Mahnung im Spam-Ordner gelandet? Gilt Sie trotzdem als zugestellt?
Hallo,
normalerweise zahle ich meine Rechnungen pünktlich, aber diese ist mir durchgeflutscht! Die erste Rechnung kam normal per Post, und die 1. Mahnung per email, die im Spam-Ordner gelandet ist, und ich es somit gar nicht mitbekommen habe.
Nun kam die 2. Mahnung, natürlich mit Mehrkosten. Ich habe natürlich ohne Mehrkosten sofort überwiesen, und den Rechnungssteller angerufen, und die Problematik erklärt.
Der will natürlich auch noch die Mehrkosten haben.
Alo meine Frage, muss ich das zahlen?
Sind Mahnungen per email rechtens? Insbesondere wenn Sie im Spam-Ordner landen können?
8 Antworten
dass die Mail im Spam-ordner Landet, ist nicht das Problem des Versenders. Die Frage ist aber, wenn die Rechnung per Post kommt, warum wird die Mahnung dann per Mail verschickt.
dass die Mail im Spam-ordner Landet, ist nicht das Problem des Versenders.
Absolut korrekt. Die E-Mail gelangt in den Machtbereich des Empfängers, wenn diese auf dem Mailserver des Providers für den Empfänger abrufbereit abgespeichert wird. Wann der Empfänger die E-Mail vom Server auf seinem PC läd, ist hier unbedeutend und für den Zugang der E-Mail nicht maßgebend.
Was dein Mailprogramm mit einer E-Mail veranstaltet, ist nicht Sache des Absenders.
Aber: http://www.svz.de/nachrichten/home/top-thema/artikel/was-mahnungen-kosten-duerfen.html
Natürlich sind sie rechtens, du bist ja in der Bringschuld, eigentlich ist noch nicht mal jemand verpflichtet dich anzumahnen.
Du kannst dort aber mal anrufen und auf die Kulanz des Unternehmens hoffen, evtl hast du glück!
Gruß und viel Erfolg, Eulien
Auch ohne Mahnung wärst Du im Verzug gewesen. Ein Gläubiger muß gar nicht mahnen unter normalen Umständen.
Sicher mußt du das nun zahlen
Blödsinn. Wenn man eine Leistung oder eine Ware kauft muss man zahlen. Eine Mahnung ist nicht notwendig. Oder bekommst Du im Bus immer erst eine Mahnung, wenn Du eine Fahrkarte bezahlen mußt?
Automatisch kann Verzug nur eintreten wenn im Vorfeld ein konkretes Zahlungsziel bennant wurde.
Letzteres ist korrekt. "Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug." (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB). Im Absatz 2 des selben Paragrafen sind Ausnahmefälle geregelt, in denen eine Mahnung verzichtbar ist. Eine solche Ausnahme ist hier nicht ersichtlich.
Zudem sind diese Fragen hier gut erklärt: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/mahnung-gebuehren-sind-haeufig-zu-hoch-a-960517.html
Eine Mahnung ist nicht an eine Form gebunden, sie kann auch mündlich ausgesprochen werden.
Pro Brief 2,50 € ist als Pauschale angemessen. Alles drüber muss nachgewiesen werden.
Stand auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel hätte es gar keine Mahnung bedürft dich in Verzug zu setzen.
Ja ABER, nur wenn sich auf der Rechnung auch eine Belehrung befand! Ohne Belehrung braucht es ansonsten eine gesonderte Mahnung nach der Rechnung, trotz festem Zahlungsziel. So fordert es § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB im zweiten Teil des Satzes.
Das stimmt so nicht, die Mahnung des Verzugs durch den Gläubiger ist Voraussetzung dafür, dass der Schuldner in Verzug gerät. Etwaige Ausnahmefälle sind hier nicht ersichtlich.