Lohnsteuer bei Minijob zurückbekommen

5 Antworten

Hallo Fry12,

wahrscheinlich hast du keine geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Minijob-Basis (ab dem 1.1.2013 dann 450-Euro-Minijob) ausgeübt, sondern ein kurzfristiger Minijob laut minijob-zentrale.de unter -> Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> kurzfristiger Minijob ! Der Unterschied ist folgender: Der bisherige 400-Euro-Minijob ist steuerfrei, sofern der AG die 2% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft entrichtet! Seit dem 1.1.2013 gilt für Neuverträge die Rentenversicherpflicht für diesen nunmehr 450-Euro-Minijob und ist auch weiterhin steuerfrei falls der AG diese Pauschalsteuer entrichtet!

Dabei habe ich ca. zwei Monate gearbeitet ohne jedoch vorher eine Lohnsteuerersatzbescheinigung bei meinem Arbeitgeber abgegeben zu haben.  

Lieber Fry12, dies sind genau die 2 Monate für eine kurzfristige Beschäftigung! Hier hast du ja nicht nur ein paar Euros verdient, sondern wie normaler Arbeitslohn, deshalb wird hier durch den AG Lohnsteuer einbehalten und ans Finazamt abgeführt.

Durch eine Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer kannst du diese einbehaltene Lohnsteuer rückerstatten lassen durch Abgabe dieses Antrags. Den Papierantrag (2 DIN A4-Seiten, jedoch online über Elster leider nicht möglich!) gibts du beim zuständigen Finanzamt ab und nach 1-2 Monaten bekommst du dann die Gutschrift auf dein Konto! Hier noch der Link für diese Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer:

www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

Gruß siola

Bei einem Minijob zahlt normalerweise der Arbeitgeber die pauschalisierte Lohnsteuer. Wenn du dich darauf eingelassen hast, dass er sie dir dann wieder vom Nettolohn abzieht, ist sie effektiv weg. Das bekommst du nit zurück. Da solltest du dir einen kulanteren Arbeitgeber suchen. Das sind eigentlich unerwünschte Auswüchse.

siola55  08.02.2013, 10:52

Hallo lieber DerHans,

nicht immer gleich negativ :-( an die Sache bzw. Antwort rangehen - es handelt sich hier bestimmt um ein Mißverständnis der Begriffe geringfügige bzw. kurzfistige Beschäftigung! Siehe meine o.g. Antwort und Gruß von siola

Das sind eigentlich unerwünschte Auswüchse   

Dieser Kommentar ist so überflüssig wie ein Kropf... Vielleicht hat Fry12 die Sachlage nur falsch dargestellt oder eben falsch verstanden!?

Fry12 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 10:20

Ich hab dort bereits aufgehört ;)

Ich habe danach einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2012" erhalten, auf dem steht: "4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3.: xx€" und unter 3. steht "Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10."

Ich hab mich selbst schon gefragt warum da Lohnsteuer abgezogen wird, wo doch oft im Netz zu lesen ist, dass man nicht mal eine Lohnsteuerbescheinigung abzugeben braucht etc...

MenschMitPlan  08.02.2013, 10:32
@Fry12

Ich hab mich selbst schon gefragt warum da Lohnsteuer abgezogen wird, wo doch oft im Netz zu lesen ist, dass man nicht mal eine Lohnsteuerbescheinigung abzugeben braucht etc...

Der Arbeitgeber hat die Wahl, ob er die Lohnsteuer pauschaliert oder nach Lohnsteuermerkmalen abrechnet. Entscheidet er sich für zweites und liegt keine Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung vor, wird nach Steuerklasse 6 abgerechnet. Das erklärt deine Abzüge. Die abgezogene LSt kannst du dir durch Abgabe einer Steuererklärung aber wiederholen.

Wie soll es sonst gehen?

Ohne Steuererklärung gibt es kein Geld. Da ist es egal ob es um 5€ oder um 900€ geht...

Entweder reichst du deine Lohnsteuerbescheinigung nach oder am Jahresende durch den Lohnsteuerausgleich...

Fry12 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 10:17

Das war vllt nicht verständlich formuliert: Nach den zwei Monaten habe ich mit Lohnsteuerbescheinigung gearbeitet, d.h. da wurde nichts mehr abgezogen.

Was heißt Lohnsteuerausgleich? Dadurch dass mein ehemaliger Arbeitgeber meine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, bekomme ich mein Geld am Jahresende automatisch zurück?

siola55  08.02.2013, 10:56
@Fry12

Wie lange hast du denn jetzt wirklich gearbeitet??? Mehr als 2 Monate und wenn ja, welche Beschäftigungsart jetzt konkret: Kurzfistige oder geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Minijob in 2012???

Gruß siola

einkommenssteuererklärung richtig....oder wenn möglich noch lohnsteuerbesch,. beim arbeitgeber einreichen das ers im nachhinein auszahlt