Mietvertrag für meinen Sohn mit unterschrieben damit Zweitwohnsitz Anmeldung notwendig?
Hallo, mein 20jähriger Sohn studiert in Hamburg, ich selber lebe in Berlin. Bei der Wohnungssuche hat der Vermieter gewollt das ich als sein Vater als zweiter Mieter den Mietvertrag mit unterschreibe. Die Kaution war ihm als Sicherheit zu wenig und eine zusätzliche Bürgschaft ist ja verboten. Als zweiter Mieter bin ich voll haftbar.Meine Frage lautet: Habe ich damit auch einen zweiten Wohnsitz von mir in Hamburg erschaffen obwohl ich nicht in die Wohnung eingezogen bin? Muß ich diesen beim Einwohnermeldeamt in Hamburg anmelden?
2 Antworten
Nein, wenn du nicht da wohnst.
Die Kaution ist keine Sicherheit im Sinne von Mietausfall, da hätte man durchaus eine Bürgschaft stellen können, damit ist man für alle ausfallenden Kosten haftbar. Die Kaution sind für Schäden, die beim Auszug nicht behoben werden. Für dich ist das kein 2-Wohnsitz