Stiefvater oder nicht?

14 Antworten

Dann ist er ebenfalls dein Stiefvater! Diese Bezeichnung ist nicht altersabhängig. Genauso bleibt deine Mutter auch deine Mutter, auch wenn du selbst deinen 100. Geburtstag feierst!

Stiefvater ist ja kein juristischer, sondern eher ein umgangssprachlicher Begriff. Er bezeichnet den Mann der Mutter, der aber nicht der leibliche Vater ist. Dieser Begriff ist vom Alter des Kindes unabhängig.

Stiefvater bleibt Stiefvater.

Worauf Du aber sicherlich hinaus willst, ist das Sorgerecht.

Das wird er nur erhalten, wenn er die Vaterschaft und auch zusätzlich das Sorgerecht übernehmen würde, was aber nicht ohne weiteres geht, falls bereits ein anderer Vater eingetragen ist. Somit hätte Dein Stiefvater keinerlei Ansprüche oder Auskunftsrechte oder irgend welche sonstigen Rechte an/zu Deiner Person, egal ob volljährig oder nicht. Er dürfte nicht einmal bei der Schule Auskunft über Dich einholen, wenn das nicht vorher explizit und schriftlich von Deinen amtlich eingetragenen sorgerechtlichen Vormündern (i.d.R. die Eltern) gestattet wurde.

Also macht es immer noch keinen Unterschied.

Allerdings hat dies keinen Einfluss auf die wohngemeinschaftlichen Regeln. Wenn er sagt, "Solange Du Deine Füße unter meinen Tisch stellst, …", bleiben Dir nur zwei Optionen und die kennst Du. ;)

torja 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 13:07

Danke

Immernoch Stief.

Selbst wenn du die beiden 80 und du 40 bist.

Immernoch Stief.

Hat nichts mit alter zu tun.

Dann ist er auch dein Stiefvater.