Zalando verschickt sofort Mahnungen mit 5€?
Habe vergessen eine Rechnung von Zalando zu bezahlen. Nun kam die Mahnung.
Darauf steht "2. Mahnung zur Bestellung" und es werden gleich 5€ Mahngebühr verrechnet.
Weder in meinem Email Postfach noch sonst wo ist eine Zahlungserinnerung oder 1. Mahnung zu finden.
Ich habe schlicht nichts erhalten und sehe daher nicht ein, gleich 5€ zu zahlen.
In der Schule habe wir damals gelernt das zuerst angemahnt wird und dann nach der zweiten darf man verlangen.
Wie ist da die rechtliche Lage? Hat sich da was geändert?
4 Antworten
Das hast Du sicherlich nicht in der Schule gelernt!!!
Schon immer galt, wenn eine Rechnung mit Zahlungstermin versehen ist, bedarf es keiner Mahnung.
Selbst wenn ist die erste Mahnung angeblich nicht gab, heißt das noch lange nicht du darfst anderen die Schuld geben, wenn du deine Rechnung nicht bezahlst. 5 € halte ich noch im Rahmen für einer Mahnung.
Ich habe das dumpfe Gefühl du hast die erste Mahnung erhalten, hast diese aber auch vergessen.
Erneut und schon wieder. Deine Antwort ist rechtlich äußerst fragwürdig und lesen scheint aktuell auch gerade nicht deine Stärke zu sein. Inwiefern und wie ausführlich muss ich dir den Begriff Zahlungstermin erklären, die nicht eindeutig in diesem Satz verwendet habe du aber anscheinend nicht verstehen kannst.
im übrigen empfehle ich dir bevor du weiter so einen rechtlichen Unsinn von der gibt einfach mal die Internetseite von Zalando aufzurufen bezüglich der Zahlungsfrist. ich hoffe es macht bei dir dann langsam mal Klick!!!
Dein Kommentar ändert nichts daran, dass deine Antwort so nicht korrekt war und auch die AGB von Zalando unterliegen der Inhaltskontrolle der Gerichte.
Mir diese durchzulesen, ob da nun ein konkretes Zahlungsziel vereinbart wurde oder nicht, schenke ich mir, denn ich kriege dafür weder Geld, noch hab ich ein Problem mit denen. Das wäre Aufgabe des Fragestellers.
Die rechtliche Thematik ist aber ganz klar (Urteil BGH III ZR 91/07), Tenor:
Auf die Rechnung ein Zahlungsziel zu packen ist NICHT ausreichend!
Die rechtliche Lage ist:
Zalando hat eine berechtigte Forderung der Du ! nicht fristgerecht nachgekommen bist.
Stellt sich die Frage - wie ging Dir diese 2. ?? Mahnung zu - postalisch?
Sprich - entstanden Zalando überhaupt (Mahn-)Kosten?
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein
Die Zweite Mahnung habe ich als Brief erhalten.
In der Schule habe wir damals gelernt das zuerst angemahnt wird und dann nach der zweiten darf man verlangen.
Das ist sogar korrekt, es sei denn die erste Mahnung war nicht verzugsbergünddend, weil der Verzug z.B. automatisch eingetreten ist. Dann darf auch die erste Mahnung in Rechnung gestellt werden.
5,- € sind nicht statthaft. Papier, Toner, Porto, Umschlag kosten in Summe nicht 5,- €. hier würde ich 1,50 € bezahlen, so denn die Zustellung der ersten Mahnung durch Zalando beweisbar wäre, ansonsten einfach Hauptforderung zahlen, ggf. Zinsen und gut ist.
Mit dieser Antwort habe ich erhebliche rechtliche Bauchschmerzen und scheint mir ganz im Sinne des Fragestellers beantwortet zu sein.
Auf der Internetseite von Zalando steht drauf, dass die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Paketes bezahlt werden muss. Das Datum des Erhalts des Paketes lässt sich eindeutig nachweisen durch z.b. die Sendungsverfolgung, Damit ist auch eindeutig der Zahlungstermin festgeschrieben und es bedarf überhaupt keine Mahnung,
Daher muss Zalando auch überhaupt nicht durch eine Mahnung dem Schuldner in Zahlungsverzug setzen und schon gar nicht muss Zalando den Nachweis erbringen, dass eine erste Mahnung bestand.
5 € für eine Mahnung mag am oberen Ende liegen, aber dennoch noch akzeptabel. es kann durchaus sein, dass der Schuldner sehr wohl die erste Mahnung erhalten hat aber diese auch vergessen haben will und daher die Mahnkosten zweimal 2,50 € betragen.
Deine Antwort ist rechtlich gesehen doch sehr heikel. Solche großen Konzerne haben eine automatische Buchhaltung die automatisch auch Mahnung heraus schickt, das macht kein Mensch. Daher ist es äußerst fraglich, das angeblich Zalando die erste Mahnung nicht versendet haben will.
Eine erste Mahnung ist allerdings nirgendwo aufgetaucht. Weder als Brief noch als email. Es wurde ein Brief verschickt der als zweite Mahnung gilt. Da frage ich mich dann, wo die erste ist.....
Vielen Dank.
Wieso "gleich 5 Euro"? Das ist verdammt wenig und bei einer zweiten Mahnung mehr als angebracht.
Bezahl halt nicht per Rechnung, sondern direkt online. Dann gibts auch keine Probleme.
Wieso "gleich 5 Euro"? Das ist verdammt wenig und bei einer zweiten Mahnung mehr als angebracht.
Bei der zweiten Mahnung wird dann das Papier teurer oder warum?
Ich erkläre es (Kunde ist Verbraucher):
- Mahnung --> verzugsgebründend --> kostenfrei, wenn Verzug automatisch eingretene, dann tatsächliche Kosten oder angemessene Pauschale bis zu 2,50 €.
- Mahnung --> Kosten die tatsächlich entstanden sind (Material!) oder angemessene Pauschale bis zu 2,50 €.
- Mahnung --> Analog zur 2.
- Mahnung --> Jetzt wird es witzlos. Wenn die Forderung doch schlüssig ist wird es Zeit für gerichtliche Schritte
Ist an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt so sind 40,- € Verzugspauschale fällig.
Ich habe keine Mahnung zuvor erhalten das ist die Erste Information für mich, das der Betrag nicht beglichen ist. Wird aber als 2. Mahnung verschickt. Das passt doch nicht.
Und Kontonummern hinterlege ich generell nicht online. Dafür gibt es ja bezahlen per Rechnung...
Wieso Kontonummern? Kartenzahlung.
Dafür gibt es ja bezahlen per Rechnung...
Dann beklage dich jetzt nicht, du kaufst auf Rechnung/Kredit und verpennst zu zahlen, jetzt musste ne kleine Mahngebühr zahlen.
Das ist aber schlicht weg falsch.
Ein Fälligkeitstermin, wenn er nicht gesetzlich vorgegeben ist, wie z.B. bei Wohnraummiete, muss vertraglich vereinbart werden. Heißt ich habe z.B. AGB akzeptiert die sagen, dass die Forderung x Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig ist. Erst wenn x überschritten wäre, könnte Verzug automatisch eintreten.
Steht dazu nichts in den AGB und wurde auch kein Vertrag geschlossen, gilt BGB.
Einfach auf die Rechnung zu schreiben: zahlbar binnen 14 Tagen hat überhaupt keine rechtliche Relevanz, schon gar nicht, wenn der Schuldner Verbraucher ist.
Dann bist du aber relativ allein mit der Ansicht, denn die Gerichte dieses Landes sehen das anders.
Hast du mal für ein Blatt Papier, einen Umschlag, Porto und den Toner (schwarz) für einen Dreizeiler 5,- € ausgelegt? Ich nicht!
Ich bezahle 20,- € zzgl. USt. 19% für 5.000 Blatt Papier im Großhandel. Das ist nicht mal ein halber Cent pro Blatt. Dazu 0,70 € Porto, Umschlag weiß ich gar nicht und die Tinte mag ich nicht runterbrechen. Auf mehr als 1,- € zu kommen, halte ich für nahezu unmöglich.
Und ich darf als Mahngebühr nicht verlangen, was ich nicht ausgelegt habe. Da aber insbesondere der Punkt Tinte/Toner schwer messbar ist, dürfen Unternehmen angemessen pauschalisieren. Angemessen heißt zwischen 1 und 2,50 € pro Brief.
Nachweis der Zustellung obliegt natürlich dem Absender. Das Zivilrecht kennt keine Zugangsfiktion.