Mindestalter um als Zeuge zulässig zu sein?

8 Antworten

Ein Mindestalter für eine Zeugenaussage gibt es nicht; es kommt lediglich darauf an, ob nach den Umständen angenommen werden kann, daß das Kind aus eigener Wahrnehmung Angaben zu bestimmten Tatsachen machen kann.

Bei der Zeugenvernehmung von Minderjährigen gibt es besondere Regelungen, die den Erziehungsberechtigten mit der Vorladung zur Kenntnis gebracht werden.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, daß bei Kindern auch ein Erziehungsberechtigter anwesend sein muß - das ist nicht der Fall - die Erziehungsberechtigten haben nur das Recht dabeizusein...

Je nachdem hat auch das Kind gem. der gesetzlichen Bestimmungen ein Aussageverweigerungsrecht, wenn das Strafverfahren gegen einen Verwandten läuft.

Einer Vorladung bei der Polizei braucht nicht Folge geleistet werden; bei Staatsanwaltschaft und Gericht muß man (auch ein Kind) erscheinen, wenn man vorgeladen wird.

wenn es nicht anders geht, und es ne schwere anschuldigung ist, wie z.B Mord, dann ja...

Wenn er etwas wichtiges gesehen hat, darf er selbstverständlich ausagen.

BATMAN987345 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 17:18

Oke vielen Dank :)

Er müsste aussagen, wenn er als Zeuge angesehen wird.

Soweit ich nur weiß müssen dann Eltern dabei sein während der Aussage, zumindest habe ich es so in Erfahrung gebracht. 

DerSchopenhauer  16.01.2016, 07:35

"müssen dann Eltern dabei sein während der Aussage"

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum - die Eltern KÖNNEN dabei sein - Kinder dürfen auch ohne die Anwesenheit der Eltern vernommen werden.

Eher unwahrscheinlich, dass das funktioniert.