Mietrecht?Parkettboden beschädigt?
10 tage vor auszug meiner mieterin, zeigte mir diese, schäden auf dem parkettboden im wohnzimmer. diese wurden durch ihre katze verursacht.
der boden musste abgeschliffen und versiegelt werden.
die mieterin hat mir schriftlich bestätigt das sie den schaden beheben lässt, sie hätte die angelegenheit auch schon mit ihrer versicherung geklärt.
sie bat mich nun den schleifer selber zu beauftragen wegen der gewährleistung.
die rechnung sollte ich ihr danach schicken zur erstattung bzw. einreichen ihrer versicherung.
dies hatte sie mir nochmals per email bestätigt und auch im abnahmeprotokoll unterschrieben.
im nachgang lies sie mir von einem onkel mitteilen der sich rechtlich auskennt, das die mieterin nicht den vollen schaden bezahlen muss bzw. die versicherung nur einen teil erstatten wird wegen der mietezit von 4 1/2 jahren.
da der boden jetzt neuwertig sei würde das mit einer längeren mietdauer 12,5 jahren anteilig berechnet.
kann sich die mieterin trotz aller schriftlichen zeugnisse so teilweise aus der verantwortung stehlen und muss ich einen teil der renovierungskoten tragen?
1 Antwort
Versicherungen betrachten den Zeitwert immer als das Maximum dessen, was erstattet wird. Liegen die Reparaturkosten darunter, ist alles gut, dann werden die übernommen. Liegen sie allerdings darüber, dann hast du als Eigentümer halt nur Anspruch auf diesen Zeitwert - und musst den Rest selber tragen.
Von daher wäre es, ehrlich gesagt, sinnvoller gewesen, wenn deine Mieterin den Schaden direkt ihrer Haftpflicht gemeldet hätte und du darauf gewartet hättest, dass diese sich bei dir meldet. Dann hätte die Versicherung von dir erfragt, wann der Boden für welchen Preis verlegt wurde und wie hoch der Kostenvoranschlag für die Reparatur ist. Und dann hättest du von ihnen eine eindeutige Aussage bekommen, wie viel sie davon übernehmen und was an dir "hängen bleibt".
Und ja, das ist auch fair. Schließlich hast du als Vermieter für die Abnutzung des Bodens (bzw. allem in der Wohnung) ja die monatliche Miete erhalten. Sprich, diese Kosten wurden bereits beglichen. Einzig die Kosten, die diese Abnutzung übersteigen, weil es eben nicht nur Abnutzung, sondern ein Schaden ist, sind das, was dir zusätzlich noch zusteht.
Naja, da gibt's bei Versicherungen sicherlich Orientierungs- / Erfahrungswerte, mit denen die den Zeitwert ansetzen. Rechnungen sind halt eine ganz eindeutige Nummer. Aber nur, weil keine Rechnung vorliegt, heißt das ja nicht, dass Fachleute nicht trotzdem wissen, welchen Wert sowas hat :).
das problem ansich ist nur, das mir die mieterin weiss machen will , das sie nicht wusste, das nur ein zeitwert von der versicherung gezahlt wird beim schleifen des bodens und ich mit einem unbestimmten betrag an den kosten beteiligt werde.
hätte mich die mieterin darüber informiert, hätte ich den boden nicht abschleifen lassen sondern nur die beschädigten stäbe austauschen und versiegeln lassen.
erst bei der abnahme hat mich die mieterin darüber informiert das ihre versicherung nur den zeitwert bezahlen wird.
als ich sie darauf angespochen habe, warum sie mir das nicht mitgeteilt hätte , behauptete sie, sie hätte das auch nicht gewusst, obwohl sie ja vorab mit ihrer versicherung den schaden wegen übernahme besprochen hatte.
meines wisses hätte die versicherung dann bei meiner mieterin eckdaten abfragen müssen, wie alt der boden sei bzw die letzte sanierung stattfand.
keine dieser fragen wurde mit mir besprochen, so das ich im glauben gelassen wurde, das die rechnung durch den mieter voll bezahlt wird.
ich fühle mich arglistig getäuscht, da ich den boden hätte nicht schleifen lassen, wenn ich im vorfeld von der mieterin informiert worden wäre, das ich selber fast die ganzen kosten für die schleifarbeiten tragen muss.
kann mir jemand sagen ob ich die mieterin wegen arglistiger täuschung anzeigen kann?
Das war keine arglistige Täuschung, sondern dein eigener Fehler. Man weiß doch, dass man IMMER abwartet, bis die Freigabe der gegnerischen Versicherung kommt, BEVOR man irgendwelche Arbeiten in Auftrag gibt. Ist beim Auto doch auch nicht anders.
die mieterin hat nach rücksprache mit ihrer versicherung die freigabe gegeben für die beauftragung-warum hätte ich das anzweifeln sollen??????
Weil man sich sowas halt immer schriftlich geben lässt. Von der gegnerischen Versicherung. Die im übrigen auch vorher mit dir als Geschädigtem Kontakt aufnimmt, wenn sie wirklich informiert wurde.
genau das ist die frage und ob in diesem zusammenhang eine täuschung vorliegt-richtig erkannt
danke für die schnelle antwort. das heisst, in meinem fall, da keine daten über zeitwert vorliegen, kann die versicherung irgend einen betrag festlegen den ich akzeptieren muss? ich habe die wohnung vor 9 jahren gekauft in einem gebäude aus den 60iger jahren. mir liegt vom vorbesitzer keine daten vor wann der boden das letzte mal renoviert wurde.