Mischpult kaputt, wer kommt für auf?

5 Antworten

Im folgenden hatte ich leider ein bier über das Mischpult geschüttet, natürlich ohne absicht.

Also hast du das Mischpult beschädigt und musst somit den Schaden ersetzen.

Ob du deine Privathaftpflicht mit ins Boot nimmst, entscheidest du selbst. Kannst den verursachten Schaden auch selbst zahlen.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung.

Sie ist auch dafür da, genau das zu überprüfen.

Meiner Meinung nach bist du dafür haftbar, und wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, wird diese auch sicher dafür eintreten, wenn es nicht vorsätzlich war.

Grundsätzlich gilt erstmal das Verursacherprinzip, "wer etwas beschädigt muss für den Schaden bezahlen". Fraglich ist in dem Fall, ob das Mischpult in einer Gefahrenzone stand, wann es passiert ist, und warum das Mischpult da stand. Wer sein Mischpult in einem Bereich aufbaut, wo es einer Gefahr ausgesetzt ist, der ist selbst schuld wenn im Verlauf der Veranstaltung etwas daran passiert. Vor oder nach der Veranstaltung, also beim Auf oder Abbau mag das anders aussehen, da ist von jedem erhöhte Sorgfalt zu erwarten.

Wenn Du privat gegen Haftpflicht versichert bist, übernimmt die Versicherung zum einen die Haftungsprüfung und falls Du schadensersatzpflichtig bist, prüft sie auch die Höhe der Haftung (Reparaturkosten im Vergleich zum Zeitwert, berechtigte Nebenkosten usw.) und dann tritt sie auch für deine Haftpflicht ein. In dem Fall brauchst Du deine Rechtsschutzversicherung nicht bemühen, das ist Aufgabe der Haftpflichtversicherung. Wenn der Anspruch berechtigt ist, tritt sie für dich ein, wenn nicht,wehrt sie den Schaden für dich ab.

Bist du nicht gegen Haftpflicht versichert, aber hast eine Rechtsschutzversicherung, kannst Du die Ansprüche und die Höhe des Schadensersatz durch einen Anwalt prüfen lassen.

Am Ende des Tages gilt aber grundsätzlich, Schadensersatz für Reparaturkosten bis höchstens zum Zeitwert, zzgl entstandener Nebenkosten wie Transportaufwand zur Werkstatt, kosten für ein Leihgerät wenn dies während angemessener Reparaturdauer tatsächlich benötigt wird, Anwaltshonorar des Geschädigten usw usw usw. Außerdem ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden umgehend durch eine Werkstatt dokumentieren zu lassen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Schäden die vorher schon da waren, oder Schäden die anschließend entstanden sind fallen nicht in deine Schadensersatzpflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
verreisterNutzer  12.12.2019, 08:05

Für mich liest sich deine Frage übrigens so, als würde dich keine Schuld treffen. Der Veranstalter oder DJ, hat mit der Positionierung von Stehtisch und Technik eine derartige Gefahr billigend in Kauf genommen, dafür kann er niemanden verantwortlich machen falls sich die Gefahr dann tatsächlich verwirklicht.

Nein, den Club trifft keine Schuld, Du hast das Bier verschüttet.

Deine Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn du gesetzlich verpflichtet bist, für einen Schaden aufzukommen.

Und sie wehrt auch zu Unrecht erhobene Forderungen ab.

verreisterNutzer  12.12.2019, 11:53

Wenn der Clubbetreiber, seine Angestellten oder der DJ, Mischpult und Stehtisch so plaziert haben das überhaupt am Mischpult etwas passiern konnte, dann ist das die "billigende Inkaufnahme" einer Beschädigung durch Getränke und somit trifft die Fragestellerin keine Schuld. Hat sie den Stehtisch selbst in die Gefahrenzone gerückt, liegt natürlich ein Verschulden ihrerseits vor. Hat ein anderer Gast vor ihr den Stehtisch verrückt, wäre der zum Schadensersatz verpflichtet solange bis die gefahrensituation hätte erkannt werden müssen und vom Dj oder vom Club beseitigt werden müssen.

Es kommt in diesem Fall auf unendlich viele Kleinigkeiten an, daher lässt sich hier ehr die Unschuld als die Schuld der Fragestellerin vermuten. Aber es sind eben alles nur Mutmaßungen, welche Umstände genau zum Schadensereignis geführt haben, geht aus der Frage nicht hervor.

Hallo,

ich kann mich dem bisherig geschriebenen nur anschließen. Melde den Schadensfall deiner Haftpflichtversicherung und die prüft dann ob dich ein Verschulden trifft oder nicht.

Wenn nicht, dann wehrt die Haftpflicht die Forderung für dich ab - wenn ja, dann übernimmt die Haftpflicht den Zeitwert des Mischpults. Bei Geräten verstehen das dann oft auch viele nicht, aber die Haftpflicht übernimmt generell nur den Zeitwert des Gerätes.

Grundsätzlich denke ich auch, dass du für den Schaden haftbar, da du das Bier drüber geschüttet hast. Natürlich kann man jetzt einwenden, dass das Mischpult in deinem Fall etwas ungünstig positioniert ist/war. Wie gesagt wird das deine Haftpflicht dementsprechend prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung