Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

6 Antworten

Wie sieht so was denn rechtlich aus? 

Das Du fristgerecht schriftlich kündigen musst.

Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles?

Du kommst aus dem Vertrag aber musst Deine Pflichten als Mieter erfüllen.

Wenn Du jetzt schnell reagierst und fristgerecht kündigst und Du Dich mit dem Vermieter sofort in Verbindung setzt, kann es sein das er noch die Adressen der anderen Mietinteressenten hat und die Wohnung sofort weiter vermieten kann.

MfG

Johnny

Aus dem Mietvertrag kommst du deswegen nicht raus. Die Firma würde nur eintreten, wenn sie den Umzug von dir verlangt hätte. 100 km hättest du auch genau so gut für einen Zeit lang pendeln können.

Du kannst die Wohnung nur mit der üblichen 3-Monatsfrist kündigen. Vorausgesetzt dein Mietvertrag beinhaltet keinen gegenseitigen Kündigungsverzicht für längere Dauer. Natürlich kannst du dich auch mit dem Vermieter zusammrnsetzen, ihm deine Situation schildern und auf seine Kulanz hoffen, dich früher aus dem Vertrag zu entlassen, ggf. durch Stellung eines Nachmieters. Ein Anrecht darauf hast du nicht!

verreisterNutzer  09.06.2015, 21:01

Ja, so würde ich wahrscheinlich auch vorgehen.

Das mit dem Anrecht sehe ich anders - soweit ich das Mietrecht kenne, muss der Vermieter einen "vernünftigen" (sprich: solventen) Nachmieter sehr wohl akzeptieren. Um dies ggf. im Vorfeld zu klären, würde ich wahrscheinlich eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Mietrecht investieren - sofern keine andere Möglichkeit besteht, diesbezüglich an eine verlässliche Information zu kommen.

@Hehiha

Im Übrigen lehrt die Erfahrung, dass man einen Wohnungswechsel tunlichst nach der Probezeit vornehmen sollte. Davor kann man sich ein möbliertes Zimmer nehmen.

Abschließend noch eine NOTLÖSUNG:

Den Mietvertrag vor Antritt des Mietverhältnisses (nachweislich!) kündigen - auch wenn dies nicht zulässig bzw. vertraglich ausgeschlossen ist, dann trotzdem parallel einen Nachmieter suchen. Falls sich dies als schwierig erweist, würde ich -nach Inkenntnissetzung des Vermieters über die Notlage- (unter Vorbehalt) jeweils monatlich eine Teilmiete zahlen, z.B. 50,- € oder 100,- €, damit ggf. über die restliche Zahlung verhandelt werden kann.

Mehr kann ich Dir an dieser Stelle nicht raten - das weitere Vorgehen wäre dann auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.

VIEL GLÜCK !!!

Gruß @Nightstick

TrudiMeier  09.06.2015, 21:15
@verreisterNutzer

muss der Vermieter einen "vernünftigen" (sprich: solventen) Nachmieter sehr wohl akzeptieren

Der Vermieter muss gar nichts. Da kann der FS hundert Nachmieter anschleppen, darunter Bill Gates oder Angela Merkel, wenn der Vermieter die nicht will, dann will er die nicht. Er muss keinen einzigen akzeptieren,sondern kann auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Sollte er in Erwägung ziehen, einen Nachmieter zu akzeptieren, hat er drei Monate Zeit sich zu entscheiden. Entscheidet er sich für Mr. Gates kann er ihm die Wohnung auch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist vermieten. Du kannst einem Vermieter keinen ungewollten Nachmieter aufs Auge drücken, nur weil der solvent ist und ihn auch nicht dazu zwingen einen neuen Mietvertrag zu einem Zeitpunkt der dir passt abzuschließen. Das entscheidet allein der Vermieter.

verreisterNutzer  09.06.2015, 21:33
@TrudiMeier

Warum so aggressiv, @TrudiMeier??

Ich hatte geschrieben "soweit ich das Mietrecht kenne...". Früher war es jedenfalls so - falls Du da schon gelebt hast :)

Wenn es im Mietrecht (unter Frau Dr. Merkel) eine derartige Verschlechterung für den Mieter gegeben hat, bedauere ich dies. Dann muss der Fragesteller überlegen, ob er mit meiner NOTLÖSUNG weiterkommt.

Guten Abend!

TrudiMeier  09.06.2015, 21:47
@verreisterNutzer

Sorry, wenns aggressiv rüberkam, das war nicht meine Absicht. schäm

verreisterNutzer  09.06.2015, 22:46
@TrudiMeier

Kein Problem :))

Wir versuchen ja alle, den Fragestellern die bestmöglichen Ratschläge zu erteilen, und dabei schreibe ich auch manchmal etwas temperamentvoll... 

LG @Nightstick

anitari  10.06.2015, 07:57
@verreisterNutzer

Ich hatte geschrieben "soweit ich das Mietrecht kenne...". Früher war es jedenfalls so

Das war noch nie so bzw. ein Mietrechts-MÄRCHEN das einfach nicht auszurotten ist.

TrudiMeier  10.06.2015, 08:40
@anitari

Genau wie die Sache mit den drei Nachmietern oder dass man von einem Mietvertrag zurücktreten kann? :-))

rosale  13.06.2015, 20:47
@TrudiMeier

@TrudiMeier, Genauso ist es. Da könnte ja jeder kommen und der Vermieter hätte nichts mehr zu melden.

Hast du den Mietvertrag vor Ort unterschrieben? Oder per Email bzw Post zugeschickt? Ich bin mir nicht sicher, aber wenn's nur über Post bzw Internet geht hast du ein Widerrufsrecht. Allerdings auch nur 2 Wochen.

Genesis82  10.06.2015, 08:50

Dieses Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt nicht bei Mietverträgen!

anitari  10.06.2015, 09:49
@Genesis82

Unter bestimmten Umständen schon.

anitari  10.06.2015, 09:52

Entscheidend für ein evtl. Widerrufsrecht ist ob die Mietsache vor Vertragsabschluß persönlich besichtigt werden konnte und ob der Vermieter Unternehmer in Sinne des Gesetzes ist.

Wo der Mietvertrag unterschrieben wurde ist völlig wurscht.

Genesis82  10.06.2015, 15:37
@anitari

du beschreibst jetzt aber einen ganz anderen Sachverhalt. Entenentchen hatte das Widerrufsrecht von Verbrauchern im Fernabsatz im Sinn, und dieses Widerrufsrecht gibt es im Mietrecht eindeutig nicht. Natürlich gibt es unter anderen Umständen ein Widerrufsrecht, z.B. wenn der Vermieter den Mieter zu einer Unterschrift "genötigt" hat. Das ist hier aber ganz offensichtlich nicht der Fall.

Hehiha 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 16:27
@Genesis82

Wohnung wurde ordnungsgemäß besichtigt und Vertrag vor Ort unterschrieben. Ich will das ja auch eigentlich wirklich machen, nur brauch ich dazu halt den Job.

Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles?

In Normalfall mit fristgerechter Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Das wäre der 30.09.2015.

Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.