Kann ich was tun um meine Garage zu behalten?
Folgende Situation: Ich hab eine Wohnung gemietet mit Garage. Diese Garage ist eine Doppelgarage. Es stehen zwei Autos nebeneinander (Anderer Mieter und ich). Der Eingang zu meiner Wohnung ist hinter dem Haus (Seiteneingang). Diesen erreiche ich sofort und trockenen Fußes wenn ich die Schupftür zur Garage benutze. Die Garage ist mit einem elektrischen Öffner versehen. Die Garage ist in meinem Mietvertrag mit angemietet für 30 EUR mtl. Am anderen Ende des Grundstückes steht noch eine andere Garage, die ebenfalls zum Haus gehört. Um sie zu erreichen muss ich ganz um Grundstück und Haus herumlaufen.
Jetzt erhielt ich einen Brief vom Vermieter. Er möchte eine Saisonauto in meiner Garage unterstellen und beansprucht (seine Formulierung) meinen Stellplatz in der Garage als Unterstellort. Im Gegenzug bietet er mir die andere Garage an, die weiter weg liegt. Zum gleichen Preis.
Nun meine Fragen: Kann er das einfach so machen, da das Saisonauto ja genausogut in der anderen Garage stehen könnte (er wohnt selbst nicht im Haus und stellt das Auto nur unter)?
Wenn ja hat er Kündigungsfrist (Ich miete seit 3 Jahren)?
Scheinbar ist er aus welchen Gründen auch immer nicht bereit sein Auto in die separate Einzelgarage zu stellen. Sie wäre gross genug, hat aber keinen elektrischen Öffner.
8 Antworten
Da hat er Pech gehabt dein Vermieter - vermietet ist vermietet, wenn du nicht tauschen willst, musst du es nicht tun. Er kann auch deinen Mietvertrag nicht kündigen nur weil du die Garage nicht tauschen willst.
Ich hab keinen Keller aber es scheint tatsächlich so zu sein daß er geblufft hat und das auch wusste. Tja, ich wollte sehen. Danke.
gern geschehen.
Es kommt auf die mietvertragliche Vereinbarung an: Falls Dir die jetzige Garage ausdrücklich im Mietvertrag zugewiesen wurde, kann er ohne Dein Einverständnis die Garagen nicht tauschen.
Falls Dir aber im Mietvertrag eine beliebige Garage zur Nutzung vermietet wurde, kann er den Tausch auch ohne Dein Einverständnis vornehmen. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen.
Wenn Du einen separaten Mietvertrag nur für die Garage hast kann er sie Dir auch kündigen.. Einen Kündigungsschutz bezüglich der Garage hast Du dann nicht.
Wenn Du einen gemeinsamen Mietvertrag (Wohnung u. Garage) hast kann er Dir die Garage nicht kündigen.
Naja das war damals so vereinbart, daß die Garage dazu gehört aber das ist nicht extra beschrieben. Da steht nur: eine Garage. Die Mietsache steht zusammen in einem § wie schon erwähnt.
Ich wusste auch damals nicht, daß die andere Garage zu unsrem Haus gehört ich dachte das ist schon die vom Nachbarn. Daher war für mich nur die eine, jetzt genutzte Garage, die zum Haus gehört und sich auch eben im Haus befindet, zu erkennen.
Nein, das kann er nicht machen, da die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet wurde und dieser weder von ihm geändert noch gekündigt werden kann...
Kann er nicht machen, sofern die Garage ausdrücklich in deinem Mietvertrag definiertt ist (also Beispiel: Garage vorne rechts/oder: Garage Nr. 3) Wenn nur irgendeine Garage angemietet ist, könnte er es machen.
Wenn die Garage in deinem Mietvertrag steht, kann er sie nicht einfach "sonderkündigen".
Wieso nutzt er denn nicht die offensichtlich leerstehende? Einen elektrischen Öffner kann er sich ja einbauen lassen.
Darüber hat er sich bisher nicht ausgelassen ich glaub auch nicht daß es am Öffner liegt da das Saisonato vermutlich eh nur selten benutzt wird.
Selbst wenn nur "Garage" ohne eine bestimmte Bezeichnung gemietet ist, dann hast du diese Garage ja seit Mietbeginn mit seinem Einverständnis genutzt. Er kann ja genauso wenig einfach deinen Keller tauschen wollen. Und für den steht bestimmt auch keine Kellernummer im Vertrag, oder`?