Eltern schmeißen mich raus. Was nun?

5 Antworten

Nun, wenn deine Eltern dich nicht mehr im Elternhaus wohnen lassen möchten, so sind sie denoch zum Unterhalt verpflichtet. Dein Einkommen wird angerechnet.

Diesen Unterhalt musst du selber einfordern.

Wenn du nicht mehr im Elternhaus lebst und gemeldet bist, kannst du dein Kindergeld für dich beanspruchen. Die Eltern leisten Unterhalt von mind. der Höhe des Kindesgeldes oder zu forderst es mittels Abzweigungsantrag selber für dich an, das sind +190€.

Während einer Erstausbildung sind immer vorrangig die Eltern in der Pflicht, egal ob mit BAB oder Bafög gefördert werden würde.

Die beste Möglichkeit ist der einvernehmliche Auszug mit den Eltern. Also, wenn alle gut gestimmt sind mal darüber reden, den Eltern die Vorteile schmackhaft machen und um Unterstützung bitten.

Vielleicht vorab mit der Mutter reden.

Geld, Strafen, es gibt das sogenannte pfändungsfreie Einkommen (ca.1070€), unter diese Grenze kann nur in Ausnahmen gepfändet werden. Sein Einkommen, Geld, schützt man indem man ein Pfändungsschutzkonto errichtet. Erstmal musst du von deinem Geld leben.

Das musst du jetzt abwägen, was da das Richtige ist. Wenn du im Moment eine funktionierende Zahlungsvereinbarung hast, ohne das z.B. deine Schufa runiniert ist.....

Wenn es nachweisliche körperliche Übergriffe gibt, könnte man dir u.U. nicht mehr zumuten im Elternhaus zu leben. Damit hast du dann auch Argumente wenn öffentliche Unterstützung  (ALG2, Kostenübernahme bei Whg.) benötigt wird.

Meine Meinung nach braucht man am Anfang tatsächlich erstmal nur eine Unterkunft, ein Bett, ein Tisch, ein Stuhl und einen Kühlschrank, Teller, Tasse, Besteck. Damit kann man leben.

Dann gehts weiter, Kochmöglichkeit (Mikrowelle, Kochplatten), Wasserkocher.

Wohnungsausstattung wird man günstig über Ebay-Kleinanzeigen finden oder suchen können. Wohnungsauflösungen etc. viele Dinge sind für kleines Geld zu bekommen.

Wende Dich ans Jugendamt - das ist auch für Ü18 noch zuständig.

robi1234567890 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:48

Wenn ich zum Jugendamt gehe gelangt mein kleiner Bruder auch ins Visier von denen... Er hat hier allerdings nichts zu befürchten ihm geht es gut nur ich möchte unbedingt weg...

beangato  29.08.2016, 15:56
@robi1234567890

Du musst doch Deinen Bruder gar nicht erwähnen. Schildere nur Dein Problem.

Also, möbel und all sowas könntest du günstig auf Ebay-Kleinanzeigen finden. Oft werden dort sogar Möbel usw. verschenkt.

Vllt. könntest du auch für eine bestimmte Zeit zu deinen Freunden, Oma, Tante oder so ziehen...

Eine Bekannte von mir wurde auch aus dem Elternhaus raus geworfen und diese Bekannte Person hat erst bei uns gewohnt und dann hat sie ein Zimmer in einer WG bekommen ...

Also, ich würde erstmal beten, dann bei Freunden und Verwanten fragen ob du dort einziehen kannst bis du eine Wohnung und allsowas hast und dann würde ich auf Wohnungssuche gehen .... Ein Ausbildungsgehalt bekommst du dann ja und dann kannst du dir ja deine Wohnung einigermaßen finanzieren.

Dann würde ich auch noch mal mit dem Amt oder so darüber sprechen ...

Dein Kindergeld könntest du z.B. noch fordern...

robi1234567890 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:55

Ebay....Dass man an die einfachsten Sachen einfach nie denkt....

Freunde, Oma, Tante oder so ist leider nicht weil wir alle im selben, für die Familie erbauten, Haus wohnen.
Und das letzte was ich momentan will ist noch meinen Freunden oder ihren Eltern zur Last zu fallen...
Und das Problem ist, dass ich auch wenn ich die Ausbildung anfange vllt Miete zahlen kann, dann allerdings verhungern muss... Das günstigste was ich finden kann ist ne 1.5 zimmer wohnung mit 35qm für 300 kalt...
zu welchem Amt muss ich denn in so einer Situation genau?

sunshine0306  29.08.2016, 16:09
@robi1234567890

Ich weiß es selber nicht genau.. aber ich würde mal danach Googeln... oder einfach bei eurer Gemeinde versuchen ... wenn du z.B. in Weener wohnst ( Norddeutschland) dann geb bei Google ein : Gemeinde Weener...da sagst du dann dein Anliegen und die helfen dir dann eigentlich weiter...

KaeteK  29.08.2016, 19:19
@robi1234567890

Mit deinem Ausbildungsgehalt und dem Kindergeld müsste es reichen. In welchem Bundesland wirst du deine Ausbildung anfangen und was bekommst du Brutto? lg

Könnte es vielleicht eine Beratungsstelle geben (Jugendamt, Arbeitsagentur o. ä.) bei der du dir eine Rechtsberatung einholen könntest?

Auf der ISeite der BAB steht ja auch der Satz "
Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich eine
Rückfrage bei Ihrer Beratungsfachkraft, ob Sie die Voraussetzungen
erfüllen."

Ich bin nicht sicher, ob deine Eltern noch Unterhaltspflichtig für dich sind, da es sich ja schon um deine 2 Angefangene Ausbildung handelt.

robi1234567890 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:57

Natürlich werde ich es nicht unversucht lassen, nur weil mir der Rechner gesagt hat das wird nichts, aber es ist ja zumindest schon mal ein Anhaltspunkt und so wie es aussieht muss ich mir eine Alternative zum BaB suchen....

Ja das ist auch das was mir Sorgen macht wegen der abgebrochenen Ausbildung. Allerdings besteht das Unterhaltsrecht meines Wissens nach bis zum 25. Lebensjahr oder eben bis man eine Ausbildung abgeschlossen hat.

Ich lasse mich natürlich gerne korrigieren.

Mietzie  29.08.2016, 16:00
@robi1234567890

Ich glaube, es gilt soger bis zum 27. LJ, aber eben nur während er 1. Ausbildung (max. oder 2.?). Sorry bin aber auch kein Experte. Daher mein Rat dich an die genannte Beratungsstelle zu wenden.

ellaluise  29.08.2016, 16:27
@Mietzie

Mind. eine abgebrochene Ausbildung wird man einem jungen Menschen zugestehen. Im Unterhalt gibt es auch keine feste Altersgrenze, diese gibt es beim Kindergeld (25.Geb.).

Eine nicht abgeschlossene Ausbildung zählt nicht als Ausbildung z.B. beim BAB.

Naja, wenn du noch Geldstrafen (Plural!) zu bezahlen hast, bist du sicherlich nicht ganz unschuldig an familiären Querelen. Ich kann mir gut vorstellen, dass deine Eltern von deinen Straftaten nicht besonders begeistert waren. Bei familiären Streitigkeiten haben immer alle Seiten eine Mitschuld. Du hast also deinen Teil dazu beigetragen.

Ich kenne nur deine Seite der Geschichte. Ohne die Sichtweise deiner Eltern, insbesondere deines Vaters, zu kennen, kann man kaum Stellung beziehen.

robi1234567890 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:49

Ich möchte auch keine Stellungnahme zu unserer familären Situation. Und glauben sie mir das was hier momentan los ist hat rein gar nichts damit zu tun...