Probleme mit Waschmarken und Hausverwaltung
Hallo, in unserem Mietshaus stehen drei Waschautomaten, die mit Waschmarken zu betreiben sind. DIe Waschmarken sind bei der Hausverwaltung erhältlich. Da die Hausverwaltung ihre Geschäftsstelle nicht im Haus hat muss der Bewohner Bargeld in einem Umschlag in den Briefkasten der Hausverwaltung einwerfen. Ein Mitarbeiter verteilt einmal die Woche neue Waschamarken. Allerdings kommen bei mir eit kurzem keine Waschmarken mehr an. DIe Hausverwaltung reagiert genervt und wirft mir nun vor gar kein Bargeld eingeworfen zu haben, obwohl es vor kurzem bei mehreren Mitbewohnern vorkam. Gibt es ähnliche Erfahrungen bzw. was kann man von der Hausverwaltung verlangen, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?
LG
6 Antworten
Oh, da ist wohl jemand, der Geld unterschlägt, wenn nicht nur bei dir, sondern bei anderen Mietern auch schon vorgekommen ist. Rede doch mal mit den anderen Mietern - und verlangt die Einrichtung eines anderen Systems. Man kann auch Geld an die Hausverwaltung überweisen und die stellen dann die Waschmarken zu. So hat jeder einen Beweis per Kontoauszug, dass das Geld auch überwiesen worden ist und niemand kann mehr Bargeld unterschlagen.
Kannst Du keine eigene Waschmaschine anschließen?
Beschwert Euch beim Betreiber dieser Wohnungen. Die Leute sollten sich diesen Verwalter mal vornehmen.
Mal vorausgesetzt, die technischen Voraussetzung, Wasseranschluss und Abfluss sind vorhanden, kann das Aufstellen einer Haushaltwaschmaschine dem Mieter in seiner Wohnung in der Regel nicht verwehrt werden, auch nicht bei vorhandener Waschanlage z.B. im Waschkeller.
Quelle: LG Karlruhe WM 68, 107.
Ist jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden, das der Mieter die vorhandene Waschküche zu benutzen hat, dann muss er seine Waschmaschine in der Waschküche installieren.
Quelle: AG Solingen WM 82, 142
Der Weg der Bezahlung ist sehr Anfällig für Diebstahl und Unterschlagung. Wenn du beweisen kannst das du die Waschmarke bezahlt hast, etwa mit einem Zeugen der bestätigen kann Das du einen Umschlag mit Bargeld bei der Hausverwaltung hinterlegt hast kannst du auch den Rechtsweg beschreiten. Auch hast du Anrecht das dir der Erwerb der Waschmarken quittiert wird. Am einfachsten ist das wenn du dich selbst zur Geschäftsstelle begibst dort bezahlst und die Quittung samt Waschmarken gleich mitnimmst.