Mietobergrenze bei Hartz 4-Bezug (Main Kinzig Kreis / Hanau)

3 Antworten

Du kommst ja nicht nur für die Differenz bei der Miete auf sondern auch wird die Berechnung für Heizungskosten neu angelegt werden müssen. Somit wird es theoretisch wohl nicht genehmigt werden können. Die Berechnungen für deinen Bedarf des Lebensunterhalts sind darüber hinaus ja für deinen täglichen Badraf ausgelegt nicht aber für eine zusätzliche Möglichkeit unerwartete Zusatzkosten zu decken, von daher denke ich ist eine weitere theoretische Verneinung zu sehen. Grad in Hessen!

crushgirl 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 09:14

Von der Größe her liegt die Wohnung bei 55 qm (2 Pers. wohl bis 60 qm).

Ich habe für mein Kind (Pflegestufe I) zusätzlich noch Pflegegeld, davon würde ich dann einen Anteil nehmen, schließlich wäre die Wohnung ja auch wegen dem Kind.

Die Wohnung ist für mein behindertes Kind wirklich wie gemacht. Er kann mit seinem "Reha-Gehfrei" problemlos dort durch die Wohnung gehen. In die alte passte weder sein Pflegebett noch konnte er sich dort durch den Flur manöverieren.

Auchdazu  02.06.2012, 09:23
@crushgirl

Dann trifft doch die "Berechnung " vom amt ohnehin nicht für dich und deine Situation zu. Somit solltest du beim Amt bekannt geben das du diese Wohnung mieten willst. Ein Begründung hast du ja auch schon. Also ruf dort an oder geh hin. Weil du ja ohnehin den Umzug dort bekannt geben musst und die neue Wohung "genehmigen" lassen.

Gibt es außerdem (generell) Möglichkeiten, eine etwas zu teure Wohnung dennoch bewilligt zu bekommen, indem man für die Differenz selbst aufkommt?

Nein.

Ist eine Wohnung unangemessen (und zwar unter Berücksichtigung der individuellen Umstände), darf der Wohnung nicht zugestimmt werden.
Eine Wohnung kann nur, den Richtlinien entsprechend, unangemessen oder angemessen sein; ob sie das ist, richtet sich nicht nach deinem Einkommen oder Zuzahlungswillen.

Frag dennoch im JC nach, da einige Sachbearbeiter am Recht vorbei entscheiden; achte genau darauf, welche Leistungen sie für den Fall ausschließen.

ja, aber gerne machen die das nicht, du bekommst dann kein umzugsgeld und renovierungsgeld, den sinn verstehe ich daran auch nicht, aber du bekommst nix, wenn die wohnung zu teuer ist und du anteilig zahlst

crushgirl 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 09:10

Aber trotzdem kann man es evtl. durchbekommen, wenn man es gut begründen kann?

Renoviert werden muss zum Glück nichts und einen LKW leih ich mir für ein paar Euro beim Möbelhaus.