Frontscheibe beim überholen durch Streufahrzeug beschädigt, wer ist Schuld?
Hallo,
vor ungefähr eine Woche habe ich beim eines Streufahrzeuges mit ca. 120 km/h auf der Autobahn überholt, wodurch meine Frontscheibe durch mehrere kleine Steinschläge beschädigt worden ist.
Eine Bekannte von mir war ebenfalls anwesend, die den Vorfall ggfs. bezeugen könnte.
Nun ist meine Frage, wer den Schaden (600-800€) bezahlen muss bzw. ob ich selbst dafür verantwortlich bin oder die Firma dafür haften muss.
Da die Frontscheibe schon vor zwei Monaten ausgetauscht wurde, würde ich ungern meine Teilkaskoversicherung (wieder) einbeziehen.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
4 Antworten
Räumfahrzeuge genießen diverse Sonderrechte, sofern sie sich im Einsatz befinden (ua. entgegen einer Einbahnstraße fahren oder mit 50 km/h auf der linken Spur einer Autobahn fahren ist ausdrücklich für Räum- und Streufahrzeuge erlaubt!).
Alles, was die Jungs also machen, um die Straßen auch im Winter befahrbar zu halten, ist gesetzlich so abgesegnet, in das "Streufeld" zu fahren ist vereinfacht auch nur ein Auffahrunfall, durch dich verschuldet, ohne Schaden am "Unfallgegner".
Weswegen auch empfohlen wird, Streufahrzeuge nur zu überholen, wenn es absolut nötig ist und dann auch nur mit großem Abstand.
Wer ein Streufahrzeug überholt, tut das auf eigene Gefahr und sollte möglichst großen seitlichen Abstand einhalten, um außerhalb der Streubreite zu bleiben.
Hast Du ernsthaft geglaubt, dafür das Fahrzeug oder das Streugut haftbar machen zu können?
Es ist bekannt, dass Streufahrzeuge Salz und Split streuen, und dass der dabei auf die Srasse fällt.
Wenn du ein solches Fahrzeug mit 120km/h überholst, bist du selbst Schuld, wenn dabei ein Schaden entsteht. Das Risiko hättest du abschätzen können.
Wenn Du ein Streufahrzeug mit orangem Blinklicht überholst, ist der Schaden dein Verschulden.
Wenn Du Kasko versichert bist, übernimmt den Schaden deine Versicherung. "Steinschlag".
Die fahren da nicht aus Jux und Tollerei rum das ist was die da tun zu aller Sicherheit wer die einfach so überholt und dabei einen Unfall riskiert und das hast du den davor kann es glatt sein und bei grob fahrlässig macht deine Versicherung nicht mehr mit das zahlst Du alles selbst weil grob fahrlässig verursacht .
darf man die Fahrzeuge mit dem orangenem Blinklicht nicht überholen? (ernst gemeinte Frage) Denn ich dachte die Blinker sollen für die Entfernung gedacht sein das wenn man sich nähert gewarnt wird das das Fahrzeug keine Ahnung z.b wie jetzt in diesem Fall Salz streut und langsam fährt.