Können wir uns gegen Nachbarn wehren, der uns wg. Kinderlärm terrorisiert?
Hallo zusammen,
Zur Situation: wir wohnen seit 3,5 Jahren zusammen mit unserem 3-jährigen Sohn in einer Mietswohnung im Stadtzentrum. Leider sind die gesamten Reihenhäuser der Straße sehr hellhörig und wir sind auch weit und breit die einzige Familie mit Kind.
Seit ca. einem Jahr haben Ärger mit dem Mieter, der über uns wohnt (alleinstehend, von zuhause aus arbeitend). Er hat sich schon mehrmals bei der Vermieterin beschwert (erst anonym, dann offen), dass unser Sohn zu laut sei. Es folgten weitere Beschwerden, ständiges Klopfen von oben und auch ein persönliches Vorsprechen seinerseits, in dem er uns u.a. sagte: - Wenn Ihr Kind hyperaktiv ist, dann dürfen Sie nicht in so einer Wohnung wohnen - Ab 2 Jahren sollten Kinder hören, es gibt auch noch andere Methoden - Wir sollten den Tag draußen verbringen, dann wäre er auch ausgelastet, etc.
Anfangs haben wir Rücksicht genommen, aber extrem einschränken lassen wollten wir uns auch nicht. Mittlerweile ist die Situation eskaliert: er hat der Vermieterin mit Mietminderung gedroht und gesagt, dass die Situation unerträglich sei. Nachdem haben wir uns extrem Mühe gegeben, die Wogen zu glätten und Rücksicht zu nehmen (Bobby-Car, Ball, etc. hatten wir sowieso nie i.d. Whg., unser Sohn ist von morgens bis spät nachmittags in der Kita und schreien, trampeln, springen ist auch verboten). Es geht also um lauteres Lachen und normalem Alltagslärm. Nachdem er neulich meine Mutter verbal sehr aggressiv angegangen ist, reißt mir langsam der Geduldsfaden.
Ich fühle mich nicht mehr so wohl und unbefangen in der Wohnung, habe Probleme, den Nachbarn einzuschätzen und die Stimmung ist diesbzgl. oft getrübt. Andererseits möchten wir uns nicht "raus ekeln" lassen, denn wir wohnen sehr gerne in der Wohnung/Umgebung.
ich weiß, dass er uns rechtlich nichts anhaben kann und dass man sich ein dickeres Fell zulegen sollte,- aber nichtsdestotrotz möchte ich mich nicht weiter von ihm derart "terrosisieren" lassen. Die Situation ist einfach nur total ungerecht und unser ganzer Bekanntenkreis ist einfach nur baff bzw. sind schon selber Zeuge von solchen Situationen geworden.
Was kann ich tun? Soll ich mit Aufzeichnungen anfangen? Kann ich ihn anzeigen wg. Nötigung oder Belästigung? Unsere Vermieterin hat bereits mehrmals vermittelt, aber sie steht zwischen den Stühlen, will "Frieden im Haus" und weiß, dass man gg. Kinderlärm nicht gekündigt werden kann. Die Situation ist festgefahren.
Ich würde mich über Eure Tipps und Antworten freuen bzgl. wenn man sich Beschwerden wg. Kinderlärm nicht länger gefallen lassen möchte und diese eine gewisse Grenze überschreiten.
3 Antworten
Er zahlt Miete für seine Wohnung und fühlt sich eben von deinem Kind belästigt. Ich denke, dass dein Kind auch dementsprechend viel Lärm machen wird und dann hast du auch zu Sorgen, dass das nicht mehr der Fall ist!
Hoffentlich geht es für deinen Nachbarn gut aus! Kinder dürfen sich nicht alles erlauben dürfen!
Also ich stoße mich schon an dem Begriff KinderLÄRM. Kinder machen keinen Lärm! Mittlerweile hat Gott sei Dank auch der BGH erkannt, dass Kinder keinen Lärm machen sondern, dass das was als Lärm empfunden wird, Ausdruck von Lebensfreude ist. Gesetzliche Ruhezeiten sind 22.00 - 07.00 Uhr, die berühmte Mittagsruhe von 13.00 - 15.00 gibt es nicht mehr. Allerdings sollte man schon darauf achten, dass die Kleinen nicht übermäßig laut werden, dass das manche stört, muss man auch verstehen, insbesondere wenn sie arbeiten müssen. Wir sind aufs Land gezogen, in unserem Haus können die Kinder so laut sein, wie sie wollen, das hört niemand. Also: Haus kaufen, ob du nun Miete zahlst oder den Kredit, ist ziemlich egal, zahlen musst du ja eh...
Diese "Lebensfreude" kann in Kindergärten und in Schulpausen in Extremfällen die Lautstärke eines Preßlufthammers erreichen (wurde per Messungen nachgewiesen!), und bei solchen Werten, auch wenn sie nur zeitweise erreicht werden, ist vom Arbeitsrecht her bereits ein Gehörschutz vorgeschrieben. Die Aufsichtspersonen haben also durchaus und im eigenen Interesse die Aufgabe, nicht alles durchgehen zu lassen. Hier geht es allerdings nicht um extremen Lärm, sondern um normale Lebensäußerungen, die auch von einem geräuschempfindlichen Nachbarn hinzunehmen sind (bekanntlich gab es schon Gerichtsverfahren zu Geräuschentwicklungen durch nächtliches Duschen oder Pinkeln im Stehen!). Wenn der Nachbar Klopfterror macht --> einfach mal zurückklopfen. Ein "Lärmtagebuch" ist immer gut, darin sollte man übrigens auch die Zeiten festhalten, in denen man gar nicht zu Hause ist - durch solche Nachweise wurde schon mehr als ein "lärmgeplagter Nachbar" als Lügner entlarvt, denn wenn niemand daheim ist, kann niemand Lärm verursachen...
Soweit ich weiss, ist Kinderlärm hinzunehmen.
Guck mal hier:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Kinderlaerm.html