Fernabitur? Unterhaltsanspruch?
Hallo ,
Wenn ich mein Abitur nachholen würde z.B online wird das genauso angesehen als wenn ich Abitur an einer Schule machen würde ?Also ich bin momentan 18 gehe noch zur Schule und bekomme auch monatlich Unterhalt von meinen Vater. Ich würde danach gerne noch mein Abitur machen , aber wenn ich das online machen würde kriegt ich dann trotzdem noch Unterhalt?
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Wenn das Abi mit einem "normalen" Schulbesuch vergleichbar ist, dann ist weiter Unterhalt zu zahlen.
Was ist übrigens mit der Mutter? Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet.
Eher nein. Das Fernabitur hindert nicht daran, eine Arbeit zum Erwerb des Lebensunterhalts anzunehmen.
Denn beim Fernunterricht bist du Herr deiner (Lern)Zeit.
Außerdem: Noch hast du die Möglichkeit, im direkten Bildungsweg die Schule zu besuchen für das Abitur. Ob jetzt direkt auf dem Gym oder eher im 3jährigen Gang an einer FOS mit entsprechender Fachausrichtung (auf den späteren Wunschberuf) bleibt dir überlassen.
Das Fernabi zählt zum zweiten Bildungsweg und man darf dafür ordentlich zahlen!
Ja klar deine Eltern sind verpflichtet für dich zu zahlen bis du dich selber finanzieren kannst.
Nur weil du "nicht" groß schreibst ist es nicht gleich richtig 😅😆
Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern die schulische und berufliche Ausbildung finanzieren (§ 1610 Abs. 2 BGB). Im Gegenzug muss das Kind seine Ausbildung zügig und zielstrebig aufnehmen und abschließen.
Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihres Kindes sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit (OLG München, Beschluss vom 29. Februar 2016, Az. 34 Wx 19/16). Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, entfällt der Unterhaltsanspruch.
Dann lies deinen Kommentar mal genauer. Ohne Schul- oder Berufsausbildung sind Eltern nicht unterhaltspflichtig. Man muss eben nicht zahlen, bis das Kind geruht sich selbst zu finanzieren
Also ich habe meinen Kommentar noch gelesen und sehe keinen Fehler.
Solange er zur schule geht besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Wenn er eine Ausbildung machen sollte wird das Ausbildungsgehalt mit dem Unterhalt verrechnet. Und das Kind muss nur die Schule bzw. Ausbildung zügig beenden.
Du hast aber nichts von Schule geschrieben. Und ohne Ausbildung gibt es keinen Unterhalt
Ich habe mich aber doch klar auf die Frage bezogen und in der Frage steht, dass er zur schule geht bzw. will er ein Fernabitur machen.
Nein. Das sind Eltern NICHT!