Mietvertrag mit anderer Kontonummer?
Hallo ich habe einen Mietvertrag vorliegen und habe es so abgemacht das mein Bruder mir die Miete zahlt. Ist es rechtlich Ok, wenn ich seine Konto Daten aufschreibe oder MUSS meine Kontonummer rein? Gruß
5 Antworten
Dem Vermieter ist es völlig egal wer die Miete zahlt, solange er sie bekommt. Du gibst ihm die Kontonummer, von dem auch die Miete abgebucht werden soll, also die deines Bruders.
Du gibst die Kontonummer an, von der die Miete abgezogen werden soll. Wenn es das Konto deines Bruders ist, würde ich mir das als Vermieter allerdings bestätigen lassen.
Was heißt, du hast es so abgemacht? Mit dem Vermieter?
Wenn die Kontonummer in den Mietvertrag eingetragen wird, und der Vermieter die Miete von diesem Konto regelmäßig abbucht, dann kann das durchaus deine oder seine Kontonummer sein. Ist es die vom Bruder, dann muss der Bruder aber die Einzugsermächtigung unterschreiben, da er ja der Kontoinhaber ist.
Wird die Miete per Dauerauftrag überwiesen, dann ist es egal, von welchem Konto aus sie geschickt wird. Hauptsache ist, die Miete kommt an.
Das kommt darauf an, wo du die Kontonr hinschreiben willst. Normalerweise steht nur die des Vermieters auf dem Vertrag - da wo das Geld hinsoll. Wo das Geld herkommt, ist dem Vermieter meist egal, solange es pünktlich drauf ist.
Die Kontonummer des Mieters muß ja nur angegeben werden wenn die Miete per Lastschriftverfahren einzogen wird.
Ist der Kontoinhaber ein anderer als der Mieter muß dessen Namen genannt werden. Evtl. sogar sein Einverständnis dazu per Unterschrift.