Minus Stunden bei Beschäftigungsverbot durch Schwangerschaft?
Hallo Ihr Lieben. Ich bin im 7ten Monat schwanger und habe seit 4 Wochen ein Teil Beschäftigungsverbot von 4 Stunden täglich. Nun hat mir heute mein Chef mitgeteilt, dass ich durch meinen 30 Wochenstunden Vertrag und dem Beschäftigungverbot ja 10 Minus Stunden in der Woche mache, die mir auf ein Zeitkonto gerechnet werden und die ich ggf nach der Elternzeit nach arbeiten muss, oder im Falle einer Kündigung meinerseits (nach Elternzeit) abgezogen werden. Bei einem kompletten Beschäftigugsverbot würde ich (komischerweise) kein Minus machen... Ist das rechtens?? In meinem Arbeitsvertrag steht nämlich nichts von einem Zeitkonto und das besteht seit Dezember 2015. Mein Vertrag ist von 2013 und einen neuen, in dem das steht, habe ich nie bekommen bzw unterschrieben. Vielleicht ist das schonmal jemandem hier passiert, oder jemand hat Ahnung davon, bevor ich zum Anwalt gehe. Ich danke Euch
4 Antworten
Das ist nicht rechtens.
Du machst keine Minusstunden, die irgendwie anzurechnen wären, sondern du darfst nicht arbeiten und die Zeit muss ganz normal entlohnt werden, wie krankheit oder gesetzlicher Urlaub auch.
Entsprechende Gesetzestexte kannst du deinem Chef ja gern mal auf den Tisch legen und auch, dass du dich ans Arbeitsgericht wendest, wenn er sich nicht dran hält.
das ist nicht ok, schwangerschaft ist in bezug auf entgeltfortzahlung so wie krankheit. auch bei beschäftigungsverbot in der schwangerschaft muss das entgelt so gezahlt werden, als ob gearbeitet worden wäre.
ist er uneinsichtig, drohe mit einer klage beim arbeitsgericht
Vor dem Gang zu einem Anwalt gibt es wohl noch andere Möglichkeiten: Information bei einem Arbeitsamt oder einer Gewerkschaft !
Ich muss noch erwähnen, dass die Herrschaften in der Personalabteilung seit 4 Wochen (!!!!) gar nichts von dem Wisch mit dem BV wissen... Und ich weiß sicher, das ich es mit der Innerbetrieblichen Post weg geschickt habe!!!