Ehemaliger Arbeitgeber weigert sich trotz mehrfacher Mahnung, ein Arbeitszeugnis auszustellen

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Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist im Unrecht! Die Reaktion Ihres Arbeitgebers ist unangemessen, vor den angedrohten Konsequenzen müssen Sie keine Angst haben!

Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist gemäß §109 Gewerbeordnung gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Auf Ihr Verlangen hin, muss er Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schriftliche Abmahnung: Verlangen Sie ein qualifiziertes Zeugnis, mit Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung gemäß §109 Gewerbeordnung. Legen Sie einen eigenen Zeugnisentwurf bei, den Ihr ehemaliger Arbeitgeber übernehmen kann. Setzen Sie eine Frist von 1 bis 2 Wochen nach Zugang des Schreibens. Drohen Sie für den Fall dass sich der ehemalige Arbeitgeber weigert eine Klage vor dem Arbeitsgericht an. Schicken Sie die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein.

  2. Wenn der Ihnen trotz der Abmahnung kein Arbeitszeugnis ausstellt, verklagen Sie Ihn vor dem Arbeitsgericht auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Hier noch ein sehr hilfreicher Link.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

Peter Kleinsorge

Kleinsorge  31.05.2010, 13:03

Leider kam der Hinweis auf die arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung wegen eines Lottogewinns etwas zu spät.

Nun kann ich die Reaktion des Arbeitgebers besser verstehen.

Eine fristlose Kündigung wegen Lottogewinn ist nicht zulässig, Sie hätten ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen müssen.

Der Arbeitgeber hätte das Recht gehabt von Ihnen Schadenersatz zu fordern.

Ihr Motiv, den Arbeitgeber ärgern zu wollen, gefällt mir nicht. Anhand der Informationen aus der Fragestellung dachte ich an einen "bösartigen" Arbeitgeber. Die Rechtslage hinsichtlich des Arbeitszeugnisses bleibt allerdings die gleiche.

Ich lege Ihnen dringend ans Herz den Arbeitgeber in Ruhe zu lassen, da die fristlose Kündigung wegen Reichtums weder zulässig noch die feine Art war, zudem benötigen Sie das Arbeitszeugnis nach eigenen Angaben nicht mehr.

Peter Kleinsorge

HariboDealer65 
Beitragsersteller
 31.05.2010, 15:42
@Kleinsorge

Aber das ändert ja nichts daran, dass ich das Recht habe, ein Arbeitszeugnis sowie die Daten der Fahrerkarte zu verlangen.

Und es ändert auch nichts an der Pflicht des Arbeitgebers, meiner Aufforderung auf Aushändigung nachzukommen.

Oder sehe ich das falsch??

Sein Recht, eine Konventionalstrafe wegen nichteinhalten der Kündigungsfrist einzuklagen, hätte er getrost vergessen können, da das hier in Spanien wohl kaum zum Erfolg geführt hätte.

Das hat er wohl auch direkt eingesehen.

Natürlich haben Sie Recht: Auch ich kann die Reaktion Seitens des Arbeitgebers nachvollziehen.

Allerdings werde ich mein Recht nun einklagen.

Die ihm hierdurch entstehenden, nicht unerheblichen, Kosten hätte er zu vermeiden wissen sollen...

Und wenn er will, kann er mich ja auch auch noch verklagen. Die 1,5 Monatslöhne zahle ich aus der Portokasse, ohne es auch nur ansatzweise überhaupt zu spüren... grins

Du hast vermutlich den falschen Weg beschritten. Telefonate und Mails haben nicht die richtige Wirkung.

Mach das schriftlich mit einer Fristsetzung und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein.

Da Dein ehemaliger Arbeitgeber schon so ultimativ reagiert hat, kannst Du darauf aber auhc getrost verzichten. Wende Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der das für dich dann übernimmt.

Du solltest aber bedenken, dass Du mit Sicherheit kein 'gutes' Arbeitszeugnis erwarten kannst, daher würde ich dies auch vom Anwalt prüfen lassen und ggf. reklamieren. Ich habe in einem Fall mal ein Arbeitszeugnis erfolgreich angefochten.

Ob Dir die Firma die Daten Deiner Fahrerkarte aushändigen muss, wag ich zu bezweifeln. Das sind in der Regel betriebsinterne Daten, die allenfalls die BAG was angeht.

Und Arbeitsgericht würde ich auch nur mit Anwalt machen, Du bist dafür vermutlich nicht wortgewandt genug.

HariboDealer65 
Beitragsersteller
 31.05.2010, 12:05

Hallo,

ich brauche auch kein "gutes" Arbeitszeugnis.

Mir geht es in erster Linie darum, meinen ehemaligen Arbeitgeber zu ärgern.

Die Daten meiner Fahrerkarte hat er mindestens 2 Jahre an 2 voneinander unabhängigen Orten zu speichern und mir diese auf Verlangen auszuhändigen. (Hab bei BAG nachgefragt)

Der Arbeitgeber weiß auchganz genau, dass ich kein Arbeitszeugnis brauche, da ich nie wieder arbeiten muss. Ich habe damals fristlos gekündigt nachdem ich einen Mega-Jackpot bei EuroMillions geknackt habe und bin nach Gran Canaria ausgewandert. Hab ihm gesagt, er kann mich ja wegen der Kündigungsfrist verklagen, allerdings wird das hier in Spanien niemanden interessieren... lach

Es geht nur darum, Spielchen zu spielen...

BuddyOverstreet  31.05.2010, 12:09
@HariboDealer65

Dann hättest Du das aber in Deiner Fragestellung erwähnen sollen.

Hier geben sich alle die Mühe, die Frage ernsthaft zu beantworten und dann kommst Du damit raus, dass Du Dir nur einen Jux machen willst?

HariboDealer65 
Beitragsersteller
 31.05.2010, 12:11
@BuddyOverstreet

Nein... Sorry!!!!

Ich will mir keinen "Jux machen", sondern mein Recht durchsetzen!! Aus welchem Grund spielt doch keine Rolle!!

Und ich bin für die Antworten ja auch dankbar!!!

Hallo, ich denke das Du im Recht bist und kann Deinen früheren AG nicht nachvollziehen.

Was spricht denn aus seiner Sicht dagegen Dir diese wichtigen Informationen vorzuenthalten? Sprich ihn persönlich einmal an ansonnsten gehe zur Rechtsberatung oder einem Fachanwalt für Arbeitsecht.

Gelbe Seiten oder bei der Anwaltskammer nachfragen.

radijas  31.05.2010, 11:34

So kann man sein Geld auch los werden!

Steinbeisser1  31.05.2010, 11:37
@radijas

Klar arbeitet kein RA Ehramtlich und aus Carritativer Nächstenliebe, aber das währe halt der letzte Schritt.

das ist ja ganz schön unverschämt von dem arbeitgeber! bist du in der gewerkschaft? wende dich an sie, die unterstützen dich und es kostet nichts. du kannst dich auch direkt ans arbeitsgericht wenden, die kosten trägt meines wissens bei arbeitsprozessen jede seite selbst. viel erfolg!

Ein Arbeitszeugnis steht dir auf jeden Fall zu, es wird wohl so sein, daß du die Kosten für ein Verfahren erst einmal selber tragen musst, aber dein ehemaliger Arbeitgeber wird dann vom Gericht dazu aufgefordert, dir deine Auslagen zu erstatten.