Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

8 Antworten

In einer WG mußt du allen Vertragspartnern  kündigen, also ned nur dem Vermieter sondern auch ihr. Du brauchst auch keine Vollmacht um deinen Teil des Vertrages zu kündigen.   Wenn sie dann drinnen bleibt, OK, ihre Sache. 

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:14

Danke, aber wir sind beide Hauptmieterinnen. Was du schreibst gilt viellicht für ein Untermietverhältnis.

Effigies  03.10.2015, 20:17
@Barnaulka

Nein, das gilt für Wohngemeinschaften. Deswegen weist der Mieterschutz ausdrücklich darauf hin, daß man das in den Vertrag schreibt. Wenn man nämlich als Paar in einer Wohnung  wohnt müßte man den anderen Rausklagen wenn man selber raus will. Aus ner WG eben nicht.  Du kündigst und die im Vertrag verbliebenen müssen sehen wie sie mit einander auskommen.

Als WG seid ihr 3 separate Vertragsparteien.

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:26
@Effigies

Nein, deshalb haben wir uns damals ja die Vollmacht gegeben. Wir haften beide gesamtschuldnerisch zu 100%. Mietverträge, die gemeinsam geschlossen werden, können auch nur gemensam gekündigt werden, außer man hat sich eine Vollmacht gegeben.

Effigies  03.10.2015, 20:26
@Barnaulka

Tja, wenn du das besser weist als der Mieterschutzverein, wieso fragst du dann hier ?

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:37
@Effigies

@Effigies  Du beantwortest Dinge, nach denen ich gar nicht frage. Es hat alles seine Richtigkeit. So wie ich es oben dargestellt habe, stimmt es. Ich möchte nun unter diesen Voraussstzungen aus dem Vertrag rauskommen.

Ich verstehe aber auch, dass nicht wirklich jemand darauf antworten kann. Ic hhabe zuvor ausführlich ds Internet durchforstet. Mein Fall ist dort nirgebndwo dokumentiert.

"Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann."

So eine Absprache ist für den Vermieter absolut irrelevant, es sei denn das stand so im Mietvertrag oder ihr habt beide einen einzelnen. Der Vermieter darf nach wie vor von euch beiden abbuchen. Also hilft nur zu bitten dass er einen Vertrag mit ihr alleine macht ODER deinen ehemaligen Mitbewohner zu verklagen ebenfalls den Mietvertrag zu kündigen. (ob hier die Chancen realistisch stehen was zu erreichen kann ich dir nicht sagen)

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:21

Doch, der Vermieter muss sich an diese Vollmacht halten. Eine Kopie des Originaldokuments habe ich der Kündigung auch beigelegt. Das ist auch nicht das Problem. Er würde sich schon daran halten, aber natürlich ist er nun nicht willens, Maßnahmen gegen meine ehem. Mitbewohnerin zu ergreifen. Warum sollte er auch? Im Prinzip ist es für ihn genau so, wie wenn Mieter ihre Wohnung kündigen und dann doch nicht ausziehen. Er hätte selbstverständlich die Möglichkeit auf die Kündigung zu bestehen. Das möchte er aber nicht und muss es auch nicht. Er hat auch die Möglichkeit, sich weiterhin das Geld zu 100% bei mir zu holen. Das ist alles rechtens. Andererseits muss es für mich Möglichkeiten geben, aus dem Vertrag herauszukommen. Nach denen suche ich gerade.

Einzugsermächtigung kündigen.

Deinen Mietteil ebenfalls kündigen.

Deine Freundin hat dann einfach Pech. 

Nachdem du alles gekündigt hast, kann der Vermieter nicht mehr abbuchen, weil er dazu Nicht berechtigt ist und der Vertrag zwischen euch beendet ist.

Da deine Freundin ebenfalls Mieterin ist, muss sie ihren Teil für sich kündigen

Drakus86  03.10.2015, 20:22

Jetzt war ich zu langsam.

Ein WG-Verhältnis besteht hier nicht, da ihr beide als Hauptmieterinnen gelistet seid. D.h. jede kann kündigen, wann sie möchte.

RA wäre erstmal überflüssig.

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:29
@Drakus86

Durch die Vollmacht können wir einzeln kündigen, aber wenn eine sich weigert auszuziehen, haftet die andere immer noch gesamtschuldnerisch zu 100%. Natürlich kann der Vermieter keine Miete mehr einziehen, wenn ich die Einzugsermächtigung kündigen würde, aber dann würde er mir eben einen Brief schreiben, wenn ich Pech habe, gleich einen von seinem Anwalt.

Drakus86  03.10.2015, 20:32
@Barnaulka

Liebe/r Barnaulka,

unterscheide zwischen "Wohnung kündigen" und "Mietanteil kündigen".

Wenn du deinen Mietanteil kündigst, bist du aus dem Vertrag raus und deine Freundin ist alleinig im Vertrag.

Ansonsten schicke mir bitte den Mietvertrag zu und ich gehe ihn durch.

Natürlich ohne RA-Kosten 

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:50
@Drakus86

Das klingt ja fantastisch! Bist du dir sicher, dass es so einfach ist?

Drakus86  03.10.2015, 21:09
@Barnaulka

Vielleicht gibt es eine Kündigungsklausel im Vertrag. Mein Vermieter würde nur die Zustimmung meiner Frau brauchen, aber auch nur, wenn ich fristlos aus dem Mietvertrag raus will.

youarewelcome  04.10.2015, 14:40
@Drakus86

ich würde Dir keinen Mietvertrag zusenden ausser Du könntest mir nachweisen, dass Du Anwalt, Fachanwalt für Mietrecht bist...wärest Du das, würdest Du wissen, dass man sich nicht so einfach aus dem gemeinschaftlichen Mietverhältnis entziehen kann, wenn die andere Mietpartei, der Kündigung des Mietverhältnisses nicht zugestimmt hat.

Trotzdem weigert sie sich auszuziehen.

warum sollte Sie? Sie hat die Miete alleine zu zahlen, ganz einfach. Ob euer Vertrag überhaupt Gültigkeit hat? Kündige die Abbuchungsvollmacht des Vermieters. Erst DANN wird der Vermieter wohl Tätig werden; aber erst dann wenn die EX die Miete u. Nebenkosten nicht zahlt.

youarewelcome  04.10.2015, 14:44

Nee die haften Gesamtschuldnerisch....les mal durch....sie sind BEIDE HAUPTMIETERINNEN...ERGO eine KÜNDIGUNG des MIETVERHÄLTNISSES BEDARF DER ZUSTIMMUNG BEIDER HAUPTMIETER...!

peterobm  04.10.2015, 14:48
@youarewelcome

incl. des Vermieters, der muss nämlich auch die Zustimmung geben.

Barnaulka 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 20:31

Sie hat große finanzielle Schwierigkeiten. Der Vermieter möchte verständlicherweise keinen neuen Vertrag mit ihr abschließen.

Er kann sich aussuchen, von wem er das Geld fordert. Wir sind beide zu 100% haftbar.

youarewelcome  04.10.2015, 14:46
@Barnaulka

Du kannst in der Tat nur zu einem Anwalt...da sie ja sowieso verschuldet ist, wird das alles nämlich nicht lustiger werden, je länger Du die Miete zahlst..und ich nehme an, Du hast keine Lust ewig Ihren Mietanteil mitzulöhnen und  Deine neue Bleibe auch noch zu zahlen...Die wird wahrscheinlich eh verdonnert, die von Dir gezahlten Mietanteile an Dich zurückzuerstatten, aber da die ja sowieso keine Kohle hat, wird das bestenfalls ne Ratenvereinbarung...ich würde es also schnellstens regeln, damit Dir nicht noch mehr Kosten entstehen!

Wie sich nun herausstellt, ist die abgegebene gegenseitige Vollmacht hinsichtlich einer ordentlichen Mietvertragskündigung für die Katz.

Durch die Verweigerung des Auszuges deiner 2. Mieterin kann die Mietsache nicht an dern Vermieter herausgegeben werden. Das Mietverhältnis ist erloschen. An seine Stelle ist eine unberechtigte Nutzung getreten, für die die ehemalige Mieterpartei nun Nutzungsentgelt an den Vermieter mindestens in Höhe der ehemaligen Miete zu entrichten hat. 

Dein Befürchtung, dass der Vermieter weiter diese Zahlungen von deinem Konto einziehen wird, ist richtig. Der Vermieter ist auch dazu berechtigt, weil du hier immer noch gesamtschuldnerisch haftest. 

Deine Möglichkeiten liegen nur im Bereich einer einvernehmlichen Einigung mit deiner Exmieterin oder in einer Klage auf Räumung der gekündigten Wohnung. Die Herausgabe an den Vermieter kannst du im Erfolgsfall selbst bewerkstelligen. Zudem musst du wohl auch den unbezahlten Mietanteil im Innenverhältnis einklagen, dessen Höhe bisher unbestimmt bleibt.