Kann der Vermieter einen Internet-/TV-Provider vorschreiben?
Mein Vermieter schreibt im Mietvertrag die Nutzung eines speziellen Internet- und TV-Providers vor. Nach Aussage der Hausverwaltung, weil dieser Provider das Haus verkabelt hätte. Andere am Objekt prinzipiell verfügbare Provider sind deutlich leistungsstärker und auch preislich attraktiver.
Meine Frage: Ist diese Vorschrift anfechtbar auch wenn es Teil des Mietvertrages ist?
Vielen Dank für die Mühe!
LDH
5 Antworten
Schreibt er dir auch vor woh du deine Versicherungen machen must ,nein das gehöhrt nicht in einen Mietvertrag.das ist Sittenwiedrig,er kann einen Vorschlag machen aber er mus dem Mieter seine Persönlichkeitsrechte gewähren.Bei nicht zustande kommen des Wohnverhältniss macht er sich Strafbar.Sollte der Vorschlag ein vorteil für Ihn sein ist es Erstrecht Strafbar.Sollte es zu Gunsten dess Mieters gehen ist es Überlegenswert. Mfg kernstel
Ich denke der Abschluss solcher Verträge unterliegen ganz klar der Privatautonomie. Hier hat der Vermieter auch keinen richtigen Grund, etwas vorschreiben und von seinem Hausrecht Gebrauch machen zu müssen. Durch die Wahl eines anderen Anbieters erfährt er ja keine Schädigung.
Das mag m. E. für den TV-Anbieter zutreffen, keinesfalls aber für den Internet-Provider. Ich bin beispielsweise in einer Wohnung Mieter, für die Telecolumbus als international agierender Anbieter den Fernsehempfang gewährleistet. Mit diesem hat der Vermieter einen Vertrag und belastet die Mieter (nach WE, also pro Wohnung) mit einer entsprechend kalkulierten Zahlung). Für den Internetanschluss suche ich (und alle anderen Mieter ebenso) einen Provider meiner Wahl, der das beste Angebot hat). Also, in der Regel ist ja der Eigentümer auch der Vermieter, warum er deshalb bestimmen sollte, ob ich zu1&1 oder gmx, telekom etc.) mit meiner Flat für Telefon und Internet gehe, ist nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht unzulässig). Möglicherweise bekommt der Vermieter des Fragestellers eine Provision?
Die Betonung in deinem Kommentar liegt wohl bei "Kabelanbieter". Die haben oft Pakete. Daraus darf der Mieter aber seine Bausteine wählen wie er will. Es dürfte ihm dabei aber unbenommen das Recht bleiben, sich spezifisch für einen "fremden" Provider für Telefon und Internet zu entscheiden. Alles andere wäre eine unangemessene Benachteiligung für ihn, die nicht hingenommen werden muss. Ich sehe letztendlich das Ganze in der Entscheidung eines Gerichtes (zugunsten des Mieters).
heikles thema..
das ist keine reine rechtsfrage..sondern touched ganz andere themen noch mit an..nämlich willst du wegen so einer lapalie, das verhältnis zu deinem vermieter zerstören?
ich würde ihn konkret fragen,warum genau du diesen provider nehmen sollst und du ja bereits einen hast, ob er einverstanden wäre wenn du den nutzt.
beziehe ihn in deine entscheidung mit ein.. vermieter sind menschen und keine maschinen..vergiss das nicht.. ein gespräch suchen und freundlich verhandeln ist immer besser als irgendwelche paragrafen anzuschleppen..
Dennoch hat ein Vermieter Pflichten und muss sich dem Gesetz beugen. Ich kann mir ja nicht alles gefallen lassen, nur weil er mir seine Wohnung vermietet.
Zur eigentlichen Frage: Der Vermieter kann dir dies nicht vorschreiben ob du diesen oder jenen Provider nutzen möchtest. Steht aber ein Grundbetrag für Kabelfernsehen drin, so musst du diesen bezahlen auch wenn du Satellit benutzt (ein Bsp.). Er wird wahrscheinlich eine Extra Verteileranlage sich einbauen lassen, deshalb die Bindung an den Provider/Kabelanbieter. Nutzen kannst du jeden, in so fern verfügbar. Dazu gibt es ja Marktwirtschaft und kaum noch Monopole.
LG Marko
Kurz und einfach: NEIN.
Das mag m. E. für den TV-Anbieter zutreffen, keinesfalls aber für den Internet-Provider. Ich bin beispielsweise in einer Wohnung Mieter, für die Telecolumbus als international agierender Anbieter den Fernsehempfang gewährleistet. Mit diesem hat der Vermieter einen Vertrag und belastet die Mieter (nach WE, also pro Wohnung) mit einer entsprechend kalkulierten Zahlung). Für den Internetanschluss suche ich (und alle anderen Mieter ebenso) einen Provider meiner Wahl, der das beste Angebot hat). Also, in der Regel ist ja der Eigentümer auch der Vermieter, warum er deshalb bestimmen sollte, ob ich zu1&1 oder gmx, telekom etc.) mit meiner Flat für Telefon und Internet gehe, ist nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht unzulässig). Möglicherweise bekommt der Vermieter des Fragestellers eine Provision?
Die Betonung in deinem Kommentar liegt wohl bei "Kabelanbieter". Die haben oft Pakete. Daraus darf der Mieter aber seine Bausteine wählen wie er will. Es dürfte ihm dabei aber unbenommen das Recht bleiben, sich spezifisch für einen "fremden" Provider für Telefon und Internet zu entscheiden. Alles andere wäre eine unangemessene Benachteiligung für ihn, die nicht hingenommen werden muss. Ich sehe letztendlich das Ganze in der Entscheidung eines Gerichtes (zugunsten des Mieters).
Zur Klarstellung:
Es geht nicht um den Basiskabelanschluss, der über die Mietnebenkosten abgerechnet wird.
In meinem Fall schreibt der Vermieter im Mietvertrag die exklusive Nutzung eines Providers für den kabelgebundenen Zugang zu Internet, Telefon und TV vor. Eine SAT-Anlage ist wegen Denkmalschutz nicht möglich.
Ich habe die Auskunft bekommen, dass der Hauseigentümer den Anschluss eines Providers an das Haus verweigern darf. Daher kann er sich konkludent einen Anbieter aussuchen. Hintergrund dazu: Der Provider ist ein lokales Unternehmen und hat dem Eigentümer das Haus offenbar sehr günstig das Haus verkabelt im Gegenzug dafür Exklusivrechte erworben.
Ich bin in der Wohnung natürlich frei, andere Angebote (3G) als Internetzugang zu wählen.
So mein jetziger Kenntnisstand.
Ich habe mich zwischenzeitlich juristisch beraten lassen. Danach ist es so, dass der Vermieter, so er auch Eigentümer des Objektes ist, sehr wohl Kabelanbieter ausschließen darf. Also kann er prinzipiell alle Provider bis auf einen einzigen ausschließen. Es ist ebenso rechtens, dass so im Mietvertrag zu fixieren.