Falschgeld muss eine Kassiererin dafür haften?
Meine Frau arbeitet bei einem großen Discounter. Sie hatte abends beim Kasse machen bemerkt das sie einen falschen 50euro Schein hat. Nun sagt der Chef des Ladens das sie dafür aufkommen muss. Die haben kein prüfgerät an der Kasse.
11 Antworten
Man haftet nur, wenn einen auch ein Verschulden trifft - bei einem ArbN ist die Haftung zudem erheblich eingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ("das kann passieren") und bei einem geringen Schaden haftet der ArbN generell nicht. Ansonsten kommt es auf den Verschuldensgrad an, inwiefern eine Haftung in Frage kommt; auch die Betriebszugehörigkeit, die Höhe des Gehaltes oder das bisherige Verhalten im Unternehmen spielen hier eine Rolle.
Sie haftet nur, wenn das Falschgeld als solches bei der Entgegennahme als Fälschung erkennbar war oder wenn sie gegen eine Dienstanweisung verstoßen hätte, die ein Prüfen jedes Geldscheins (oder von Geldscheinen ab einem gewissen Wert) durch ein entsprechendes Prüfgerät verlangen würde.
Ein fehlendes Prüfgerät (oder auch eine fehlende Einweisung in das Erkennen von Falschgeld) führt sogar dazu, daß die Hauptschuld hier beim ArbG zu finden ist; er hat selbst keine Schutzmaßnahmen gegen die Annahme von Falschgeld getroffen.
Sollte sie ein monatliches Mankogeld erhalten, dann haftet sie bis zu dieser monatlichen Höhe unabhängig vom Verschuldensgrad.
Das kommt vielleicht auch drauf an, wie gut die Fälschung ist.
Wenn das wirklich professionell gemacht ist, dann hat sie kaum Chance das zu erkennen, denn sie kann ja nicht jeden 50er auf Wasserzeichen etc. kontrollieren.
Es gibt aber auch echt primitive Fälschungen die auf den ersten Blick falsch sind, wenn sie so einen Schein annimmt, dann soll sie auch haften.
Nein, in diesem Fall spart er keine Steuern, denn den Abzug kann er nur vom Nettogewinn machen. Am zu versteuernden Umsatz ändert sich nichts. Das ist dem Finanzamt egal ob der Schein falsch war.
Na doch, er hat 50€ weniger Umsatz.
Nein, hat er nicht, er hat den Umsatz der in der Kasse eingegeben ist, und da sind die 50 Euro dabei, das wird beim Finanzamt angegeben.
Nen den sie haftet nicht für dummhei oder fehler der Geschäftsleitung nicht!
Außerdem sollte da eher der chef zu kase gebteten werden!
Selbst wen sie ein prüfgerät hätte kann sie nicht jeden schein einzeln prüfendan kommt sie nichtmerh zum kassieren! Auch bei den anderen diskauntern mit prüfgerät wird nicht jeder schein geprüft!
Wenn ich hier die Antworten lese wird mir echt schwindelig🙈😱
1.hat sie nicht geschrieben das es Aldi ist ( oder ich habs überlesen?!)
2. Kann man sehr wohl Falschgeld bei Aldi erkennen ohne ein Prüfgerät ander Kasse.
Möchte da nicht weiter darauf eingehen aber es wird bei der Abrechnung, wenn es mit einem elektronischen Tresor gemacht wurde ,gesehen ob es falsch ist .
3. darf und wird sie , wie gesagt wenn es Aldi sein sollte, das Geld nicht erstatten müssen.
Nein, es sei denn man "sieht" das.
Jedoch wird Sie dass wohl Gerichtlich klären mussen . Aldi wird dann wohl die Daumenschrauben anlegen
Kein Angestellter haftet für unternehmerische Fehlentscheidungen. Sollen sich ein Prüfgerät anschaffen, das entlastet obendrein noch die Kassierer/innen. Auch wenn da ein Schein Papiergeld übersehen wird. Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Kann Aldi vom Gewinn abziehen, spart er Steuern.