Mietvertrag unterschrieben aber Handwerker müssen nochmal rein kann ich Mietminderung verlangen?

4 Antworten

Meine Frage ist, ob ich jetzt nochmal Mietminderung verlangen kann oder der Mietvertrag mit dem Mietbeginn geändert werden kann?

Unter den von Dir genannten Umständen ist die Wohnung nicht bewohnbar, also ist die Miete gemindert. Und zwar zu 100 %. Da gibt es überhaupt keine Diskussion. Du brauchst also nichts zu verlangen, sondern das dem Vermieter lediglich schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen.

Er wird sich beeilen, die Wohnung so schnell wie möglich fertig zu bekommen, um dann endlich berechtigt Miete kassieren zu können.

Ellisabeth07 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 16:45

Vielen dank, das hilft mir wirklich sehr weiter :-)

Das fällt noch unter "normal". Nein. 

Solange die Wohnung nicht bezugsfertig ist, mußt Du auch keine Miete bezahlen.

Ich drücke es jetzt einmal überspitzt aus - was wäre, wenn Du die Wohnung erst am 1.10. beziehen könntest - dann könnte auch niemand erwarten, dass Du bis dahin Miete bezahlst.

Ellisabeth07 
Beitragsersteller
 16.08.2016, 15:56

gibt es dazu auch einen Rechtsbefehl oder sowas? weil der Vermieter ja bereits nein sagte. Danke schon mal für deine Antwort :-)

wohnst du schon drin ? die "Mängel" können sich aber nicht vom 5.8. bist heute so schnell verschlechtert haben, obwohl es da Tipp-Top war, und jetzt wir neu Tapeziert ?

Ellisabeth07 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 11:34

Nein ich kann da noch nicht drin wohnen, die Tapete die vor einem Monat bei der Besichtigung dran war, wurde von den Elektrikern abgerissen. Alle Wände sind bis auf die Grundmauer von der Tapet befreit. Dadurch hat man im Bad auch nicht den Schimmel gesehen. Am 5.08. war ich bei der Wohnungsübergabe so geplättet das die Wohnung so ruiniert wurde das ich nichts gesehen habe. Erst als mein Freund dann zwei Tage später sich alles anschaute, sind uns alle Mängel aufgefallen. Ich Kann nichts so lange in die Wohnung einziehen bis der Schimmel weg ist, denn den riecht man auch. 

rudelmoinmoin  17.08.2016, 12:14
@Ellisabeth07

dann teile dein Vermieter per Einschreiben mit, das z.z. die Wohnung nicht Bewohnbar ist, und du erst den Mietzins ab/nach Einzug beglichen/zählt