Mietvertrag kündigen durch Schwangerschaft?
Ich habe seit 3 Monaten eine neue Wohnung und in meinem Mietvertrag steht das ich mindestens 15 Monate in der Wohnung bleiben muss. Vor einigen Tagen habe ich herausgefunden, dass ich ungewollt schwanger geworden bin. Jedenfalls ist die Wohnung für 3 Personen viel zu klein( nur 30 m2) und außerdem führe ich mit meinem Freund eine Fernbeziehung und er hat in seinem Land eine gute Arbeit. Kann man irgendwie frühzeitig den Mietvertrag ändern? Wenn nicht was würdet ihr machen? Denn ich will in meiner Schwangerschaft meinen Freund bei mir haben. Doch er würde mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Arbeit in Deutschland finden weil er kein Deutsch spricht.
9 Antworten
Der Vermieter kann auf die Mindestmietzeit bestehen.
Schau mal hier: http://www.mietrecht.org/kuendigung/schwangerschaft-kuendigungsfrist-wohnung/
Natürlich spricht das nicht dagegen, dass die meisten Vermieter ganz vernünftige Menschen sind, mit denen man sprechen und sich einigen kann.
und in meinem Mietvertrag steht das ich mindestens 15 Monate in der Wohnung bleiben muss
Wie ist denn der genaue Wortlaut der Klausel? Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist rechtens.
Kann man irgendwie frühzeitig den Mietvertrag ändern?
Ändern kann man nur mit allen Beteiligten, in deinem Fall also du und dein Vermieter. Aber auch nur wenn er zustimmt. Schildere ihm die Situation und frage ihn, unter welchen Umständen er bereit ist, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Lässt er sich nicht darauf ein, müsstest du für die restliche Laufzeit wohl oder übel Miete zahlen und auch alle anderen Pflichten erfüllen, auch wenn du nicht dort wohnst.
Rede mit deinem Vermieter darüber. Vielleicht ist auch in deinem Mietvertrag eine Klausel, dass man bei außergewöhnlichen Gründen frühzeitig kündigen darf.
Ich habe seit 3 Monaten eine neue Wohnung und in meinem Mietvertrag steht das ich mindestens 15 Monate in der Wohnung bleiben muss.
Bitte mal den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag mit der Funktion "Kommentieren" unter einer Antwort hier rein setzen.
Nur ändert dies an eurem Kündigungsverzicht vor Ablauf von 15 Monaten nichts.
Inwiefern man hier durch Aufhebungsvertrg oder Nachmieter aus dem Vertrag entlassen würde, musst du schon deinen VM fragen - dass er auf Mietzahlungen bis zum frühstmöglich zulässigen Beendigungstermin bestehen kann, versteht sich aber von selbst.
Untervermietung käme hingegen nicht in Betracht, wenn du dort nicht mehr wohnst.
Da könnte sonst jede ungewollt schwanger werden oder sich einen besseren Job in der Ferne suchen, um diese übereinstimmende Vereinbarung, gar Zusicherung jederzeit gegenstandslos zu machen.