Dürfen Polizisten im Dienst mein Wagen leihen?
Stellt euch vor ein Polizist braucht ein PKW um z.b eine Verfolgung aufzunehmen, darf er Passanten in ihren Autos anhalten UND Vorallem mit vorzeigen der Dienstmarke den Wagen ausleihen um Verfolgung aufzunehmen?
Und wie sieht es rechtlich aus wenn der wagen dann zu Schäden führt? Wer zahlt wem?
6 Antworten
Hi,
glasklar Nein!
So etwas wie in den USA oder besser gesagt in den Filmen aus den USA, gibt es in Deutschland nicht.
Sollte ein Polizist so etwas tun, dann ist das Diebstahl. Nicht mehr und nciht weniger, egal ob er mit deinem Wagen die Welt retten will oder nur Willy befreien will.
MfG
Also es ist so.
Eine Sache, die dein Eigentum ist oder sich in deinem Besitz befindet, kann in Deutschland nur durch
- Kauf/ Verkauf
- Erbschaft
- Insolvenz/ Zahlungsunfähigkeit (hier nur durch Gerichtsbeschluss)
- Leihgabe oder
- Schenkung
den Eigentümer bzw. (vor allem bei der Leihgabe) den Besitzer wechseln.
Ein Notstand gehört nicht dazu. Denn der Polizist hat einen Dienstwagen bzw. die Behörde hat Dienstwagen. Wenn die nicht einsatzbereit sind, dann ist es nicht dein Pech.
Wenn du nun aber so nett bist und dem Polizisten deine Hilfe anbietest, dann würde er, wenn er ein vernünftig denkender Polizist ist, dein Angebot nicht annehmen. Dann würde er Verstärkung rufen.
Der Beamte würde sich in jeder Linie strafbar machen, denn mit einem normalen PKW ohne Sonderzeichen darfst du innerorts beispielsweise nur wie viel fahren? 50 genau... Daran müsste sich der Bulle dan halten, da er bestimmt kein blaues Licht aus dem Anus zaubern kann. (Wenn ja, würde ich meinen Wagen von innen verriegeln).
Du siehst, egal wie man es dreht und wendet... es kommt nur nachteiliges dabei raus. ;)
MfG
Hast du eigentlich Wissen auf diesem Gebiet? Denn was du hier schreibst, ist Quatsch. Allein schon die Bezeichnung "Diebstahl" trifft nicht zu, da er sich den PKW ja nur ausleihen will.
Offenbar hat Dolphin kein Wissen auf dem Gebiet, denn ein Fahrzeug kann durchaus beschlagnahmt werden. Ob die Polizei berechtigt ist ein Privatfahrzeug zu requirieren, ist mir nicht bekannt.
Nicht so wirklich.
Um deine Wagen rechtssicher beschlagnahmen zu können, und als Dienstwagen einzusetzen, wobei dann auch versicherungstechnische Seiten abgedeckt sind, sowie sämtliche anderen Dinge, die da rein spielen, benötigt ein Polizist eine richterliche Beschlagsnahme - Anordnung. Rein theoretisch könnte die auch nachträglich gemacht werden, istabe unfassbar kompliziert.
Quelle: ein Polizist, und Schulungsleiter im Wachdienst.
Waser NICHT darf: Dich zwingen, aus dem Wagen zu steigen, dich mit Gewalt raus zerren, dich bedrohen, dir Nachteile androhen.
Was GAR NICHT geht, ist wie s in US Filmen gezeigt wird.
Dienstmarke reicht in Deutschland sowieso nicht, die hat keinerlei Bedeutung. HIER zählt alleine ein Dienstausweis.
Praktisch, im Einsatz, kann er dich BITTEN.
Sinnvoll ist es auch nicht, weil er sich mit deinem Wagen an die Verkehrsregeln halten muss. Es ist daher mehr als sinnlos, wenn er mit 50 hinter einem Bankräuber durch die Stadt fährt, und an jeder roten Ampel halten muss, während der Flüchtende mit 120 durch die Stadt donnert und Ampeln und Fußgänger überfährt.
Also der letzte Absatz ist völliger Schwachsinn.
Der Polizist hat bei einer Verfolgungsjagd-ungeachtet des Fahrzeuges-Sonderrechte und darf tun und lassen was ihm passt im Straßenverkehr.
Sonderrechte habe ich schon in meinem Privat-PKW, wenn ich zum Feuerwehreinsatz fahre. Bei der Anfahrt ans Gerätehaus bin ich theoretisch nicht an die StVO gebunden.
Praktisch sind es kleine Verkehrsverstöße, die man begeht, niemand wird über eine Rote Ampel heizen oder einen anderen Schwachsinn machen-am Ende ist es doch am wichtigsten, überhaupt anzukommen.
Der Polizist hat im Privat-PKW lediglich keine Wegerechte. Da er aber sozusagen den Verfolgten als Räumgerät vor sich hat, dürfte das vernachlässigbar sein.
Alleine schon, dass dieser "Schulungspolizist" von "richterlicher Beschlagnahme" geschwafelt haben soll, macht mich stutzig, da es sich hier um eine Maßnahme nach dem POLG handelt!
Dann schreib doch mal endlich hier den betreffenden § rein, anstatt hier nur allgemein aufs POLG zu verweisen!
Ja, die Polizei darf es.
Es muss aber die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Sprich:
Muss eine Fußstreife einen Mörder verfolgen, dürfen sie den Wagen beschlagnahmen. Der Schaden muss von der Behörde ersetzt werden.
Muss eine Fußstreife aber nur einen Ladendieb verfolgen, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Außerdem muss ein Polizist seinen Dienstausweis (mit Foto) zeigen.
Darf der ja.
Jeder Kratzer ist Dir von der Pozelei zu ersetzen.
es gab mal einen berühmten Bericht so Anfang der 80er Jahre. Die Frau meinte, mein VW Bus verweigert den Wehrdienst.
Mein Auto steht im Kriegsfall für diesen Staat auch nicht zur Verfügung
Könnte nicht ein Notstand dies erlauben?