Minijob Urlaub 450€?
Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Frage wäre:
Ich habe einen Haupt Job wo ich von Montag bis Freitag arbeite. Jetzt hab ich mir einen Nebenjob gesucht. Dort arbeite ich 2-3 mal im Monat. Meine Frage wäre ob ich dort auch einen urlaubsanspruch habe? Ich habe die Formeln im Netz gelesen. Leider kann ich sie bei meinen Tagen nicht anwenden. Als ich meine neue Chefin gefragt habe sagte diese: du hast in deinem Haupt Job Urlaub. Dann bekommst du keinen bei mir. Ich kann das aber nicht so ganz glauben. Ich hoffe sehr das mir einer helfen kann. Vielen Dank
8 Antworten
Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht danach, ob mn einen Hauptjob hat, sondern er ist nach gesetzlicher Definition dazu geschaffen, dass man vier Wochen im Jahr bezahlt zuhause bleiben kann.
Ebenso haben Minijobber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie an einem eingeplanten Tag krank sind.
Beide Gesetze gelten für jedes Beschäftigungsverhältnis und haben mit Haupt- oder Minijob gar nichts zu tun. Das wissen nur viele Chefs nicht oder sie ignorieren es einfach.
Bei zwei bis drei Arbeitstagen im Monat stehen dir jährlich 2 - 3 bezahlte Urlaubstage zu, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ob es halt dienlich ist, den neuen Job gleich mit einem Streit darüber anzufangen?
Ein guter Chef weiß von vornherein, wie die Sache abzulaufen hat. Ein unwissender oder schlechter Chef muss entweder davon überzeugt werden oder man kündigt ihn schnellstmöglich wieder oder man ist streitlustig und zerrt ihn vors Arbeitsgericht.
Hallo liebe/r avengers13,
hier den Link zum Nachlesen für die Chefin von der minijob-zentrale.de unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijobs -> Arbeitsrecht -> Urlaubsanspruch:
wie z.B.: Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Beispiel: Arbeitest du nur 1 Werktag pro Woche, dann stehen dir auch mind. 4 Werktage Urlaub im Jahr zu ;-))
Doch natürlich hast Du Anspruch auf Urlaub.
Lies mal hier:
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
ups, du warst schneller ;)
Auch im Nebenjob steht Dir Urlaub zu. Wenn Du 2 Tage im Monat arbeitest, dann hast Du mindestens 2 Tage Urlaub. Der Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, also mindestens 4 Wochen.
Bei 2 Tagen im Monat sind das eben auch nur 2 Tage im Jahr, da Du ja mit diesen 2 Tagen bereits 4 Wochen Urlaub hast.
Auch im Nebenjob hast Du Anspruch auf Urlaub - und zwar mindesten auf 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub. Haben die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens mehr Urlaub - dann gilt das auch für Dich.
Arbeitest Du üblicherweise an 3 Tagen im Monat - dann sind Dir die entsprechenden Tage / Arbeitsstunden auch während der Urlaubszeit zu entgelten.
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/