Mietverhältniskündigung unter vorbehalt
Meine Mieterin hat schriftlich mit folgendem Wortlaut "hiermit kündige ich unser Mietverhältnis unter Vorbehalt der 3 monatigen Kündigungsfrist." gekündigt. Muss ich der "Kündigung unter Vorbehalt" widersprechen, damit es nicht heißt, ich hätte sie aus Kulanz akzeptiert?
5 Antworten
Eine Wohnungskündigung unter Vorbehalt ist keine Kündigung. Eine solche Kündigung ist deshalb nicht wirksam.
Die Frist muss sie doch sowieso einhalten. Und aus dem kurzen zitierten Textschnippsel ist auch nicht zu erkennen, dass sie eine fristlose Kündigung meint. Also gegen was willst du da widersprechen?
Und was sagen unsere Gerichte dazu? Der arme Mieter darf bleiben und wie der Vermieter sich mit dem neuen Mieter einigt ist sein Problem, oder wie ???
Rede doch mal mit ihr, ein Gespräch kann hier helfen. Ich selbst denke auch, diese Kündigung wäre im Erstfall nicht wirksam. Frag sie einfach, wie sie das meint. Meint sie "kündige ich zum 30.09.2011", dann kannst du es ihr doch einfach schriftlich bestätigen, obwohl du das nicht müsstest.
Unter Vorbehalt kündigen gibt es nicht.
Entweder man kündigt oder kündigt nicht.
Widersprechen mußt Du der Kündigung nicht und eigentlich auch nicht bestätigen.
Aber das würde ich hier tun.
In etwa so:
Sehr geehrte Frau Mieterin,
hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer fristgerechten Kündigung zum 30.9.2011.
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir 1 - 3 Termine pro Woche nennen würden an denen Besichtigungen mit evtl. Nachmietern möglich sind.
Nein, das ist zwar unglücklich formuliert, letztlich handelt es sich aber um eine ganz normale Kündigung zum 30.09. ...
Unter Vorbehalt, das habe ich schön öfter gehört, kündigen Mieter schon mal profilaktisch die noch keinen neue Wohnung haben.
Sie meinen dann, wenn sie bis Ende der K-Frist keine Wohnung gefunden haben, können sie das Mietverhältnis einfach fortsetzen bzw. die Kündigung zurück nehmen.