Mietvertrag Garage gekündigt Erben wollen nicht räumen
Ich habe eine gemietete Garage gekündigt. In der Garage befinden sich Gegenstände von meiner gestorbenen Partnerin. Den Ehemann (und seinen Anwalt) habe ich informiert und gebeten diese bis zum Ende des Jahres zu leeren. Leider macht er keine Anstalten. Gibt mir auch keine Informationen. Ich hatte Ihm einen Zeitraum für Heute vorgegeben und bat um Bestätigung; nichts. Kann ich die Schlüßel einfach dem Eigentümer übergeben? Ist somit meine Verpflichtung erledigt? Bin ich damit aus dem Mietvertrag heraus? Alternativ wie muss ich mich verhalten? Die Garage wurde von mir zum 31.12.12 gekündigt. Die Gegenstände musste ich in die Garage befördern damit die Mietwohnung schnell wieder vermietet werden kann. Freue mich über jede hilfreiche Antwort.
6 Antworten
Kann ich die Schlüßel einfach dem Eigentümer übergeben? Ist somit meine Verpflichtung erledigt?
Genau so.
Zwar wäre zunächst zu klären, ob die Garage mit der Wohnung an die verstorbene Partnerin vermietet und an dich untervermietet wurde oder es sich um einen eigenen Mietvertrag zwischen dir und dem Eigentümer handelt :-O
In beiden Fällen darfst du allerdings nicht an die Nachlassgegenstände selbst Hand anlegen.
Alles säuberlich stapeln, Schild "Eigentum von ..." anheften, drumherum fegen, abschließen und Schlüsselübergabe.
Etwaige Räumungskosten des VM könntest du mit Hinweis auf fruchtloses Räumungsverlangen an die Erben als Rechtsnachfolger hier herausklagten - auf deren Kosten versteht sich :-)
G imager761
Auch er darf das ohne Räumungstitel nicht, das darf nur der Eigentümer der Sachen...
Rein logisch, bist Du für Deine Mietsache verantwortlich. Die Mietsache muss so übergeben werden wie sie übernommen wurde. Waren Gegenstände vorher drin, musst Du es nachweisen. Sind welche hinzu gekommen, ist das nicht Sache des Eigentümers. Es ist nicht anders als bei einer Mietwohnung. Wenn der Partner stirbt, kann bei Erben angefragt werden, ob Interesse an der Hinterlassenschaft besteht, wenn nicht, muss man es selber entsorgen., da eben eine Partnerschaft bestand. Dem Vermieter geht das nichts an, selbst wenn der/die Verstorbene den Mietvertrag mit unterschrieben hat. Anders wenn sich keiner zuständig fühlt und Werte vorhanden sind, dann tritt das Nachlassgericht ein. Lohnt sich das? Aber ist das nicht eher so, dass wenn man es duldet, dass der Partner seinen Krempel mit bringt und dann wie auch immer geht und das Zeug hinterlässt, man selber aufräumt?!
Wenn die Garage zu deiner Wohnung gehört, sie also Bestandteil der Mietsache ist, kannst du diese Garage nicht ohne Kündigung der Wohnung kündigen. Ich nehme an, dass der Vermieter dir diese separate Kündigung auch nicht bestätigt hat. Sollte hingegen die Garage einen selbständigen gewerblichen Mietvertrag haben, den ursprünglich nur deine verstorbene Partnerin allein unterschrieben hat. dann ist ev. der Kündigungstermin auch nicht plausibel, denn du hättest diesen separaten Vertrag vor dem 01.10.1012 nicht kündigen können, weil ev. deine Partnerin zu diesem Zeitpunkt noch zuständig war. Der Ehemann deiner Partnerin als Erbberechtigter wäre hier kündigungsberechtigt zum 31.03.2013 gewesen. Deine mündliche Vereinbarung (halbe/halbe) zählt nicht, weil nicht beweisbar. Deshalb ist es auch müßig, den Schlüssel für die Garage an den Vermieter zu geben.
Eigentlich sind die Fragen nach den Parteien der Mietverträge nicht beantwortet. Eine Antwort wäre hilfreich.
Die Garage wurde von mir zum 31.12.12 gekündigt
Dann warte auch bis Dienstag, den 01.01.2013, bevor du aktiv wirst!
Der Mann hat das recht, ggf erst Sylvesterabend mit nem transporter anzurücken...bis 24.00 Uhr Sylvester ist das SEINE garage udn der Mietvertrag noch gültig!
Vielen Dank für die schnelle Antwort...;-) Ich habe vermutlich etwas verkehrt ausgedrückt. Ich bin der Mieter der Garage. Hatte einenmündlichen Vertrag mit meiner Partnerin das alles halbe halbe geht. So auch die Garage. Aber zahlen seitdem Tod ist meine Aufgabe.....
Dann pack das Zeug zusammen und stell es dem Ehemann in beschrifteten, aber zugeklebten umzugskartons vor dessen Wohnung. Oder lass es liefern...und fordere über Anwalt die Lieferkosten zurück. bei letzterer Methode hast du den gerichtsfesten beweis,d ass du das zeug nicht mehr hast.
Fertig.
was die zahlung angeht: DU bist Mieter, also für die zahlung verantwortlich. NACH dem Tod kann man bei niemanden mehr die Hand aufhalten.
Hier ist völlig unklar, wer überhaupt Mieter ist, wer Vermieter und wer Eigentümer. Ohne diese Informationen kann man hier höchstens Ratespiele machen...
Lese gerade, dass Du Mieter bist und der Ehemann Untermieter. NEIN, dann kannst Du nicht den Schlüssel einfach abgeben, Du bist dem Eigentümer gegenüber für die Räumung und Übergabe der LEEREN Garage verantwortlich...
das ist der entscheidende Satz...! Nur der Vermieter darf da rann um die Sachen einlagern zu lassen