Versicherungsvertrag - Kündigung außerhalb der Frist - aus Kulanz bestätigt - jetzt Schadenfall!

20 Antworten

Selbstverständlich nicht. gekündigt ist gekündigt.. Du bist nicht mehr versichert, hast also auch logischerweise keine Anspruch auf Ersatz...

Du solltest Dir mal überlegen, was Du eigentlich möchtest. Zuerst kündigst Du, weil Du raus willst, dann hoffst Du auf Kulanz. Warum sollte die Versicherung wegen Dir immer eine Extrawurst braten? Du bist raus aus dem Vertrag - fertig. An eine Folgeversicherung hast Du nicht gedacht?

Pati8600 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 16:01

mich würde hier die reine Rechtslage grundsätzlich interessieren... Das ich damit nicht durchkommen werde, ist mir klar. Nein, ich wollte Geld sparen und habe daher keine Folgeversicherung abgeschlossen.

kim294  27.12.2013, 16:10
@Pati8600

Dann kannst du jetzt ja das gesparte Geld dafür verwenden, den Schaden zu begleichen.

Pati8600 
Beitragsersteller
 27.12.2013, 16:15
@kim294

Das werde ich wohl müssen...

DerHans  27.12.2013, 16:25
@Pati8600

Die Rechtslage ist sehr einfach und schnell erklärt.

Keine Versicherung - keine Deckung

also du bist ja ein lustiger Vogel...

erst willst du die Versicherung kündigen und bekommst aus Kulanz die Kündigung bestätigt und nun willst der Versicherung daraus nen Strick drehen, dass sie deinen Wunsch entsprochen hat??

Mach dich doch bitte nicht lächerlich mit so einem Anliegen.

Bitte die Antworten wenn möglich mit § belegen!

Hier gibt es nichts zu belegen, da kein Vertragsverhältnis mit deiner Versicherung mehr besteht.

Übrigens: Der 1. April ist in 93 Tage....

Pati8600 
Beitragsersteller
 30.12.2013, 08:45

statt Klugscheißer-Antworten bitte mal sachlich bleiben, Danke.

imager761  30.12.2013, 09:45
@Pati8600

Bitte höflich bleiben - In der Sache hat dir nun Aixclusivman wie jeder erklärt, dass mit Kündigungsbestätigung ab dem 01.11.2013 12.00 Uhr kein Versicherungsschutz und damit auch keine Leistungspflicht des eheml. Versichereres mehr besteht.

  • Eine Kündigung ist ein einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die man nicht mehr zurücknehmen oder als Irrtum ungeschehen machen kann :-(

  • Auch ein fristunzulässige Kündigung beendet das Vertragsverhältnis nach Bestätigung des Vertragspartners rechtswirksam zu dem in der Kündigung genannten Termin :-(

Aus die Maus.

user3096  03.01.2014, 04:43
@Pati8600

Klugscheißer-Antworten

na wenn du es als eine solche Antwort eingruppierst, dann ist ja damit deine Frage somit beantwortet, da ja derartige Antworten bekanntlich immer richtig sind.

Niveau erkläre ich dir jetzt nicht!!!

Gerade im Schadensfall wird die Versicherung nun auf die bestätigte Kündigung verweisen wollen und nicht leisten.

Wie kommt man da auf eine andere Idee?

Das Versicherungsunternehmen wäre ja rechtlich gesehen nicht verpflichtet gewesen, mir die Kündigung zu bestätigen,

Stimmt, sie hätte deine Kündigung durch Widerspruch auch unwirksam machen können und auf ordentliche Vertragsbeendigung bestehen oder Wirksamkeit zum nächstmöglichen Termin erkennen können. Hat sie aber nicht und dann gilt jede, auch vorfrsitige Kündigung, eben als akzeptiert :-(

G imager761

Nein, der Vertrag ist gekündigt und ab dem Kündigungstermin besteht kein Versicherungsschutz mehr. Unter Umständen könntest Du bei der Gesellschaft kulanzweise um ein Weiterbestehen des Vertrages bitten, unter Beachtung des Schadens wird die Versicherungsgsellschaft jedoch vermutlich darauf verzichten.