Mietvertrag: Zusammen unterschreiben, ist das ein Problem?
Hallo zusammen,
meine langjährige Freundin und ich möchten gerne in den nächsten Monaten in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen.
Bei dem Thema Mietvertrag sind wir uns einig, dass wir beide diesen unterschreiben möchten. Sie ist ausgelernt und hat eine Vollzeitstelle, während ich mich noch in der Mitte meiner Ausbildung befinde.
Nun waren wir uns unsicher ob das ein Problem darstellt, da wir wirklich nicht wollen, dass der Vertrag nur auf eine Person läuft.
Sind Vermieter bzw. Wohngesellschaften positiv auf solche gemeinsamen Mietverträge eingestellt? Oder könnte das ein Problem werden?
Ich danke euch und wünsche einen schönen Tag.
8 Antworten
Aus Vermietersicht ist es sehr positiv, wenn ihr beide den Vertrag unterschreibt. Denn so haftet ihr beide dafür. Das bedeutet, wenn einer von euch mal die Verpflichtungen nicht leisten sollte, kann der Vermieter jederzeit zum anderen Vertragspartner gehen und die Sachen dort einfordern.
Solltet ihr mal in Streit geraten, was natürlich keiner hoffen will, dann kann nicht einer einfach so mal ausziehen und dabei denken, er ist aus dem Vertrag raus. Die Verpflichtung läuft trotzdem weiter. Gekündigt werden kann der Vertrag dann auch nur von euch gemeinsam.
ob der Vermieter damit einverstanden ist, ist ne andere Frage: ihr unterschreibt beide den Mietvertrag und seid BEIDE voll in der persönlichen Haftung bezgl. der Mietzahlung.
Was ist bei Trennung? es kann auch nur wieder gemeinschaftlich gekündigt werden, ob der Vermieter dich als alleinigen Mieter akzeptiert mit einem Lehrlingsgehalt?
Dem Vermieter kann so etwas nur recht sein, denn so hat er 2 Personen die haften.
Für den Vermieter ist es ausschließlich von Vorteil, wenn er zwei Leute hat, von denen er die Miete kassieren kann, daher wird er uneingeschränkt dafür sein.
Blöd isses halt für die Mieter, wenn die Partnerschaft mal zu Ende geht.
Bei uns ist es sogar so, dass die Wohnungsunternehmen Mietverträge generell nur mit allen volljährigen Personen, die in die Wohnung ziehen, abschließen. Anders würdet ihr die Wohnung gar nicht bekommen.
Also nein, das ist kein Problem. Für den Vermieter eher ein Vorteil, hat er doch dann zwei potentielle Schuldner (ihr schuldet ihm die Miete) und nicht nur einen. Als Mieter haftet ihr nämlich gesamtschuldnerisch, d. h. im Ernstfall holt er sich einfach die Gesamtmiete vom jeweils anderen.
Stimmt. Aber irgendwann ist auch die längste Ausbildung mal zu Ende. ;-)
Die halbe Miete wäre dann rechnerisch für mich tragbar. Dennoch denke ich als unerfahrener Jüngling, dass zwei haftbare Personen besser sind als eine Person, wenn ich ein Vermieter wäre.
Der Vermieter nimmt nicht jeweils die halbe Miete an. Er will von einem von euch die gesamte Miete, ihr müsst euch untereinander selber auseinander setzen. Das ist ja der Vorteil für ihn, er hält sich nur an einen und den kann er sich noch aussuchen.
Achso. Dann ist es ja noch vorteilhafter für den Vermieter.
während ich mich noch in der Mitte meiner Ausbildung befinde
und damit nur ein begrenztes Budget - ob er die Miete alleine stemmen kann?? ist fraglich - der Vermieter wird sich an die Freundin halten