Kündigung der Wohnung weil Arbeitsamt seit 3 Monaten keine Miete zahlt
Mein Freund hat seit nem Jahr ne Wohnung, hat noch nie Probleme damit gehabt weder Vermieter noch andere Mieter im Haus! Seit 3 Monaten zahlt das Arbeitamt die Miete bzw auch sein Hartz4 nicht, weil es immer heißt ist noch in Bearbeitung, jedenfalls am Freitag (15.4.) kam die Kündigung des Vermieters da seit 3 Monaten keine Miete mehr gezahlt wird vom Arbeitsamt! bis Montag 18.4. soll allerdings die Wohnung geräumt sein da die Abnahme erfolgen soll!
Wie lang kann er bis zur Räumung dort bleiben?
Wie kann es sein das man 3 Monate weder was vom Arbeitsamt darüber in Schriftform oder mündlicher Formbekommt das nichts an Zahlungen erfolgt, und wieso hat der Vermieter innerhalb der 3 Monate noch keine Mahnung geschrieben das keine Zahlung erfolgt ist?
Ist man in diesem Land wirklihc an der Bürokratie verloren gegangen?
8 Antworten
als allererstes: sprecht persönlich mit dem vermieter! das ist ganz wichtig. wenn er weiß, worum es geht, zieht er viell. die kündig. zurück
dann zur arge oder aufs amt (je nachdem), die kündigung mitnehmen und ordentlich terror machen.. die sind dann im zugzwang - sowas darf nicht passieren! allerdings ist die bearbeitung abhängig von der beibringung verschiedener sachen - wenn dort auch eigenes verschulden vorliegt, sollte er ein wenig die bremse ziehen. liegt kein eigenes verschulden vor, müssen die für alles gerade stehen, was euch nachteilig jetzt erwartet (also deinen freund).
die sollen euch auch die bestätigung schriftlich geben, dass sie an der bearbeitung dran sind - für den vermieter, falls er noch nen "Beweis" haben will
prinzipiell: wenn es verzögerungen solcher art gibt, immer mit den leuten sprechen, an die man gewissen beträge zu zahlen hat. (ratenzahlungen, miete, unterhalt usw.)
ich drück euch die daumen
der macht morgen stress aufm amt ... es kann doch net sein das man 3 monate warten muss, er kann noch net sich was zum essen kaufen ....lebt nur auf pump... geht ja mal gar nicht
danke schön snugatta^^ wir versuchen oder er gibt sien bestes... mehr daumen drücken kan ich bald net, da fallen siee ab...
So einfach ist das nicht mit der Räumung. Wenn der Vermieter keine Räumungsklage vom Gericht hat, ist das erst mal gar nichts mit Räumung.
Geht sofort morgen früh aufs Amt und klärt das. Beschwert Euch und lasst Euch nicht abwimmeln. Es gibt Abteilungsleiter, besteht darauf, mit dem persönlich zu sprechen. Drei Monate darf die Bearbeitung eines solchen Antrags nicht dauern.
Wenn das geklärt ist, sprecht sofort mit dem Vermieter und erklärt ihm die Lage und sagt ihm, wann er mit Geld rechnen kann.
Wünsch Euch alles Gute!
Wie kann es sein das man 3 Monate weder was vom Arbeitsamt darüber in Schriftform oder mündlicher Formbekommt das nichts an Zahlungen erfolgt, und wieso hat der Vermieter innerhalb der 3 Monate noch keine Mahnung geschrieben das keine Zahlung erfolgt ist.?
Es hätte Deinem Freund schon auffallen können, daß innerhalb von 3 Monaten kein Bewilligungsbescheid von der ARGE kommt - da muß man halt früher nachhaken. Geld für seinen Lebensunterhalt fehlte ihm ja auch - deshalb hätte er sich auch beim Vermieter erkundigen müssen, ob das mit den Mietzahlungen klappt. Denn bei Mietforderungen handelt es sich um eine Bringschuld des Mieters.
Inhaltlich schließe ich mich @Anitari an.
bis Montag 18.4. soll allerdings die Wohnung geräumt sein da die Abnahme erfolgen soll!
Und da kommt man erst am 17.4. auf die Idee sich schlau zu machen?
So einfach ohne Räumungklage und -beschluß kann der Vermieter Deinen Freund nicht vor die setzen.
Dein Freund soll schnellsten zur ARGE gehen und die fristlose Kündigung dort vorlegen.
und wieso hat der Vermieter innerhalb der 3 Monate noch keine Mahnung geschrieben das keine Zahlung erfolgt ist?
Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden, da die Zahlungstermine vertraglich vereinbart sind.
Der Vermieter hätte übrigens schon nach der 2. nicht gazahlten Miete fristlos kündigen können.
Ist man in diesem Land wirklihc an der Bürokratie verloren gegangen?
Dein Freund könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben wegen der langen Bearbeitungszeit.
Ein bischen merkwürde erscheint mir die Geschichte dennoch.
Wie lange bekommt dein Freund schon HARTZ IV bzw. die Wohnung bezahlt? Oder läuft der Antrag noch und hat noch gar keine Bewilligung?
Eigentlich kann man erst einen Mietvertrag unterschreiben, wenn die Zahlung geklärt ist.
Eine Möglichkeit wäre natürlich, dass sich dein Freund um eine Arbeit bemüht damit er seine Ausgaben selbst bezahlen kann.
Wenn er noch keine Bewilligung hatte und trotzdem einen Mietvertrag abgeschlossen hat, kann es sein, dass er überhaupt nichts bekommt.
Fristgerecht hat er ihn abgegeben sogar paar wochen eher das wenigstens mal was genau zum 1. Februar drauf is und seit denm wartet er und rennt sich die hacken platt