Tariflicher Mindestlohn ElektroHELFER?
Zum Gruße
Ich habe heute einen Arbeitsvertrag in der Tätigkeit als Elektrohelfer (da ungelernt) abgeschlossen und bekomme einen Bruttolohn von 8,50€. Ich habe mal gehört (ich weiss, nicht vielsagend), das Elektrohelfer einen annähernd gleichen Tarif-Mindestlohn haben, wie gelernte Elektriker. Dieser ist zum derzeitigen Zeitpunkt 9,85€ (Osten) (Quelle: http://www.hwk-dresden.de/Serviceangebote/Beratung/Recht/ArbeitsundSozialrecht/Mindestlouml;hneimHandwerk/MindestlohnimElektrohandwerk/tabid/288/Default.aspx)
Im Prinzip spricht es ja gegen die Logik, das gelernte und ungelernte Arbeiter den gleichen Lohn erhalten, aber ich wollte noch einmal sicher gehen.
Wenn möglich, bitte mit Quellen und Fachwissen dahinter beantworten. Freundliche Grüsse Valorum
4 Antworten
Der Link könnte helfen:
Wenn ich den Mindestloh für eine ausgebildete Kraft sehe und deine 8,50 € dann glaube ich dass Du in deiner Situation nicht schlecht da stehst.
erfreulich dass Du arbeiten möchtest was viele gar nimmer wollen. Doch irgendwann ist Schluss. Nun gebe ich dir einmal einen Tipp, zeige bei deinem Arbeitgeber Einsatz. Das heisst, Pünklich, sage nie etwas schlechtes über jemanden, habe nie die Hände in der Hosentasche od am Handy während der Arbeitszeit. Bst Du mit der Arbeit fertig, räume den A.Platz auf und frage was Du als nächtes tun kannst. Überstunden , Wochenend Arbeit, Montage bist Du dabei. Auf Dich wird man Aufmerksam. Wenn es ein guterer Arbeitgeber ist, kann es sein dass man dir ein Angebot macht. Ebenso solltest Du von ner ZeitarbeitsKlitsche in ein Unternehmen kommen, kann es Dir ebenfalls geschehen. So nun erkundige Dich einmal http://www.zab-frankenthal.de/l.de/ obin deiner näheren Umgebung nicht auch so eine Einrichtung ist. Viel Glück !
ELEKTROHANDWERK:
Der Mindeststundenlohn für mehr als 346.000 Beschäftigte beträgt ab 1.
August 2016 in Westdeutschland 10,35 Euro und 9,85 Euro in
Ostdeutschland und Berlin.
Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn in Westdeutschland auf 10,65 Euro und in Ostdeutschland und Berlin auf 10,40 Euro.
2018 wird der Mindestlohn im Elektrohandwerk dann bundeseinheitlich auf 10,95 Euro und ab Januar 2019 auf 11,40 Euro angehoben.
http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/hintergrund/branchenmindestloehne
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
....
3. Persönlich:
Für alle Beschäftigten soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben.
Nicht erfasst werden Auszubildende im Sinne des § 1 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes.
Ob du nach Tarif bezahlt wirst hängt davon ab, ob dein Betrieb überhaupt einen Tarif hat. Das ist ja nichts zwingendes.
Man könnte auch sagen, dass du dir einen nicht so tollen Betrieb ausgesucht hast.
Das hat mit dem Tarifvertrag ga rnichts zu tun .. es gibt über das Arbeitgeberentsendegesetz füt bestimmte Branchen für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne ... die zum Teil deutlich über dem Mindestlon nach dem Mindestlohngesetz (derzeit 8,50 Euro) liegen
Dafür muss man aber Fachkraft sein. Als ungelernter ist man das aber nicht.
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt:
....
3. Persönlich:
Für alle Beschäftigten soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben.
Nicht erfasst werden Auszubildende im Sinne des § 1 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes.
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im Tarifvertrag steht aber etwas anderes ....
http://www.boeckler.de/pdf/ta\_mindestloehne.pdf
Elektrohandwerk (Montage) =
AN in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind, soweit sie Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben.