Hallo,
kaum ist das eine Problem geklärt, gibt es schon wieder ein neues Problem mit dem Vermieter, der uns einfach jetzt ärgern möchte.
Er hat sich neuerdings in den Kopf gesetzt, die Miete zu erhöhen und beruft sich auf §558 bzw. die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Ich habe mich schon eingelesen, grundsätzlich sind alle Voraussetzungen (einzuhaltende Fristen ect.) erfüllt. Für unseren Ort gibt es keinen Mietspiegel, sodass er sich auf drei Vergleichsobjekte beruft. Nun ist es allerdings so, dass im Mietvertrag eine Pauschalmiete vereinbart ist und zwar ohne, dass Kaltmiete und Nebenkosten extra ausgewiesen werden. Es steht also nur im Vertrag, dass die Wohnung inklusive Heizung und Warmwasser (Strom ist extra) für den Betrag xy vermietet wird.
Ist es aber nicht so, dass solche Vergleichsmieten sich immer auf die Kaltmieten beziehen? Dass er also erst mal ausweisen müsste, wie viel der Miete Kaltmiete ist und was Nebenkosten sind? Das kann er nämlich nicht, weil er sie gar nicht abrechnen kann, da keine Zähler ect. vorhanden sind. Und er müsste das ja nachweisen können, wenn er auf einmal behaupten würde, vom Gesamtbetrag seien soundsoviel Nebenkosten oder? Also kann er dann überhaupt Objekte als vergleichbar bezeichnen, bei denen ganz klar die Kaltmiete zugrunde liegt?
Außerdem ergibt sich noch einen andere Frage: Auch wenn es für unseren Ort keinen Mietspiegel gibt, so liegt er doch eingebettet in einige andere Orte der gleichen Struktur, die verwaltungstechnisch alleridngs nicht eigenständig sind und somit zur nahen Stadt gehören. Für diese Stadt und ihre Gemeinden existiert nämlich sehr wohl ein Mietspiegel. Rechnet man unsere Wohnung einfach mal beispielhaft mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinden aus, ergibt sich ganz klar, dass der Preis, den wir bezahlen, sogar noch über dem dieses Mietspiegels ist. Sollte der Vermieter also versuchen, anhand der Vergleichsobjekte die Erhöhung einzuklagen(vorausgesetzt die Sache mit der Pauschalmiete würde ihm nicht sowieso vorher schon ein Problem bereiten), wie groß, meint Ihr, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er damit durchkommt´? Denn natürlich hat er sich bzgl. der Vergleichswohnungen was die Miete angeht, mit den Vermietern dieser abgesprochen(ist das reinste Gemauschel hier).
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke schon mal im Voraus für jede Antwort!
Liebe Grüße, Lilli.