Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss
Guten Abend,
ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?
Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.
Lieben Gruß!
14 Antworten
So und hier noch mal eine Erklärung zum Thema
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,4390,-vermieter-wechselt-unberechtigt-schloss-aus.html
Das Internet ist voll von ähnlichen Beispielen. Und wie gesagt dein Vermieter kennt die Gesetze auch.
Anrufen und fragen ob du die Schlüssel abholen kannst - Ja oder Nein
Allerdings solltest du beachten, dass wenn du von dir aus einen chlüsseldienst bestellt musst du diesen auch zahlen!
Auch wenn du das Geld später vom Vermieter zurück bekommst.
Wenn du kein Geld hast, lieber zur Polizei oder eine Verfügung vom Gericht besorgen.
Aber ich denke wenn der Vermieter sieht das du deine Rechte kennst, bekommst du auch die Schlüssel.
Alles andere würde ihn ja nur zusätzlich Geld kosten. Spätestens mit der richtertlichen Verfügung muss er die Tür öffnen.
Vermieterpfandrecht, §§ 562 BGB ff., ist dir offenbar kein Begriff?
Liegt hier nicht vor, wenn doch, ein unrechtmäßiges.
Das handeln des Vermieters stellt eine verbotene Eigenmacht nach § 585 BGB dar, da dem Mieter der Besitz ohne dessen Willen entzogen wurde.
Selbst wenn der Vermieter hier ein Vermieterpfandrecht angekündigt hätte, kann er das nicht wirksam ausüben, da davon auszugehen ist, dass sich innerhalb der Wohnung nicht pfändbare Gegenstände nach $ 811 ZPO befinden.
Der Mieter hat demnach Anspruch auf Herausgabe der Wohnung.
Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten
Hat der Vermieter hier auch hilfsweise ordentlich gekündigt? Wenn ja, wirst Du im schlimmsten Fall auch ausziehen müssen, wenn Du die Rückstände begleichst.
Nein eine ordentliche Kündigung habe ich bisher nicht erhalten.
War heute beim Vermieter, die wussten scheinbar von nichts. Das Schloss war nach dem Gespräch wieder ausgetauscht und ich konnte wieder rein. Habe meine finanzielle Lage erklärt und gesagt, dass das Geld auf dem Weg ist. Ich weiß, dass der Vermieter es war, aber beweisen kann ich es nicht. Danke für all die guten Tipps.
So´n Pech aber auch!?!
Nein eine ordentliche Kündigung habe ich bisher nicht erhalten.
Da erfolgt auch kein separates Schreiben. Das steht normalerweise mit in der fristlosen Kündigung drin.
Du schriebst "Blockade eingebaut", selbes Schloss. Nun ist das Schloss aber angeblich getauscht und jetzt wieder das alte eingebaut, da ja der Schlüssel plötzlich wieder passt. Seltsam das alles. Demnach hat der V. einen Schlüssel zu deiner Wohnung. Du solltest nun eine eigene Sicherung (Zylinder) einbaun. Dann hast du Ruhe. Heb den alten auf und beim Auszug wieder einbauen.
als Korrektur: Ich meine selbstverständlich verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB und nicht § 585 BGB.
Ist denn überhaupt gesichert, dass der V. die Schuld trägt, dass sich das Schloss nicht öffnen lässt? Es könnte auch Vandalismus sein (Kaugummi oder Kleber in den Zylinder gedrückt).
Das ist sogar 100 % sicher der Fall!
der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?
Er kann: "Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen." bestimmen §§ 562, 562b Abs. 1 Satz 1 BGB :-O
G imager761
Er kann:
Falsch! Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter gegenüber eine Erklärung abgeben, dass er das Vermieterpfandrecht ausübt. Das ist in dem Fall nicht geschehen. Selbst das Anbringen eines Zettels an der Wohnungstür ist hier nicht ausreichend.
Weiterhin kann er nicht die gesamte Wohnung blockieren/pfänden, sondern lediglich die vom Mieter eingebrachten Sachen, die nicht dem § 811 ZPO unterliegen.
Da hier allerdings die gesamte Wohnung blockiert wurde, ist davon auszugehen, dass hier eine Pfändung von Gegenständen nach § 811 ZPO erfolgt ist, was wiederum rechtswidrig ist.
Hier liegt eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB vor.
Der Vermieter hat durch Sperren des Türschlosses nicht explizit gegenüber dem Mieter erklärt, dass er das Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB ausüben will.
Er kann gegen dich eine Räumungsklage anstrengen, aber bis darüber entschieden ist hat er keine andere Möglichkeit.
Schon gar nicht in Form von Selbstjustiz.
Das weiß ich nun ganz genau, da es einem Bekannt genauso ergangen ist. Mein Bekannter kam nicht in seiner Wohnung. Er rief die Polizei. Die haben anhand des Ausweises überprüft ob er der Mieter der Wohnung ist. Danach hat die Polizei einen Schlüsseldienst beauftragt die Tür zu öffnen. Mein Bekannter bekam die neuen Schlüssel und der Vermieter die Rechnung vom Schlüsseldienst.
Also wenn du morgen da hingehst und man will dir nicht die Schlüssel geben, gehst am besten gleich zum Amtsgericht und lässt dir eine Einstweilige Verfügung geben. Zuständig sind hierfür sog. Rechtspfleger, die alles vorbereiten und ein Richter unterschreibt das dann.
Nein auch der Streit mit den Nachbarn ist kein Grund der Räumungsklage vorzugreifen. Das weiß auch dein Vermieter.
Morgen ist Freitag, also mach dich früh auf den Weg oder ruf beim Vermieter an und frag ihn ob er dir so die Schlüssel gibt oder ob du die Tür durch die Polizei öffnen lassen sollst.
BItte nicht übersehen das er seit 2.2.2015 nicht mehr der Mieter der Wohnung ist und kein MIetvertrag mehr besteht, wie sieht die Rechtslage da aus?
Die Rechtslage Nach dem § 543 Abs. 2 Nr. 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB kann der Vermieter bei zweimonatigem Zahlungsverzug das Mietverhältnis fristlos kündigen. Nutzt der Mieter die Wohnung weiter, darf frühestens zwei Monate nach der Kündigung Räumungsklage erhoben werden, da dem Mieter noch eine Ziehfrist zusteht. Durch das Gericht wird dem Mieter eine weitere Schonfrist von zwei Monaten gewährt § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB, bevor es tätig wird. Die Vollstreckung darf wiederum nicht vor Ablauf einer erneut eingeräumten Frist erfolgen (§§ 721, 794a, 765a ZPO). Geräumt werden kann aber erst dann, wenn das Urteil nach einem Monat rechtskräftig ist und dem Mieter auch zugestellt worden ist (§§ 725, 750 Abs.1 ZPO).
Natürlich Deutsches Recht, von dem bin ich leider nicht ausgegangen.
Daumen aber hoch für das Recherchieren. Vermieter möchte ich bei solchen Mieter aber echt nicht sein.
Der Mieter hat am 2.02.2015 die Kündigung bekommen. Das heißt aber nicht, dass er deshalb nicht mehr Mieter der Wohnung ist.
Der Mieter hat sogar ein Recht auf Räumungsklage, so blöd sich das anhört.
Etwas oben findest du 2 Links in meinen Beiträgen dort wird die Rechtslage auch sehr ausführlich beschrieben.
Und das Recht auf Räumungsklage habe ich sogar zurecht, so doof sich das anhört aber ich habe nicht Schuld an dieser Lage und das hat mir mein Anwalt bisher auch bestätigt.
Du hast bereits einen Anwalt ? Das hast du in deiner Frage nicht erwähnt. Dann braucht man doch gar nichts mehr an Gesetzen raussuchen.
Allerdings wundert mich das der Anwalt nicht einfach mal bei der Genossenschaft angerufen hat.
Die Rechtslage ist so eindeutig das nicht mal ein Schreiben notwenidig gewesen wäre um den Vermieter zu überzeugen.
Ja den hab ich eigentlich auch nicht wegen dieser Sache, sondern wegen der Sache mit dem Arbeitsamt..aber da weiß ich aufjeden Fall, dass die beim Amt da was falsch gemacht haben. Die Frage heute, ist nur auf das kommende Gespräch morgen spezalisiert.
Mensch, dass ist mal eine perfekte sachliche Antwort! Vielen Dank.
Vermieterpfandrecht, §§ 562 BGB ff., ist dir offenbar kein Begriff?