden Familienmitglieder würde das Jobcenter dabei allerdings ebenfalls in der Berechnung etwaiger Ergänzungsansprüche bedarfsmindernd mit einbeziehen.

AlterHaudegen75  16.12.2019, 22:35

Kurze Frage zum Verständnis....

**ALG I berücksichtigt nur den Durchschnitt des vorherigen Brutto-Einkommens aus einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.**

Geht man bei der Berrechnung denn nicht von den 60% bzw. 67% des Nettoeinkommens aus?

AlterHaudegen75  16.12.2019, 22:45
@Kuestenflieger

Ah, super. Danke für die Information. Wieder etwas gelernt heute. Allerdings ist das oft fast überall zu lesen. Etwa auf der Seite "www.alg-i.de". Deswegen meine Nachfrage. Deswegen die Frage. Bin zwar selbst nicht im Thema bzw. betroffen aber es interessiert mich halt trotzdem.

Parhalia2  16.12.2019, 22:54
@AlterHaudegen75

Angaben wie 60 / 68 % vom Durchschnitts-Netto dienen der Einfachheit nur als grobe Faustformel zur Ermittlung dessen , was in etwa als Höhe des verfügbaren ALG I auf dem Konto landen würde.

AlterHaudegen75  16.12.2019, 23:39
@Parhalia2

Alles klar. Danke für die Erklärung.

Das ALG - 1 ist eine Versicherungsleistung, da zahlt man euch keine extra Kosten für eure Miete.

Es wäre dann zu prüfen ob vorrangige Ansprüche auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen, für beide findest du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Du kannst den ALG - 1 Anspruch ja mal grob berechnen, dazu addierst du das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, teilst diese Summe durch 12 und den Betrag nimmst du dann mal 67 % wegen der Kinder mit Anspruch auf Kindergeld, sonst würden es nämlich nur 60 % sein.

Geht man also einmal von deinen 2000 € ALG - 1 aus, dann kämen ja noch 2 x 204 € Kindergeld = 408 € dazu, ihr hättet dann um die 2408 € pro Monat.

Eure Warmmiete beträgt 1200 €, demnach blieben um die 1208 € für euren Lebensunterhalt übrig.

Nach dem SGB - ll, also im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter würde euer Bedarf ab 2020 erst einmal so aussehen, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden wäre.

Für dich und deinen Mann wären das dann min. jeweils 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt = 778 €, dazu käme der Regelbedarf für Kinder von 6 - 13 Jahren von 308 € + den Regelbedarf für Kinder von 14 - 17 Jahren von 328 €.

Es kämen also zu den min.778 € noch 636 € dazu, gesamt wären das dann um die 1414 €, der Bedarf wäre also um min.ca.206 € nicht gedeckt und zumindest diese ca.200 € müsstest ihr dann bei Bedürftigkeit nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommen.

Ob bei euch dann Bedürftigkeit vorliegen könnte, kannst du im Internet selber nachsehen, dazu gibst du einmal ein ,, ALG - 2 Schonvermögen ", da kannst du schon einmal viel nachlesen.

Für das Wohngeld und den Kinderzuschlag müssen Mindesteinkommen erreicht werden, man darf aber auch nicht zu viel Einkommen haben, beim Wohngeld bräuchtet ihr min.80 % von eurem Bedarf nach dem SGB - ll, also von den min.1200 € Warmmiete + 1414 € Regelbedarfe = 2614 € x 80 % = ca.2091,20 €.

Mit euren 408 € Kindergeld und 2000 € ALG - 1 würdet ihr das Mindesteinkommen fürs Wohngeld schon einmal erreichen, wobei das Kindergeld aber nicht als anrechenbares Einkommen zählt, es kann nur helfen das benötigte Mindesteinkommen zu erreichen, es hätte also keinen Einfluss auf die Höhe des evtl.zustehenden Wohngeldes.

Wenn ihr also an Wohngeld deutlich mehr als 200 € pro Monat bekommen würdet, dann bestünde kein Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.

Aber in beiden Fällen, also beim Wohngeld und auch beim Jobcenter wird man die Frage stellen warum du nicht arbeiten gehst und dich zumindest beim Jobcenter auffordern dir eine zumutbare Beschäftigung zu suchen.

Neben ALG-I, welches vermögensunabhängig gezahlt wird, sollte Wohngeld beantragt werden.

Bei Bedürftigkeit kann zusätzlich ALG-II bezogen werden.