Mietvertrag - Sind die sonstige Vereinbarungen wirksam?
Hallo zusammen,
ich hab einen Mietvertrag unterschrieben. Der Mietvertrag hat die neue Version von 04/2015.
Siehe Bilder, ich habe den Abschnitt bei Sonstige Vereinbarungen fotografiert.
Zu Nr. 3: Die ist sowieso unwirksam oder?
Zu Nr. 7: "Zusätzlich wird vereinbart. Das Gasgerät ist einmal jährlich von einem Fachbetrieb zu warten, Nachweis durch Vorlage einer dementsprechenden Rechnung jeweils im Juni/Juli auf kosten des Mieters. Darf er das von mir verlangen?
Zu Nr. 7: "Zur Wohnung gehören zwei Kaltwasser Unterzähler, alle unterzähler sind in gleichen Turnus wie Stadtwerje (z. Zt 7 Jahre) auf kosten des Mieters zu warten ggf. auszuwechseln oder ein amtliches Prüfzeugnis vorzulegen. Wie siehts damit aus?
Zu Nr. 9: "Bei kürzeren Nutzung ist eine anteilige Abfindung zu bezahlen. Was ist den das?
Ich hoffe auch hilfreiche Antworten
Vielen Dank
Schönen Abend
3 Antworten
Individualvereinbarungen können auch in einem Formularmietvertrag durchaus wirksam vereinbart werden.
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/227-die-individualvereinbarung-im-mietvertrag.html
Im Zweifel oder Bestreitensfall wird dann halt ein Gericht entscheiden müssen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/individualvereinbarung.html
Zu Nr. 3: Die ist sowieso unwirksam oder?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Individualvereinbarung-im-Mietvertrag--f89591.html
... ja, so lese ich die Spielregeln.
... wer hat die Vereinbarungen der Vertragsparteien für unwirksam erklärt und wann?
Ist in Ordnung. Ich benötige Ihre Hilfe nicht mehr.
So "daumen-runter" ist maxes Antwort nicht. Wie ich in meiner Antwort schon schrieb, im E-Fall müßte das ein Richter entscheiden.
Individualvereinbarungen sind im Normalfall wirksam.
Ob es aber in einem Formularmietvertrag ausreicht diese mit der Überschrift Individualvereinbarungen zu versehen müßte im E-Fall ein Richter entscheiden.
Formularmäßig wäre einiges unwirksam.
Alles klar. Danke =)
????
*daumen runter*