Mietwohnung Schaden Arbeitsplatte?
Hallo,
ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde ein Schaden in der Küchen-Arbeitsplatte festgestellt (eine kleine Macke, wo die oberste Schicht weg ist, ca 1 cm groß).
Ich weiß nicht mehr, wie dieser Schaden entstanden ist, aber ich gebe zu dass ich es wohl verursacht habe.
Nun hat der Vermieter mir geschrieben, er wüsste nicht wie man so etwas behebt und es müsse wohl ein Fachunternehmen damit beauftragt werden.
Ehrlich gesagt finde ich das ein Bisschen viel Aufwand für so eine kleine Macke, aber gut. Nun frage ich mich natürlich wie soetwas zu beheben ist und auf was für Kosten ich mich da vorbereiten muss? Ich will ja nicht eine komplett neue Arbeitsplatte bezahlen oder so.
Jemand Erfahrung damit?
3 Antworten
Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung. Die kümmern sich darum!
Der Vermieter wird seine Reparaturforderung über einen Kostenvoranschlag darlegen.
Die Versicherung bietet ihm dann eine Betrag für die Reparaturkosten der gebrauchten Platte zum Vergleich an.
Einigt man sich, ist es gut; ansonsten geht der Fall eben vor Gericht und wird dort unter Hinzuziehung eines Sachverständigengutachtens entschieden.
Als Vermieter sieht man häufig den Neuwert einer solchen Arbeitsplatte, die er geren zum vollen Preis ersetzt sehen möchte, während die Versicherung dies als alte gebrauchte Einrichtung mit geringer weiterer Nutzungserwartung ansieht, bei der sich nur noch Flickwerk lohnt.
Der Richter hört sich den Gutachter an und trifft dann eine Entscheiung über die Kosten und die Ausführung.
Ja ei,ei ei - was steht denn da im ersten Satz geschrieben!?!:
Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung. Die kümmern sich darum!
Nun hat der Vermieter mir geschrieben, er wüsste nicht wie man so etwas behebt und es müsse wohl ein Fachunternehmen damit beauftragt werden.
Der Vermieter muss Dir erst mal gelegenheit geben den Schaden zu beheben oder beheben zu lassen. Ohne die Möglichkeit bleibt er auf den Kosten sitzen.
Dann kommt es darauf an, ob es unter Abnutzung fällt oder nicht. Da könnte man den Schaden seiner Haftpflicht melden; wenn man Eine hat.
Ebenso wie lange man dort wohnt bzw. wie alt die Arbeitsplatte ist.
Hast du eine private Haftpflicht Versicherung?
Dann würde ich mich mal an die wenden!
Tja, aber zahlt die bei angebieteten Objekten ? Ist oft nicht der Fall.... also Kleingedrucktes lesen.
Was meinst du bitte mit "angebieteten Objekten"?
außerdem hab ich nichts von zahlen geschrieben, sondern lediglich, daß sich der Fragesteller an sie wenden soll!
Er muß den Schaden "seiner" Versicherung melden, da er ihn verursacht hat!