Mit 18 Heiraten, wie läuft es ab mit dem Unterhalt?
Hallo Freunde der Sonne :D
Also wie es in der Frage steht. Wie ist dann der Unterhalt geregelt. Wenn man heiratet mit 18, aber noch in einer Ausbildung ist oder Abitur macht?
Danke schon Mal für eine Antworten :)
Jetzt bitte aber keine Kommentare mit dem Alter, das es so jung sei. Ich möchte jedeglich nur Antworten zu meiner Frage bekommen. Hab schon einiges gehört wollte mich trotzdem bei anderen informieren
10 Antworten
https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-der-kinder-ausbildung/
Wenn man in so jungen Jahren heiratet, dann ist ja trotzdem anzunehmen, dass man mit dem Ehepartner zusammen wohnt und nicht mehr bei den Eltern.
Dann wäre derzeit der Unterhalt in Höhe von 860 Euro fällig bei eigener Wohnung.
Darin enthalten das Kindergeld.
In erster Linie ist natürlich der Ehepartner zuständig im Zuge des Familienunterhaltes. Das ergibt sich aus §1608 BGB:
Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.
Geht man noch zur Schule, dann muss erstmal BAföG beantragt werden, bevor die Eltern zur Kasse gebeten werden können.
Bei Ausbildung zählt natürlich das Ausbildungsgehalt als Einkommen (bis auf 100 Euro Ausbildungspauschale). Darüber hinaus wäre ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe zu stellen.
Bei schulischer Ausbildung: BAföG
Das Kindergeld beträgt derzeit 219 Euro.
Wäre der Ehepartner nun nicht leistungsfähig (da z.B. selbst noch in der Ausbildung), BAB und BAföG fällt weg wegen des hohen Einkommens der Eltern, Ausbildungsgehalt reicht nicht aus um die 860 inkl. Kindergeld zu erreichen, dann wären die Eltern dran.
Zunächst sind Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig. Kindergeld kann während einer Ausbildung weiter bezogen werden.
Ist der Ehepartner nicht in der Lage, dich zu unterhalten, sind deine Eltern, trotz Heirat weiter in der Pflicht.
ALG II greift dann nur, wenn auch diese nicht leistungsfähig wären.
Dann ginge zunächst die Unterhaltspflicht zwischen Eheleuten vor, kann der Ehepartner diese aber nur teilweise oder gar nicht erfüllen, dann geht diese wieder zurück an die Eltern, vorausgesetzt diese sind dann auch leistungsfähig, oder müssen Unterhalt zahlen, weil das anrechenbare Einkommen den Unterhaltsbedarf nicht deckt.
Siehe dazu die Antwort von @ Kessie 1 !
Der Ehepartner ist dann (im Gegensatz zu den Eltern) unterhaltspflichtig, d.h. die Eltern müssen nix mehr zahlen und der Ehepartner muss schauen, dass die Ehefrau genug zu essen hat u.ä.