Info an Arbeitgeber bei geplantem Krankenhausaufenthalt?
Hallöchen..... Meine Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen, daß ich ins Krankenhaus gehe? Es ist ein geplanter Termin. Auf der anderen Seite, weiß ich jezt schon ,das mein Dienstplan so unterplant wird( in der Zeit des Krankseins), saß ich danach zu sehen muß die Minusstunden wieder abzubauen. Deshalb wollte ich eigendlich nichts sagen und es wie ein Not fall ausehen lassen.Vielleicht kann mir einer einen Tip geben. Dankeschön im Vorraus!
13 Antworten
Dein Problem ist, das Dein AG in Deiner Krankheit die Schichten so legt, das Du automatisch zu Minusstunden kommst. So lese ich das aus Deiner Frage heraus.Wenn Du 2Tage im KH wärst, könntest Du gegen so eine Praxis nicht viel machen, das ergibt sich dann immer ganz "zufällig".
Aber bei einem längeren KH Aufenthalt muß Deine regelmäßige Arbeitszeit als Rechengrundlage herangezogen werden. In Deinem Arbeitsvertrag steht vermutlich eine Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Damit entstehen dann auch keine Minusstunden.
Ein Betriebsrat wäre ein Ansprechpartner für Dich, sollte die Zeit des Krankseins dermassen "Unterplant" sein.
Ansonsten, Dein AG sollte schon Bescheid wissen, wenn Du ausfällst. Ein Grund für eine Abmahnung wäre sonst gegeben.
Du bist schon dazu verpflichtet. Gesetzgrundlage ist das Entgeldfortzahlungsgesetz.
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Deine Rechte haben schon andere Fraganden beantwortet. Du mußt Dir das nicht gefallen lassen von der Heimleiterin. Aber es wird Stress geben. Mit 16 Jahren Zugehörigkeit wirst Du allerdings auch nicht so schnell entlassen werden können, bzw es wird teuer für Deinen AG.
Wenn du im Krankenhaus bist, bist du arbeitsunfähig. Da greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Da werden keine Minusstunden aufgebaut. Natürlich musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist, sonst ist das ein Vertragsbruch der zur fristlosen Kündigung führen kann.
Sag deinem AG Bescheid, dass könnte ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn er rausbekommt, dass der Termin geplant war. Sicher gibt es da eine Abhandlung via Krankenkasse, dass Du für den Ausfall keine Minusstunden bekommst. Wäre ja, wenn es wirklich ein Unfall wäre z.B., auch so, dass die Krankenkasse da mit dem AG so agiert, dass Du gut aus der Sache rauskommst.
Wenn Du den Krankenhausaufenthalt in einen "genehmigten" Urlaub oder vorher abgesprochenen "Stundenausgleich" legst, so musst Du dem AG nicht Bescheid sagen, wie Du Deine "Freizeit" verbringst.
Aber da Du für den Aufenthalt im KH vermutlich krank geschrieben wirst, so ist der AG davon umgehend in Kenntnis zu setzen, sonst wäre das unentschuldigtes Fehlen - was ein Abmehnungs- oder Kündigungsgrund wäre...
Hinsichtlich des geplanten Krankenhausaufenthalts ist sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse vorab zu informieren. Entsprechende Krankmeldungen durch den behandelnden Arzt sind an dem Arbeitgeber zu übergeben.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit, d. h. über mehrere Monate hinweg ist zu beachten, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur sechs Wochen gilt. Danach erhält ein gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld, ein privat Versicherter Krankentagegeld. Diese Ansprüche sind anzumelden bzw. die Versicherer zu informieren um die Leistungen zu erhalten.
Das mit den Minusstunden verstehe ich nicht.
Wenn man krank ist bekommt man die Zeit bezahlt und dann fallen auch keine Minusstunden an.
Das Problem ist , ich arbeite in der Pflege und der Novemberplan wird bald geschrieben. Wenn ich jetzt bescheid gebe sind die sauer, es kommt zu unangenehmen Gesprächen mit der Heimleiterin,die dann Minusstunden in Auftrag gibt. Die WBL ist aus Angst nur ausführende Kraft. Ich arbeite seit 16 Jahren dort ich habe schon viel in dieser Hinsicht erlebt.Einen Betriebsrat haben wir auch nicht mehr.....rausgegrault von besagter Dame.Ich muss doch keinem sagen was ich hatte und es hätte doch auch ein Notfall sein können.Die Ärzte haben doch Schweigepflicht,wie soll die das denn raus bekommen?Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet das anzugeben?