Mietvertrag kündigen wegen Nachwuchs?

6 Antworten

Sie freut sich!. Das ist doch die Hauptsache.

Sie weiß auch, dass das Baby zu jeder Tages- und Nachtzeit schreiben kann und das man es nicht einfach still halten oder abstellen kann. Was sie nicht weiß - und Du auch nicht -, wie das Baby tatsächlich sein wird.

Mach Dir also erst einmal keine Sorgen deswegen. Sie weiß natürlich, dass man einem erwachsenen Menschen schon sagen kann, dass man um 12 Uhr aus Rücksichtnahme auf ihr Schlafbedürftnis nicht staubsaugen sollte. Ich denke, soviel Verständnis wirst Du aufbringen können, zumal es jetzt darum geht, während der Schwangerschaft ein möglichst gutes Einvernehmen mit ihr herzustellen, das dann hilft, wenn es wirklich zu empfindlichen Störungen durch Dein Baby kommen sollte.

Sie hat offiziell keinen Grund Dir zu kündigen, kann das aber auch grundlos aufgrund des §573a BGB. Du hättest dann 6 Monate Kündigungsfrist.

Ob es Deiner Vermieterin allerdings irgendwie helfen würde, wenn sie Dir mit einer so langen Frist kündigt? Dann ist das Kindchen mehr als 6 Monate alt und was am Anfang vielleicht schlimm war, hat sich bis dahin dann schon wieder ganz gut eingespielt. Die Vermieterin weiß auch, dass die Zeit von Babygeschrei vorbei geht und sie weiß auch, dass eine Neuvermietung nicht unbedingt bessere Verhältnisse bringt.

Gibt es in dem noch mehr als die 2 Wohnungen?

Wenn nicht braucht die Vermieterin keinen Grund angeben um Euch zu kündigen.

Sie muß sich im Kündigungsschreiben lediglich auf ihr erleichtertes Kündigungsrecht gem. BGB § 573a berufen. Die Kündigungsfrist wäre dann um 3 Monate länger als sonst. Also mindestens 6 Monate.

123sasa123 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 16:08

Nein es sind nur diese zwei Wohnung in dem Haus. Sie hat das Haus vor 4 Jahren gebaut und im Dachgeschoss die Wohnung zum vermieten gebaut.

anitari  26.10.2016, 16:12
@123sasa123

Dann könnt Ihr nur hoffen das die Vermieterin nichts von diesem erleichterten Kündigungsrecht weiß oder es gelassen sieht wenn das Baby erst mal da ist. 

Das ist an sich kein Kündigungsgrund.

Aber: Da es sich ja um ein Zweifamilienhaus handelt, gibt es ein erleichtertes Kündigungsrecht (§ 573a BGB). Danach darf der Vermieter auch ohne Angabe von Gründen kündigen, allerdings dann mit einer um drei Monate längeren Kündigungsfrist.

Sie kann nur kündigen, wenn IHR Nachwuchs in eure Wohnung ziehen will. 

Nennt sich dann Eigenbedarfskündigung . 

anitari  26.10.2016, 16:07

Hier könnte es um ein Haus mit nur 2 Wohnungen gehen in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen. Stichwort erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters.

AntwortMarkus  26.10.2016, 16:08
@anitari

Da wir das nicht wissen, wollte ich in diese Richtung nicht wild spekulieren.

anitari  26.10.2016, 16:11
@AntwortMarkus

Jetzt wissen wir es. Sie Kommentar der Fragestellerin unter meiner Antwort.

der guten Frau ist schon klar das Menschen über ihr wohnen die sich Menschlich verhalten. Will sie euch noch verbieten das Wc zu spühlen wenn sie Schläft ?

hör auf Rücksicht zu nehmen und verhaltet euch Normal wie jeder andere auch.  solang du nicht morgens um 6 Staubsaugst ist das doch ein Normales verhalten.

bwhoch2  27.10.2016, 09:13

Was soll der Quatsch! Die Vermieterin weiß doch genau, dass vernunftbegabte Menschen über ihr wohnen, die nur wissen müssen, dass man selbst gern um 12 Uhr ein Schläfchen hält und dann werden sie diese Tätigkeit auf eine andere Zeit verlegen.

Sie weiß genauso, dass Babys nicht einfach abgeschaltet werden können und wird großes Verständnis haben, zumal diese Zeit auch vorbei gehen wird. Da hätte ich mal keine Angst.

Meli6991  27.10.2016, 09:24
@bwhoch2

also ich war ein schrei Kind und am die ersten 5 Monate 20 stunde gebrüllt :D