Soll ich meine Schwester wegen Sachbeschädigung anzeigen?
Hallo, ich bin 15. Meine Schwester ist 20. Folgendes: Es passiert des Öfteren, dass sie mir droht oder wir uns schlagen. Heute hat sie jedoch schon zum 3. mal meine Tür eingetreten und es ist einiges kaputt gegangen (siehe Bilder). Jetzt die Frage: Soll ich es der Haftpflichtversicherung melden?(die es höchstwahrscheinlich nicht bezahlen) oder soll ich sie Anzeigen gehen? Unsere Beziehung ist nicht gut, gab des öfteren schon Morddrohungen etc. Sie hat es gewusst dass ich beim nächsten Eintreten was unternehmen werde.. Ich will nämlich nicht mit ner kaputten Tür wohnen vorallem weil sie sie eintreten kann wann sie will obwohl sie abgesperrt ist was null Privatsphäre bedeutet.
6 Antworten
Du kannst einem richtig leid tun und Deine Schwester scheint so richtig gestört zu sein. Warum hat sie denn die Tür eingetreten, habt Ihr Euch gestritten und Du wolltest Dich mit der abgeschlossenen Tür schützen?
Was macht Euer Vater denn oder sind es zwei? Deine Mutter scheint bei der Erziehung Deiner Schwester so richtig versagt zu haben, denn mit 20 Jahren prügeln sich höchstens asoziale Mädels. Ich kann mich z.B. gar nicht dran erinnern, dass ich mich geprügelt habe und ich habe 4 Geschwister.
Welchen Weg Du nehmen wirst, steht schon fest und darum solltest Du zusehen, dass Du dort wegkommst.
Anzeigen könntest Du sie wegen Körperverletzung, wenn Du Etwas abbekommen hast und auch wegen der Morddrohungen. Nur müsstest Du das beweisen können und daran wird es schon scheitern.
Wende Dich bitte an das Jugendamt und in Deinem Alter wird man meistens in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht.
auf dem 2. Bild sind:
1. Hebelspuren die durch eintreten nicht entstehen können
2. die Hebelspuren sind dazu noch auf der falschen Seite der Tür (innen am Türfutter)
irgendwas ist hier merkwürdig !
Nein, weil das niemals zu einer Strafverfolgung führen würde. Eine Anzeige durch dich wäre schlichtweg peinlich und müßte eh von deinen Eltern unterschrieben werden, da du nicht strafantragsberechtigt bist.
Na das ist ja ´n Herzchen! Was sagen Deine Eltern dazu?
Sie ist zwar 20, aber die Mutter ist noch zum Unterhalt verpflichtet oder muss eine Unterkunft stellen! Sie ist unter 25 und falls sie ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten kann, sind die Eltern dafür zuständig!
Das Jugendamt ist nicht für Volljährige zuständig. Bis 21 kann man sich aber noch beraten lassen. Das JA wird da aber auch nicht machen können, außer dass sie die Fragestellerin in betreutes Wohnen schicken.
Ausserdem Sie ist 20 hättet sie schon vor 18 Jahren aus dem Haus schmeißen können. Auf jeden kann sie damit drohen - die Macht haben
Vor 18 Jahren ´nausschmeißen...Du schreibst ´nen rechten Stuss zusammen!
Selber Schuld wenn man Kinder bekommt... war bestimmt die schlimmste Endscheidung ihres Lebens von daher einen Rat: Jugendamt könnte ihr helfen..
Was soll das denn jetzt?
Meine Mutter ist Alleinerziehende, die kann gegen sie auch nicht ankommen.
Das gibt´s nicht! Ihr werdet Euch doch nicht von der tyrannisieren lassen?!? Macht die das öfters so?
Die hat ja nicht deine Sachen kaputt gemacht. Die Tür gehört deinen Eltern bzw. dem Vermieter. entweder müssen die Eltern oder der Vermieter eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen. Die Anzeige hätte aber kaum Sinn, wenn es so weiter geht und ihr immer zu streitet.
Deine Schwester hat es ja eingetreten, also wird die Versicherung sowieso nicht zahlen.
Was willst du denn mit einer anzeige bewirken?
Sie soll bewirken, dass so etwas nicht mehr passiert. Dauernd wir mir an dem Kopf geworden dass ich sie eh nie Anzeigen würde wegen Sachbeschädigung, aber soll ich mir das gefallen lassen? Und mir "meine" Sachen kaputt machen lassen?
Eine Anzeige würde nichts bringen, da die Tür nicht dir gehört. Die Versicherung wird zu 100% nicht zahlen.
Auch wenn du eine sinnlose anzeige machen würdest, würde es trotzdem so weitergehen! Da bleibt nur ein Auszug und es sollte deine Schwester ausziehen.
2* xD wollte vllt nur helfen scheint es dezent schwer zu haben