Muss ich gesetzlich die Internetnutzung von meiner 6 Jahre Tochter durchgehend überwachen und dokumentieren?

8 Antworten

Gegenfrage: Warum sollte sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt etwas dergleichen haben? #Aufsichtspflicht

Du musst sicherstellen, dass das Kind nicht an Seiten gerät, die für es ungeeignet sind, dass es nicht belästigt, geängstigt oder irgendwie in seinen Rechten verletzt wird, du musst überwachen, dass das Kind keine Käufe tätigt, die es nicht tätigen soll. Ob du dies nur durch lückenlose Überwachung, durch Aufklärung oder Nutzung technischer Mittel gewährleistest, ist deine Sache.

BBPB21  27.05.2020, 17:26

Das alles muss er tatsächlich nicht.

Das ist sinnvoll, aber kein muss.

Schuhu  27.05.2020, 17:52
@BBPB21

Aus Artikel 6 GG "(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Unterstreichung von mir.) Daraus schließe ich, dass die Erziehung zum Umgang mit dem Internet auch eine Verpflichtung der Eltern ist, also möglicherweise durchaus ein Muss!

BBPB21  27.05.2020, 18:05
@Schuhu

Dabei muss aber nur darauf geachtet werden, dass das Kind keine illegalen Seiten aufruft.

Wie die Eltern die Kinder erziehen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Es darf sehr wohl bestellen und Eltern dürfen dem Alter nicht angemessene Filme und Spiele erlauben, so sie denn nicht ab 18 sind.

Schuhu  27.05.2020, 18:09
@BBPB21

Das sechsjährige Kind ist doch nur beschränkt geschäftsfähig (darum die Einschränkung "..., die es nicht tätigen soll" in meinem Beitrag). Und nirgends habe ich vorgeschlagen, wie erzogen werden soll, nur dass.

Nein musst du nicht. Du solltest jedoch auf jeden Fall kontrollieren was sie macht. Bei YouTube kannst du sie Videoverlauf ansehen (sieh dir auch die Videos an, nicht nur die Titel) und in Spielen solltest du auch aufpassen was sie macht. Im "normalen" Internet solltest du sie noch nicht unüberwacht rumstöbern lassen.

Normal: Nein

Wenn du den Verdacht hast das dein Kind in Gefahr ist und dass die Durchsuchung des Handys dazu beitragen würde die Gefahr zu beseitigen dann darfst du aber nur im Beisein deines Kindes

Wenn das Kind ja sagt: Ja

Das gilt für Internetverlauf und alles andere was auf dem Handy drauf ist

Nein, natürlich nicht.

Du musst halt sicherstellen, dass sie nicht auf pornographische Seiten gerät.