Mietvertragskündigung in Briefkasten eingeworfen, liegt aber Vermieter nicht vor?
Hallo zusammen,
Ich habe am 02.02. Mein Kündigungsschreiben in den Briefkasten meiner Hausverwaltung eingeworfen, mein Bruder war dabei. Ich habe das Schreiben als Scan auch per Mail am selben Tag zugeschickt. Nun habe ich seitdem der Hausverwaltung mehrfach geschrieben, wann ich denn die schriftliche Bestätigung erhalte und die haben mir erst jetzt mitgeteilt, dass das Originaldokument bei denen scheinbar nicht vorliegt. Demnach soll ich ein neues Dokument zuschicken und damit verschiebt sich die Kündigungsfrist nochmal um drei Monate.
Ich hatte das Schreiben extra selber vor Ort in den Briefkasten eingeworfen, weil ich oft von Fällen gehört habe, dass es per Post nicht rechtzeitig angekommen ist etc.. Und jetzt streitet die Hausverwaltung ab, das Original je erhalten zu haben.
Kann ich da noch irgendwas tun?
5 Antworten
Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, da braucht es keine Bestätigung, damit sie wirksam wird. Du hast einen Zeugen für den Zugang, das reicht. Wenn die andere Partei ihren Posteingang nicht im Griff hat, dann ist das deren Problem.
Das kurz mitteilen. Und wenn Du freundlich bist, dann bekommen sie nochmal ein Original von Dir mit Unterschrift, aber mit dem alten Datum.
... und dem Hinweis, dass das Original in Begleitung eines Zeugen am 2.2. in deren Briefkasten eingeworfen wurde.
Ja das original schicke ich nochmal zu. Danke für den Hinweis!
Wenn dein Bruder den Einwurf in den Empfaengebriefkasten als Zeuge bestaetigen kann (idealerweise auch den Inhalt des Schreibens), sollte dies als Zugangsbeweis ausreichen. Besser waere allerdings eine neutrale Person als Zeuge gewesen (also kein Familienmitglied und auch nicht unbedingt ein enger Freund).
Einwurf mit Uhrzeit protokolliert? Waere gut, wenn er sich heute nicht mehr sicher an den Tag und an die Uhrzeit erinnern kann. Aber hier geht es ja auch gar nicht um die Frage des Zugangszeitpunkts, sondern darum, ob ueberhaupt ein Zugang erfolgt ist.
Wie protokolliere ich das am besten? Es war auf jeden Fall spät abends, da habe ich auch nicht gerechnet, dass es am selben Tag gelesen wird. Aber so war es am nächsten Tag auf jeden Fall da.
Ist denn die Hausverwaltung der Vermieter?
Wenn nicht hat die HV recht wenn sie sagt dem Vermieter liegt keine Kündigung vor.
Die Hausverwaltung agiert als Vertreter des Vermieters. So steht es im Mietvertrag und der wurde auch vom Geschäftsführer der Hausverwaltung unterschrieben.
Hat die Hausverwaltung trotzdem Recht?
Steht die hausverwaltung auch als Vermieter in deinem Mietvertrag oder hast du den MV mit dem Eigentümer abgeschlossen?
Im Mietvertrag steht die Hausverwaltung als Vertreter des Eigentümers und die HV hat den Vertrag auch unterschrieben.
Ja, da du einen Zeugen hast. Und die E-Mail, welche es umso glaubhafter macht.
Danke für die vielen Antworten!! Ich werde das beim nächsten Mal mit dem Einwurfeinschreiben auf jeden Fall beachten. Oder mir zumindest vor Ort direkt eine Bestätigung des Erhalts unterschreiben lassen.
Notfalls klagen.
Und für die Zukunft : sowas immer per einwurf einschreiben schicken.
Selbsteinwurf mit Zeugen (wie hier) ist mindestens genau so sicher. Allerdings wuerde ich keinen Familienangehoerigen als Zeugen mitnehmen, sondern eher eine neutrale Person.
Theoretisch ja, aber ein Einwurfeinschreiben hat schon mal grundsätzlich Gerichts Beständigkeit. Man darf nur kein Einschreiben mit Rückschein versenden.
Das hat man beim Eigeneinwurf mit Zeugen im gleichen Masse wie beim Einwurfeinschreiben.
Klar, bestreite ich ja auch nicht. Aber bei einem Einwurfeinschreiben kannst du dir eben diese ganze Zeugen geschichte sparen. Es ist ganz einfach bequemer.
Bei der Zeugengeschichte gibt es "neuerdings" die schöne Möglichkeit, dass man mit dem Smartphone den ganzen Vorgang vom Lesen des Briefes durch den Zeugen, über das Eintüteln in einen Umschlag bis zum Einwerfen in den Briefkasten filmisch dokumentieren kann. Warum nutzt man das nicht?
Weil es noch umständlicher ist und weil ein Einwurfeinschreiben automatisch als zugestellt gilt. Daher machen es auch alle Anwälte so und nicht anders.
Du hast schon recht mit dem Einwurfeinschreiben, aber selbst da achte ich neuerdings darauf, dass man nachvollziehen kann, was tatsächlich in dem Umschlag war.
Wenn man aber schon meint, persönlich mit Zeugen einwerfen zu müssen, dann aber am besten auch richtig, damit nicht plötzlich der Zeuge angezweifelt wird.
Super, danke für die schnelle Antwort! Dann bearbeite ich die Hausverwaltung mal weiter