Minijob neben Vollzeit
Hallo alle zusammen, ich habe seit voriger Woche zusätzlich einen Minijob angenommen. Neben meiner Vollzeit-Berufstätigkeit (40 Std.) muß ich mir leider etwas dazuverdienen und gehe jetzt an drei Tagen die Woche (auch mal am WE) für 2,5 Stunden putzen. Was muß ich da arbeitsrechtlich beachten? Urlaubsanspruch habe ich doch nur von meinem Vollzeitjob, denn beim Minijob bekomme ich doch nur die Stunden bezahlt, die ich da bin und arbeite. Oder sehe ich das falsch?? Und Steuern odern Sozialabgaben muß ich doch auch nicht zahlen, bei ca. EUR 200,00 im Monat? Brutto = Netto Und noch eine Frage, in meinem Arbeitsvertrag (Vollzeitjob) steht nix über Zweitjob drin, weder eine generelle Untersagung noch dass ich den Arbeitgeber fragen bzw. darüber informieren muß
3 Antworten
Was muß ich da arbeitsrechtlich beachten?
Du musst Deinen AG über Deine Nebentätigkeit informieren. Außerdem solltest Du darauf achten, dass das Arbeitszeitgesetz sowohl von der Arbeitszeit als auch von den Ruhezeiten her eingehalten wird. Dein AG kann Dir den Nebenjob nur in wenigen Fällen verbieten, wenn Du z.B. bei der Konkurrenz arbeitest oder Du Deinen Pflichten im Hauptjob nicht mehr nachkommen kannst.
Steuern und Sozialabgaben bezahlt beim Minijob pauschal der AG. Rentenbeitrag wird seit diesem Jahr automatisch abgezogen, wenn Du Dich nicht nicht davon befreien lässt (Antrag stellen).
Was den Urlaubsanspruch angeht; auch im Minijob besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle AN, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung brauchst Du immer die Zustimmung deines Arbeitgebers,desshalb heisst es ja Vollzeit !Ps. Minijobs sind auch versichert , jedoch meist mit einer Pauschale , die der Arbeitgeber bezahlt....
Bei Vollzeit bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers dieser Vollzeitarbeit , hab nichts anderes geschrieben und wo bitte steht was von Azubi ?
Der Arbeitgeber muss keine Zustimmung geben,er muss über die Aufnahme der Nebentätigkeit nur informiert werden.
Wenn da nix drin steht dann guck mal in euren Tarifvertrag
Tarifvertrag gibt es nicht ich bin im Büro eines Freiberuflers angestellt
Ein Auszubildender braucht für einen Minijob die Zustimmung des Ausbildenden, aber das trift hier nicht zu.
Man sollte einen Minijob aber dem Hauptarbeitgeber melden.