Wie funktioniert das Arbeiten als Honorarkraft (14€/Std.) neben dem Hauptberuf?
Ich bin bereits mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 € Vollzeit berufstätig, möchte aber noch nachmittags und/oder samstags etwas dazuverdienen.
Grund ist der Wunsch nach einem Eigenheim und dafür möchte ich zwei, drei Jahre zusätzlich arbeiten. Mit meinem Hauptarbeitgeber alles abgesprochen.
Nun habe ich ein Angebot als Telefonist bei einer Versicherung für 14 €/Stunde. Diese möchte mich aber nicht als 450 € Kraft einstellen sondern, dass ich als Honorarkraft anschließend eine Rechnung ausstelle.
Beispiel: Freitag 3 Stunden gearbeitet und 42 € in Rechnung gestellt.
Nun meine Frage:
Wie kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben und welche Steuern muss ich dann abführen? Wie viel darf ich verdienen, ohne Steuern bzw. Sozialabgaben zu bezahlen und darf ich sowas überhaupt neben meinem Vollzeit-Hauptjob?
Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?
Grüße und vielen Dank.
2 Antworten
Gewerbe anmelden ist pflicht.
Honorarkraft und 14€/h?
Damit kommst du nicht weit. Denn, hast du mit dieser Honorartätigkeit höher Einkünfte als aus der Festanstellung musst aus allen Einkünften Steuern und sozialabgaben zahlen.
Abgesehen davon ist das eindeutig eine Scheinselbstständigkeit, da alle kriterien erfüllt sind.
Du hast nur einen Auftraggeber und bist auch noch in allen Belangen durch diesen Weisungsgebunden.
Das kann teuer werden.
Diese Versicherung will alle Lasten auf dich abwälzen.
Wo wäre das Problem auf 450€ Basis? Die ca. 30 % an Abgaben durch den AG.
Mein Tip: lass die Finger von diesem unseriösen Angebot.
Hm...das war bzw. ist eine Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen von Barmenia. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/telefonist-in-fuer-unser-team-auf-honorbasis-gesucht-/933625110-107-4930
Für diese zusätzliche Tätigkeit musst du ein Gewerbe anmelden.
Dann kannst du soviel verdienen wie du willst, so lange du aus der gewerblichen Tätigkeit nicht mehr Einkommen erzielst, als aus deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Natürlich musst du die Umsatzsteuer zahlen und einen Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dieser Überschuss ist dann dein Gewinn, für den du ESt zahlen musst.
Mit zwei unterschiedlichen Einkunftsarten bist du dann verpflichtet eine ESt-Erklärung abzugeben.