Wer Zahlt den Elektriker für die Innenhausverkablung (DSL)?
Hallo,
vorab bitte nur Fakten.
Folgendes Problem hat sich ergeben:
Ich habe meinen alten DSL Vertrag bei o2 gekündigt und einen neuen bei 1&1 gemacht. Laut 1&1 sollte ein Techniker vorbeikommen und den Anschluss freischalten. Ich habe ein Klingelschild bekommen und die Anweisung in meiner Wohnung alles frei zugänglich zu machen. Es klingelte aber niemand und der Anschluss wurde angeblich aus der Ferne freigeschaltet. (Da hat es sich der Techniker schön leicht gemacht)
Natürlich kam an meinem Router kein Signal an und nach mehreren Anrufen und angeblich behoben Störungen kam ein Rückruf einer Service-Technikerin.
Sie hat bei einer Messung 2 Telefondosen festgestellt und wollte sich mit mir zusammen am Telefon ein Bild der Verkabelung in meiner Wohnung machen. Ich sollte die Dose abschrauben, alle Kabel abziehen und den Weg von der Dose zum Anschlusspunkt verfolgen. Dieser führte zu einer Art Verteiler aus dem ich auch alle Kabel zeihen sollte. Danach wurden immer noch 2 Dosen gemessen.
Sie sagte ich solle einen Elektriker beauftragen der alles ordentlich verkabelt damit nur eine Dose aktiv ist den der Vermieter bezahlen müsse. Es war mir nicht möglich den Ursprungszustand der Verkablung wiederherzustellen.
Aus der Wand im Flur kommen 2 Kabel, ein Koax Kabel und die roten Kabel die zu verteiler führten. Das Koax Kabel ist nirgendwo angeschlossen und war es auch nie.
Die Verwaltung distanziert sich von der Aussage von 1&1 und behauptet, dass der Internetanbieter für die Funktion des Anschlusses zuständig sei.
Ich habe seit Monaten kein Internetzugang und bin völlig ratlos.
Den Elektriker kann ich mir momentan nicht leisten und ich denke, dass es doch einen Weg geben muss diesen Spuk zu beenden ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben und wer garantiert mir, dass der Anschluss funktioniert wenn der Elektriker alles ordentlich verkabelt hat. Ich kann ja schlecht bei 1&1 kündigen da es eine Mindestvertragslaufzeit gibt.
Hier nochmal das Schreiben als Text:
"Sehr geehrter Herr ..., da ein Telefonanschluss/Internetanschluss nicht zur bauseitigen Ausstattung unserer Wohnungen gehört, sind wir damit einverstanden, dass Sie in Ihrer Wohnug einen Telefonanschluss/Internetanschluss verlegen lassen. Die Arbeiten müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten nur durch die Deutsche Telekom AG bzw. einen bevollmächtigten Nachunternehmer ausgeführt werden dürfen. Wir weisen darauf hin, dass bei eventueller Erneuerung der Telefon-Steigleitung das vorhandene Leerrohr im Treppenhaus zu nutzen ist und es zu keinerlei Beschädigungen an den Treppenhauswänden kommen darf.
7 Antworten
Es ist durchaus üblich, dass nur aus der Ferne geschaltet werden muss, wenn in der Wohnung schon mal ein Anschluss lief - dann muss nur der Port getauscht werden und das war es.
Spätestens nachdem du alle Kabel auseinander gerupft hast wird es aus der Ferne nicht zu lösen sein.
Die Aufforderung an den Kunden zu stellen die Dosen und Kabel zu trennen höre ich zum ersten Mal und es wundert mich nicht im Geringsten das du das nicht wieder zusammen bekommen hast.
Deinem letzten Bild entnehme ich das die Leitungen unter Putz bzw unter der Tapete gelegt wurden. Auch hier kann es zu Fehlern kommen - wenn das erneuert werden muss lass Aufputz verlegen und wenn die Wand aufgestemmt werden muss bring ein Leerrohr mit ein.
Die Aussage von Deutsche Wohnen ist meiner Meinung nach zu einfach. Der Vermieter ist verpflichtet einen Telefonanschluss in die Wohnung zu bringen. Ob man hinterher über dieselben Drähte Internet bringt und darüber wieder telefoniert ist unerheblich. Nun wäre eben wichtig ob die Leitung vom Keller in deine Wohnung ok ist - dann ist die Deutsche Wohnen raus. Ist sie defekt muss Deutsche Wohnen für die Instandsetzung Sorge tragen.
Das kann nur ein Techniker vor Ort messen, vielleicht bekommt dieser auch das auseinander gerupfte wieder ans Laufen.
Also mit 1&1 einen Termin vereinbaren für einen Techniker vor Ort.
Wenn etwas erneuert werden muss ist ein Elektriker günstiger als dieser Techniker, aber ob dem so ist sollte man erstmal feststellen lassen.
Die Kosten für den Besuch trägst du, denn du hast "mutwillig" die bestehenden Leitungen getrennt und damit den Fehler verursacht den der Techniker vor Ort beheben muss. 1&1 hat keine eigenen Techniker, die beauftragen die Telekom, diese meist wiederum einen Subunternehmer. Die Kosten belaufen sich auf 40€ für die Anfahrt und 25€ je angefangene Viertelstunde plus Material.
Sieh zu das alle Verteiler zum Termin zugänglich sind. Auch der im Keller (APL, Hauptverteiler) - ggf. musst du hierfür einen Schlüssel zum Raum besorgen?
Jeder Bürger hat einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz und einen Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort (Festnetzanschluss). Geregelt ist dies in § 78 Abs. 2 TKG.
Das TKG hat nur keinerlei Auswirkung auf die mietrechtliche Frage. Der Anspruch auf Grundversorgung bedeutet, dass es im Haus möglich sein muss, diese herzustellen. Das ist erfüllt. Das TKG bindet keineswegs den VM im Innenverhältnis zum Mieter, selbigem einen nicht vertraglich vereinbarten Zugang zum AUP bereitzustellen. Wenn er Mieter das haben will, muss er dafür selbst zahlen.
Die eigentliche Frage, warum jemand einen MV abschließt, bei dem dieser Punkt nicht erfüllt ist, steht auf einem anderen Blatt.
"Spätestens nachdem du alle Kabel auseinander gerupft hast wird es aus der Ferne nicht zu lösen sein."
Das stimmt, da hätte ich nicht so naiv die Anweisungen am Telefon befolgen sollen aber wie kann es sein, dass immernoch 2 Telefondosen gemessen wurden nachdem alle Kabel draußen waren? Vorher bei o2 hat alles funktioniert und seit dem habe ich selbst nichts geändert. Die "Störung" lag schon vor bevor ich mich an der Leitung zu schaffen gemacht habe. D.h. es muss bei der Schaltung etwas schief gelaufen sein und für diese habe ich immerhin extra bezahlt. Wenn ich 1&1 dafür bezahle, dass die einen Anschluss schalten muss doch gewährleistet sein, dass der auch auf Funktionalität geprüft wird. Bei o2 kam auch jemand vorbei und hat an der TAE gemessen ob alles klar ist.
"Also mit 1&1 einen Termin vereinbaren für einen Techniker vor Ort."
Die beauftragen keinen Techniker, das wurde mur mehrmals am Telefon gesagt.
D.h. es muss bei der Schaltung etwas schief gelaufen sein
Das wäre eine Möglichkeit, vielleicht wurde die Leitung falsch geschaltet und gemessen wurde dann auch nicht in deine Wohnung sondern in die falsch geschaltete.
Es kann aber auch sein, dass sich in deiner Wohnung oder im Haus weitere Uraltverteiler befinden wie der auf deinem Bild. Ein geringeres DSL Signal mag damit umgehen können, ein höheres scheitert da die Dämpfung zu hoch ist. Ich kann hier nur mutmaßen und auf meine Erfahrungen als Techniker zurückgreifen ;)
Das wäre eine Möglichkeit, vielleicht wurde die Leitung falsch geschaltet und gemessen wurde dann auch nicht in deine Wohnung sondern in die falsch geschaltete.
Klingt logisch. Eine andere Begründung, warum nach der Trennung aller Kabel immernoch 2 Dosen gemessen wurden würde mir auch nicht einfallen.
Ein geringeres DSL Signal mag damit umgehen können, ein höheres scheitert da die Dämpfung zu hoch ist.
Bevor man einen Vertrag abschließt prüft ja der Anbieter welche Bandbreite möglich ist. Da ich den "kleinsten" Vertrag bei 1&1 wie auch vorher bei o2 habe glaube ich nicht, dass das das Problem ist.
Bevor man einen Vertrag abschließt prüft ja der Anbieter welche Bandbreite möglich ist
Nein. Geprüft wird immer erst, nachdem der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat. Vorher wird nur ermittelt, was theoretisch am DSLAM zur Verfügung steht. Die letzte Meile bis zum Router/WAD des Kunden wird da vor dem Schaltungstermin nie geprüft.
Du, denn laut Mietvertrag wird Internet nicht geschuldet, so Deine Vereinbarung, schreibt Deine Vermieterin.
Zudem gab es ja beim bisherigen Anbieter ja Verbindungen. Wer hat die denn kaputt gemacht?
Ich habe meinen alten DSL Vertrag bei o2 gekündigt und einen neuen bei 1&1 gemacht.
Du hattest also mal DSL in der Wohnung.
Laut 1&1 sollte ein Techniker vorbeikommen und den Anschluss freischalten.
Das wäre in diesem Fall unnötig gewesen. Es ist aber möglich, dass hier VDSL nicht funktioniert; dann geht ggfs. der splitterlose Anschluss nicht, und muss auf Annex B zurückgestellt werden. Bei dem Bild handelt es sich um einen Uralt-Telefonanschluss, wie sie in der DDR noch üblich waren.
Es klingelte aber niemand und der Anschluss wurde angeblich aus der Ferne freigeschaltet. (Da hat es sich der Techniker schön leicht gemacht)
Das hätte auch genügt.
Natürlich kam an meinem Router kein Signal an
Welcher Router - ein neuer von der Telekom? Oder ein vorhandener mit Splitter?
Sie hat bei einer Messung 2 Telefondosen festgestellt
Kein Wunder. Das ist eine Murksverkabelung, vermutlich über mehrere Verteiler hinweg. Das bekommst du als Laie nicht hin; hier muss die hausinterne Verkabelung ertüchtigt werden.
Das Koax Kabel ist nirgendwo angeschlossen und war es auch nie.
SAT oder Kabelanschluss.
Sie sagte ich solle einen Elektriker beauftragen der alles ordentlich verkabelt damit nur eine Dose aktiv ist
Das stimmt.
den der Vermieter bezahlen müsse.
Falsch. Deine Beauftragung, deine Kosten.
Die Verwaltung distanziert sich von der Aussage von 1&1
Jein.
und behauptet, dass der Internetanbieter für die Funktion des Anschlusses zuständig sei.
Zuständig ist der Provider für die Funktionsfähigkeit bis zum AUP. Der Rest ist Sache des Eigentümers oder des Nutzers. Das hängt vom Mietvertrag (!) ab. Und genauso schreibt es die Deutsche Wohnen auch:
Zitat:
"...da ein Telefonanschluss/Internetanschluss nicht zur bauseitigen Ausstattung unserer Wohnungen gehört [...]"
Zitat Ende.
Den Elektriker kann ich mir momentan nicht leisten
Schlecht - dann gibt es auch weiterhin keine Verbindungsmöglichkeit.
und ich denke, dass es doch einen Weg geben muss diesen Spuk zu beenden ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben
Nein. Du könntest alternativ nur auf LTE umsatteln, sofern IONOS das anbietet.
Du hattest also mal DSL in der Wohnung.
Richtig, ich hatte schon DSL in der Wohnung.
Welcher Router - ein neuer von der Telekom? Oder ein vorhandener mit Splitter?
An der Fritzbox von 1&1 kam kein Signal an.
Kein Wunder. Das ist eine Murksverkabelung, vermutlich über mehrere Verteiler hinweg. Das bekommst du als Laie nicht hin; hier muss die hausinterne Verkabelung ertüchtigt werden.
Aus der Wand kommt das Kabel das in den uralten "Verteiler" führt und von dort aus zur einzigen TAE-Dose. Das 2. Kabel was aus der Wand kommt ist das Koax Kabel. Mehr gibt es nicht also eigentlich relativ übersichtlich. Trotzdem bekomme ich die Kabel nicht mehr in die ursprünglichen Steckplätze. Es war mindestens genau so schwierig sie dort rauszubekommen.
An der Fritzbox von 1&1 kam kein Signal an.
Welcher war denn vorher dran? Hatte der keinen Splitter? Bei dieser Art von Verkabelung wird der splitterlose Anschluss (Annex J) vermutlich dysfunktional sein.
Aus der Wand kommt das Kabel das in den uralten "Verteiler" führt
Jupp. Das war früher üblich, ist aber für VDSL ungeeignet. Herkömmliches DSL geht trotzdem, aber vermutlich nur mit max. DSL6000 oder so.
Zumal du ja auch schreibst:
"Dieser führte zu einer Art Verteiler aus dem ich auch alle Kabel zeihen sollte. Danach wurden immer noch 2 Dosen gemessen."
Der befand sich aber ganz sicher nicht innerhalb deiner Wohnung. Daran hattest du nichts zu manipulieren. Das wird jetzt auch ohne Techniker nichts mehr, denke ich.
Trotzdem bekomme ich die Kabel nicht mehr in die ursprünglichen Steckplätze.
Du musst mit einem Schraubendreher die Metallplättchen unter den Buchstaben eindrücken, dann solltest du den blanken Draht in das jeweilige Loch unten am Verteiler stecken können.
Die rechten sehen kaputt aus, nimm die linken.
Den ganz roten Draht bei a, den mit einem schwarzen Strich bei b. Bei dem anderen Kabel dürfte weiß a sein und schwarz b.
Auf dem Bild sieht es so aus als wären die Drähte miteinander verdrillt? Wenn dem so ist, ist auch klar warum weiterhin 2 Dosen gemessen werden - die Verbindung besteht ja noch. Trenn das mal auf und lass erneut messen.
Das Problem ist gelöst!
Es kam ein Elektriker vorbei und hast kostenlos Messungen durchgeführt und einen Kurzschluss behoben.
Er sagte mir, dass der Anschluss falsch geschaltet ist.
Das habe ich so ein meinen Internetanbieter weitergegeben und die haben jemanden von der Telekom geschickt der unten im Kasten den Anschluss korrigiert und bei mir in der Wohnung die Verkabelung wieder ordentlich instand gesetzt hat.
Er sagte, dass die bei 1&1 gar nicht messen können wie viele Dosen in meiner Wohnug sind und war total entsetzt, dass mir die Technikerin von 1&1 gesagt hat ich solle die Dose aufmachen etc. und mich danach noch an meine Hausverwaltung verwiesen hat...
Da kann man dem Vermieter doch nur zustimmen: Da der analoge DSL-Anschluss bei deinem alten Anbieter O2 tadellos funktionierte, fällt die offensichtliche Fehlschaltung von 1&1 auf eine zweite, tote Dose deinem neuen Anbieter oder eben dir an. Wer billig kauft, kauft doppelt und zahlt externen Dienstleister für notwendigen Service vor Ort.
Muss nicht sein. Wenn er vorher ADSL2 hatte und jetzt VDSL, sind die zulässigen Dämpfungswerte anders. Und das Bild unten lässt nichts Gutes erahnen, was die Verkabelung angeht.
Der Vermieter hat nur die Pflicht die Möglichkeit für einen Festnetzanschluss in der Wohnung bereitzustellen. Klar kann man inzwischen Internet darüber bringen und niemand will mehr die langsame Technik von damals - aber zu mehr als einem Telefonsignal muss die Leitung nicht herhalten zu der der Vermieter verpflichtet ist.
Muss nicht sein. Wenn er vorher ADSL2 hatte und jetzt VDSL
Ist das seine (Fehl-)Entscheidung als Kunde und der VM mag die notwendige Installation dafür dulden, schuldet aber keinen anderen Zustand als den mit einer bei Mietbeginn offensichtlich funktionstüchtig vorhandenen Telefonanschlussdose, die bei dem ehemal. DSL-Anbieter O2 auch tadellos lief. Das und nur das ist Leitsatz des BGH-Urteils VIII ZR 17/18 :-O
Nein. Sie entspricht der Rechtslage. Wenn im MV nichts von einem Telefon/Internetanschluss steht, ist auch nicht der VM dafür zuständig, einen solchen zur Verfügung zu stellen. Er darf es dem Mieter nur nicht verweigern, wenn sich dieser auf eigene Kosten einen legen lassen möchte.
Nein.
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm