Mietvertrag Fälschung Betrug
Da legt mir ein Mieter einen Mietvertrag vor um mich energisch an spezielle vertragliche Regeln zu erinnern. Bei der Prüfung des Mietvertrages stelle ich fest, dass meine Unterschrift nicht von mir sein kann. Zudem war das Formular lt.Verlagsauskunft erst seit 07/2009 im Handel. Der Mietvertrag wurde am 01.12.2006 geschlossen.
Ich habe darafhin Strafanzeige wg.Urkundenfälschung und Betrug gestellt.
Was erwartet nun mein "Mieter"????
4 Antworten
Hallo,
Dein Mieter hat zumindest eine Strafe zu erwarten, die wahrscheinlich entweder zur Bewährung ausgesetzt, oder gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wird.
Ich denke, dass Du diesem Mieter fristlos kündigen kannst, weil das Vertrauensverhältnis gestört wurde.
Eine Gerichtsverhandlung? Dein Anwalt müsste das ja mit dir besprochen haben.
Bist wohl selbst der Fälscher, was?
Naja, mal spaß beiseite. Du wirst ja ein original haben, das deine Unterschrift hat und weniger von diesen komischen Klauseln. Das musst du nur raussuchen und schon ist dein Vermieter im Aaasch.
Der Mietvertrag von 2006 MUSS im Besitz des Mieters und Vermieters sein. Da schert mich nicht was für ein windiges Formular der Mieter mit heute zeigt, egal was für eine Unterschrift, egal was für eine Klausel, DARUM geht es doch.
Der Fragesteller sprach doch von Fälschung. Hast du das nicht gelesen, wenn du mich hier schon in Frage stellst?
(übrigens der Mieter ist im Arschn, nicht der Vermieter in diesem Fall)
Das Formular ging lt Verlag ab 07/09 in den Handel - Datum der Unterzeichnung des Mietvertrages 01.12.2006. Zu diesem Datum (01.12.2006) gab es dieses Formular noch nicht. Der reguläre Mietvertrag hat diesem Mieter nach ca.5 jahren plötzlich nicht mehr gefallen und in seinem Sinne gefälscht. Während einer 3 monatigen Arbeitslosigkeit hat er die Miete um 50% -mit meinem Einverständnis- gekürzt, nachdem er nachgefragt hatte. Warum diesmal nicht??? ??? Ratlos
Weil er blöd ist? Keine Ahnung. Vielleicht hat er den Arschibald auf Grundeis und traut sich nicht es dir zu sagen. Vielleicht kommt er weiterhin mit seiner Kohle nicht aus und weiss sich nicht anders zu helfen.
Muss wohl vor Gericht geklärt werden.
Das wird wohl auch davon abhängen, welche Vorteile der Vermieter daraus ziehen will. Mit einer gefälschten Unterschrift zu kommen ist allerdings hart. Hoffentlich hast du das gute Stück als Beweis.
Als du damals mit deinem Mieter einen Vertrag geschlossen hast, musst du doch ein Exemplar für dich aufgehoben haben. Den brauchst du in jedem Falle auch, sonst kommt sein Anwalt und meint, der nachträgliche Mietvertrag wäre in beiderseitigem Einverständnis geschrieben worden.
Wie soll man denn etwas fälschen, wenn es das um diese Zeit noch nicht gegeben hat?