mit 18 rauswerfen - Schüler

10 Antworten

das stimmt nicht so ganz. deine eltern sind nur unterhaltspflichtig bis 25, SOLANGE du einer ausbildung nachgehst (schule, lehre, studium, und das zügig und zielstrebig), ausbildungsplatz- oder arbeitsuchend bist oder wegen krankheit ausserstande bist, dich selbst zu unterhalten oder einer ausbildung nachzugehen. allerdings können deine eltern den unterhalt auch in "Naturalien" bezahlen, d. h. verlangen, dass du daheim wohnen bleibst. Wenn du also sagst, ich gehe, aber nur, wenn ihr zahlt, und die machen einen Rückzieher, musst du erst nachweisen, dass es für dich unzumutbar ist, daheim zu wohnen.

Mit 18 ist für dich auch noch das Jugendamt zuständig - das dir ggf. vielleicht auch zwischenzeitlich weiterhelfen kann wegen einer vorläufigen Unterkunft, wenn es zu deftig werden sollte. Das Jugendamt kann dich sicherlich ggf. auch in Kontakt bringen mit dem Sozialen Dienst eurer Gemeinde, der dir vielleicht bei allem Weiteren unter die Arme greifen kann. Ansonsten mal bei der Stadtverwaltung nachfragen - die Sozialverwaltung müsste dir zumindest Ansprechpartner nennen können. Das Jugendamt kann dich ggf. auch dabei unterstützen, die Notwendigkeit eines Auszugs zu begründen (da unter 25 J. eigene Unterkunftskosten nach SGB II nur in Härtefallausnahmen gewährt werden).

Deine Eltern müssen dich, wenn du volljährig bist, aber nicht mehr bei sich wohnen lassen - und ein Rauswurf wäre so ein Härtefallgrund. Sie werden aber auf jeden Fall (da du noch unter 25 und ohne Ausbildung bist und sie dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sind) dir oder ansonsten direkt dem Jobcenter Auskünfte über ihr Einkommen und Vermögen erteilen müssen , da dein Unterhaltsanspruch vorrangig vor Sozialleistungen ist und sie zu diesen Auskünften verpflichtet sind.- Sprich am besten zunächst mal mit dem Jugendamt. Wenn du es nicht möchtest, wird das auch nicht an deine Eltern weitergegeben, dass du dort warst ;)

Deine Eltern müssen Dich finanziell unterhalten, bis Du 25 Jahre alt bist oder auf eigenen Füßen stehst.

Deine Eltern sind 100 % behindert? Das meinst Du doch sicher nur wieder als blöden Spruch.

bommel65  26.01.2011, 14:04

Nein, das hängt von der Art der Behinderung ab.

100% behindert heisst nicht meschugge ... :-D

Hunftsoll  26.01.2011, 14:08
@bommel65

Wer redet davon?

Offensichtlich können die Kids sich doch gar nicht mehr normal ausdrücken und missbrauchen den Ausdruck "behindert".

Daher meine Rückfrage.

Routerblatt 
Beitragsersteller
 26.01.2011, 14:39
@Hunftsoll

Meine Eltern sind 100% behindert. Denkst du wirklich in solch einer Situation würde ich auf die Idee kommen meine Eltern zu beleidigen? und was meinst du mit "Das meinst Du doch sicher nur wieder als blöden Spruch." wieso wieder...

Hunftsoll  26.01.2011, 14:41
@Routerblatt

Okay. Danke, dass Du meine Rückfrage beantwortet hast.

Leider benutzen viele Leute dieses Adjektiv inzwischen ohne Sinn und Verstand. Daher meine Frage.

Routerblatt 
Beitragsersteller
 26.01.2011, 14:43
@Hunftsoll

schon ok

Mit dem BAföG sieht's schlecht aus, wenn schon die konkret besuchte Schule in zumutbarer Zeit von der Wohnung Deiner Eltern aus erreichbar ist (bei nicht mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV).

Grundsätzlich gibt's BAföG erst, wenn die "auswärtige Unterbringung" aus Ausbildungsgründen gerechtfertigt ist; für familiäre Notsituationen ist dieses Gesetz nicht geschaffen.

Den Gang zum Jugendamt halte ich daher für aussichtsreicher.

Grundsätzlich sind deine Eltern verpflichtet, dich bis 25 bei sich zu beherbergen. Wenn es aufgrund extremer Situationen nicht möglich ist, kannst du beim Jugendamt beantragen, dass du eine eigene Wohnung oder betreutes Wohnen bekommst. Deine Eltern sind dann aber trotzdem noch unterhaltspflichtig. Das heisst sie müssen dir eine gewisse Summe jeden Monat zahlen bzw. an deinen Leistungsträger, falls du in eine betreute Wohneinrichtung ziehst.